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Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus und GrundbesitzerhaftpflichtEigentümer die Häuser oder Wohnungen vermieten, Besitzer von unbebauten Grundstücken und Eigentümergemeinschaften benötigen generell eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht, da für diese Haftpflichtrisiken üblicherweise kein Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung besteht.

Wer als Eigentümer sein Einfamilienhaus mit Garage vermietet der findet eine gute und günstige Haus und Grundbesitzerhaftpflicht bei der Waldenburger, Degenia und VHV bereits ab 37,49 Euro p.a.

Wer Versicherungsschutz für sein unbebautes 2.500 m² großes Grundstück sucht, der findet sehr gute Angebote bei der Degenia, NV und Waldenburger bereits ab 35,70 Euro im Versicherungsjahr.

Die Eigentümergemeinschaft mit einem vermieteten Zweifamilienhaus inkl. zwei Stellplätzen und einer Jahresbruttomiete von 12.000 Euro zahlt für die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht bei der Degenia einen günstigen Preis der ab 35,70 Euro jährlich ohne SB zu haben ist.


Haus und Grundbesitz verpflichtet

Nicht alle Haftpflichtrisiken von Haus und Grundbesitzern sind im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Daher benötigen Eigentümer die Häuser und Wohnungen vermieten, Besitzer von unbebauten Grundstücken, sowie Eigentümergemeinschaften einen separaten Vertrag über eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.

Eigentum verpflichtet, denn Besitzer von Grund und Boden müssen für die Folgen gerade stehen, wenn anderen Personen im Haus oder auf dem Grundstück etwas passiert oder fremde Sachen beschädigt werden.

Vor den finanziellen Folgen im Schadenfall schützt die Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht leistet zum Beispiel, wenn der Eigentümer fahrlässig seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Dieser Haftpflichtschutz ist wichtig, wenn sich ein Besucher schwer verletzt, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist oder der Besitzer bei Instandhaltungsarbeiten eine Treppe ungenügend abgesichert hat oder der Gehweg nicht von Eis und Schnee befreit ist.

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt auch, wenn Eigentümer fahrlässig ihre Instandhaltungspflichten verletzen und sich Gebäudeteile wie z.B. Ziegel lösen und herunterfallen. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in diesen Fällen die Behandlungskosten des Verletzten, zahlt Schmerzensgeld und trägt den Verdienstausfall. Im schlimmsten Fall kommt der Versicherer auch für eine lebenslange Rente auf.

Solche Schadenersatzforderungen können in die Millionen gehen. Ohne den Schutz dieser speziellen Haftpflichtversicherung müssen Eigentümer den Schaden selbst mit ihrem aktuellen Vermögen und künftigem Einkommen bezahlen.

Kommen Kinder oder Jugendliche beim Spielen auf einem unbebauten Grundstück zu Schaden, so haftet der Grundeigentümer. Schilder wie „Eltern haften für Ihre Kinder“ entbinden den Grundbesitzer nicht von seinen Pflichten. Er haftet dennoch, wenn etwas auf dem unbebauten Grundstück passiert. Der Eigentümer ist für die Verkehrssicherheit des Grundstücks verantwortlich und muss alle Gefahrenquellen beseitigen und seiner Räumungs- und Streupflicht auf den umliegenden öffentlichen Verkehrsflächen erfüllen. Kommt wegen einer Unachtsamkeit jemand zu Schaden, kann das für den Grundbesitzer schwere Folgen haben. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer des Grundstücks.

Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden sollten in der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht mindestens 3 Millionen Euro betragen. Weil niedrigere Deckungssummen nicht immer einen ausreichenden Haftpflichtschutz bieten, sind geringere Summen nicht empfehlenswert.

Die wichtigsten Haftpflichtrisiken für Immobilienbesitzer und Grundeigentümer sollten im Rahmen der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht eingeschlossen sein, wie z.B. Sachschäden die durch häusliche Abwässer eintreten können oder Schäden durch allmähliche Einwirkung wie z.B. durch Gase, Dämpfe und Feuchtigkeit die erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Sachschaden führen. Genauso wie Gewässerschäden die durch kleine haushaltsübliche Gebinde wie z.B. Farben, Lacke und Verdünnung durch Leckage der Behältnisse und das Auslaufen dieser umweltschädlichen Stoffe entstehen können. Auch kleinere Bauarbeiten für Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten am Haus oder in der Wohnung sollten im Rahmen der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht gedeckt sein.


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Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Haus und Grundbesitzerhaftpflicht,  genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

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