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Die SwissLife Privathaftpflichtversicherung wird in einem günstigeren Prima Tarif, PrimaPlus Tarif sowie mit Sorglospaket und/oder Ausfalldeckung Plus angeboten. Alle SwissLife Privathaftpflicht Tarife bieten Premium Leistungen und besondere Einschlüsse.
Als Versicherungssummen stellt die SwissLife Privathaftflicht 10 Mio., 15 Mio., 20 Mio. oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden kann dabei, je nach Tarif, abweichend ausfallen.
Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die VHV Versicherung als Versicherer der SwissLife Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.
Die VHV Versicherung als Versicherer der SwissLife Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Versicherungssummen in der SwissLife Privathaftpflicht Prima betragen 10.000.000 Euro oder 15.000.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden sowie für Vermögensschäden und 10.000.000 Euro für Mietsachschäden.
Es besteht in der SwissLife Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.
Künftige Leistungsverbesserungen sind im SwissLife Privathaftpflicht Tarif automatisch mitversichert.
Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der SwissLife Privathaftpflicht versichert.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der SwissLife Privathaftpflicht mitversichert.
Die unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter ist in der SwissLife Privathaftpflicht mitversichert. Die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter ist in der SwissLife Privathaftpflicht Prima bis zu max. 3 Kinder mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz sind Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der SwissLife Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum.
Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der SwissLife Privathaftpflicht versichert.
Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind im SwissLife Privathaftpflicht Prima Tarif bis 10.000 Euro mitversichert.
Forderungsausfälle sind ab einer Mindestschadenhöhe von 1.500 Euro in der SwissLife Privathaftpflicht Prima mitversichert.
Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz bis zu 5.000 Euro unter Abzug von 300 Euro Selbstbeteiligung im SwissLife Prima Tarif versichert.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist Prima Tarif der SwissLife Privathaftpflicht bis zu 15.000 Euro versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht bis zu 5.000 Euro. Die generelle Selbstbeteiligung beträgt bei Schlüsselverlusten generell 150 Euro.
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung der Auslandsaufenthaltsdauer und weltweiter Schutz bis zu 5 Jahre.
Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der SwissLife Privathaftpflicht eingeschlossen.
Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind in der SwissLife Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Grundstücken oder Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 100 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 1.000 Liter/kg für alle Gebinde.
Mitversichert ist ein oberirdischer oder unterirdischer Öltank mit einem Fassungsvermögen bis zu max. 10.000 Liter der zur Versorgung der selbstgenutzten Immobilie dient.
Für größere Heizöltanks ist der Abschluss einer separaten Gewässerschadenhaftpflicht notwendig.
Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der SwissLife Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der SwissLife Privathaftpflicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der SwissLife Privathaftpflicht versichert.
Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der SwissLife Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Nutzung geliehener Surfbretter, Ruderboote oder geliehene und gelegentlich genutzte Motorboote bei denen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Eingeschlossen sind Schäden Dritter durch die Benutzung eigener Surfbretter.
Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.
Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.
Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.
Eingeschlossen in der SwissLife Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde) oder das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die SwissLife Privathaftpflicht PrimaPlus:
Die Versicherungssummen in der SwissLife Privathaftpflicht PrimaPlus betragen 20.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und 10.000.000 Euro für Mietsachschäden.
Die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter ist ohne Begrenzung der Kinderanzahl in der SwissLife Privathaftpflicht PrimaPlus mitversichert.
Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind im SwissLife Privathaftpflicht PrimaPlus Tarif bis 25.000 Euro mitversichert.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz bis zu 25.000 Euro unter Abzug von 150 Euro Selbstbeteiligung im SwissLife PrimaPlus Tarif versichert.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist PrimaPlus Tarif der SwissLife Privathaftpflicht bis zu 100.000 Euro versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht bis zu 100.000 Euro. Die generelle Selbstbeteiligung beträgt bei Schlüsselverlusten generell 100 Euro.
Mitversichert sind:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Grundstücken oder Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 200 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 1.000 Liter/kg für alle Gebinde.
Mitversichert ist ein oberirdischer oder unterirdischer Öltank mit unbegrenztem Fassungsvermögen der zur Versorgung der selbstgenutzten Immobilie dient.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die SwissLife Privathaftpflicht Prima Plus mit Sorglospaket und Ausfalldeckung Plus:
Die Versicherungssummen in der SwissLife Privathaftpflicht Prima Plus Sorglos betragen 50.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und 15.000.000 Euro für Mietsachschäden.
Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind im SwissLife Privathaftpflicht PrimaPlus Tarif bis 50.000 Euro mitversichert.
Forderungsausfälle sind ohne Mindestschadenhöhe in der SwissLife Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung Plus mitversichert.
Rechtsschutzleistungen als Geschädigter zur Durchsetzung von Forderungsausfällen gegenüber dem Schadenverursacher sind in der SwissLife Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung Plus versichert.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz bis zu 50.000 Euro ohne Selbstbeteiligung in der SwissLife Privathaftpflicht mit Sorglospaket mitversichert.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist in der SwissLife Privathaftpflicht mit Sorglospaket bis zu 50.000.000 Euro versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht bis zu 50.000.000 Euro. Ohne Selbstbeteiligung in der SwissLife Privathaftpflicht mit Sorglospaket.
Eigentümergemeinschaften benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.
Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.
Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.
Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der SwissLife Privathaftpflichtversicherung lohnt sich für Singles, Paare und Familien mit Kindern, denn wie gut oder wie schlecht eine Privathalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Schadenfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer SwissLife Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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