Häufige Fragen zur Privathaftpflicht


Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt nach Antragsannahme durch den Versicherer, frühestens jedoch einen Tag nach Antragsstellung.

Voraussetzung für das aufrechterhalten des Versicherungsschutzes ist die rechtzeitige Beitragszahlung nach erfolgter Zustellung der Rechnung mit dem Versicherungsschein.


Besteht Versicherungsschutz auch beim Sport?

Der Umfang der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Spiel- und Sportarten wie z. B. Fahrradfahren, Skifahren, Snowboarden, Fußball, Tennis, Squash oder Inline-Skating. Für diesen und anderen Freizeitsport haben Sie vollen Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung.

Auch während einer Urlaubsreise im Ausland genießen Sie und Ihre Familie vollen Versicherungsschutz bei Ausübung sportlicher Freizeitaktivitäten, insbesondere auch beim Skifahren oder auch dem Fahrradsport.


Besteht Versicherungsschutz auch für Räumpflichten und Streupflichten?

Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Ihre Haftpflicht als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung im Inland oder eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses.

Regelmäßig wird die Verkehrssicherungspflicht - Räum- und Streupflicht - an die jeweiligen Anlieger bzw. Haus- und Grundbesitzer übertragen. In diesen Fällen bietet die private Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in der Art, dass die Haftungsfrage geprüft wird, begründete Ansprüche reguliert und unbegründete abgewehrt werden.


Besteht Versicherungsschutz für den Heizöltank in meinem Einfamilienhaus?

In alten Privathaftpflichtverträgen ist das Umweltschaden- und Gewässerschaden-Risiko aus dem Besitz und dem Betrieb eines Öltanks üblicherweise ausgeschlossen, so dass Kunden mit einem alten Haftpflichtvertrag eine separate Gewässerschadenhaftpflicht für die Heizöltankanlage benötigen.

In den aktuellen Angeboten der Privathaftpflichtversicherungen gibt es mittlerweile eine ganze Reihe an privaten Haftpflichttarifen die eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für den selbstgenutzten Heizöltank zur Versorgung des eigenen Wohnhauses enthalten.

Im Einzelfall bleibt demnach zu prüfen ob ein separater Vertrag für das Öltank-Risiko abgeschlossen werden muss oder es ggf. ratsamer ist seine Privathaftpflichtversicherung zu wechseln.


Bin ich als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Ihre Haftpflicht als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung im Inland, sofern diese ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt wird.


Bin ich als Mieter oder Eigentümer eines Einfamilienhauses versichert?

Im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Sie als Mieter oder Eigentümer eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses, sofern Sie dieses ausschließlich selbst zu Wohnzwecken nutzen.


Bin ich auch als Bauherr - Unternehmer von Bauarbeiten versichert?

Üblicherweise sind kleinere Baumaßnahmen (z.B. Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen) am selbstbewohnten eigenen Haus oder der selbstbewohnten eigenen Wohnung mitversichert. Im Einzelfall ist der Vertrag zu prüfen bis zu welcher Bausumme Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung besteht. Gegebenenfalls muss eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden.


Bin ich im Ausland versichert?

Generell besteht in jeder Privathaftpflichtversicherung rund um die Uhr Schutz für Schäden, die sich weltweit bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu 1 Jahr ereignen.

Je nach gewähltem Anbieter und Tarif können auch langfristige Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Privathaftpflicht versichert werden.


Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf berufliche Tätigkeiten?

Nein. Versicherungsschutz besteht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes. Schäden, die im Beruf verursacht werden, sind somit nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.


Ist der Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage mitversichert?

Mittlerweile bieten diverse Haftpflicht-Versicherer auch Versicherungsschutz für den Betrieb einer Photovoltaikanlage an.

Die Privathaftpflichtversicherung kann um die Haftpflicht aus der Verkehrssicherungspflicht und/oder der Haftung aus dem Betrieb und der Einspeisung in das öffentliche Netz erweitert werden.

Meistens ist dieser besondere Haftpflichtschutz für Photovoltaikanlagen in den aktuellen Komfort-, Plus- und Premium-Paketen der Privathaftpflichtanbieter zu finden.


Ist der Schlüsselverlust gedeckt?

Schäden durch den Verlust privater fremder Schlüssel (z.B. Schlüssel zur Mietwohnung) oder dienstlicher fremder Schlüssel (z.B. Zentralschlüssel zur Schule) können im Rahmen einer Privathaftpflicht versichert werden.

Dieser Einschluss wird meisten mit begrenzter Höchstentschädigungsleistung und von einigen Versicherern auch mit einer Selbstbeteiligung angeboten.


Sind Kleingebinde wie z. B. Farbeimer, Lackkanister, Verdünnung mitversichert?

Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden ist bis zu bestimmten Obergrenzen Liter/kg Inhalt mitversichert, wobei ein bestimmtes Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Behälter nicht überschritten werden darf. Für Anlagen, die über diese bestimmten Begrenzungen des Fassungsvermögens je Einzelgebinde bzw. der Gesamtmenge hinausgehen, besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung.


Sind Mietsachschäden in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt?

Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen gemäß den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) auch als Mieter Versicherungsschutz für Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Mietsachschaden-Deckung bezieht sich nur auf unbewegliche Sachen.


Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder gedeckt?

Kinder unter 7 Jahren (bzw. 10 Jahren im Straßenverkehr) gelten als nicht deliktfähig und können daher nicht zum Schadenersatz herangezogen werden. Haben Sie im Schadenfall Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, so sind weder Sie, noch das deliktunfähige Kind zum Schadenersatz verpflichtet.

Schäden die deliktunfähige Kinder verursachen sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgenommen, können jedoch im Rahmen der Privathaftpflicht durch besonderen Einschluss mitversichert werden. Deshalb sollten Eltern auf diesen besonderen Einschluss vor dem Vertragsabschluss achten.

Werden Schäden durch deliktunfähige Kinder im Haftpflichtvertrag mitversichert, so wird sich der Versicherer nicht auf eine Deliktunfähigkeit berufen, soweit Sie dies wünschen, kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist und wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig war.


Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert?

Einfache oder grobe Fahrlässigkeit spielen in der Haftpflichtversicherung keine Rolle, lediglich Vorsatz ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Im Schadenfall ist es Aufgabe der Haftpflichtversicherung, die Haftungsfrage zu klären. Soweit ein Schaden durch Sie verschuldet wurde, bzw. von Ihnen zu vertreten ist, besteht Versicherungsschutz in der Befriedigung begründeter Ansprüche. Führt die Prüfung der Haftungsfrage zum Ergebnis, dass Sie den Schaden nicht zu vertreten haben, ist es Aufgabe der Haftpflichtversicherung, derartige unbegründete Haftpflichtansprüche zurückzuweisen und die hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten zu übernehmen.


Sind Schäden durch häusliche Abwässer mitversichert?

Auch Schäden die durch häusliches Abwasser entstehen sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Für Schäden, die dem Vermieter oder anderen Mietern z. B. durch einen geplatzten Schlauch Ihrer Waschmaschine entstehen, kommt die Privathaftpflichtversicherung auf.


Sind Schäden durch Haustiere mitversichert?

Versichert sind Sie als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Versichert sind z. B. Schäden durch Katzen, Hamster, Kaninchen oder Wellensittiche. Exotische Tiere wie Leguane, Schlangen, Raubkatzen oder Affen fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.

Zusätzlich sind Sie auch als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, sowie als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde versichert. Ausgeschlossen bleiben hierbei auch Schadenersatzansprüche der Tierhalter/Tiereigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.

Sofern Sie Halter von Hunden oder Pferden sind, ist generell der Abschluss einer speziellen Tierhalterhaftpflicht notwendig!


Sind Schäden durch Internetnutzung und dem elektronischen Datenaustausch versichert?

In den aktuellen Privathaftpflicht-Tarifen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per Email oder mittels Datenträger üblicherweise eingeschlossen.


Sind Schadenersatzansprüche von Angehörigen mitversichert?

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sind Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers grundsätzlich mitversichert. Nur Haftpflichtansprüche von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören, sind ausgeschlossen.


Was ist eine Forderungsausfallversicherung?

Stellen Sie sich vor, Sie werden von jemandem geschädigt und haben einen hohen Schaden erlitten. Ihr Schaden wird Ihnen nicht ersetzt, weil der Schädiger keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und bei ihm mangels Vermögen oder Einkommen nichts zu holen ist. Die Forderungsausfallversicherung stellt Sie so, als hätte der Schädiger eine Privathaftpflichtversicherung.

Diesen speziellen Versicherungsschutz für Forderungsausfälle finden Sie häufig in den aktuellen Komfort, Plus und Premium-Tarifen der Privathaftpflichtanbieter.


Was passiert wenn Großeltern ihre Aufsichtspflicht verletzen?

Großeltern, die ihre Enkelkinder beaufsichtigen, übernehmen i. d. R. die Aufsichtspflicht. Kommen Dritte durch das zu beaufsichtigende Kind zu Schaden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Aufsichtspflichtverletzung seitens der Großeltern vorlag. Wird dies bejaht, besteht für die Großeltern nur Versicherungsschutz über eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

Für Schäden, die Enkelkinder den aufsichtspflichtigen Großeltern zufügen, besteht kein Versicherungsschutz.


Was sind Allmählichkeitsschäden und sind diese mitversichert?

Unter Allmählichkeitsschäden sind solche Schäden zu verstehen, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Feuchtigkeit, Dämpfe, Gase oder Niederschlag (wie Rauch, Ruß oder Staub) entstehen. Der Schaden wird erst im Laufe der Zeit ersichtlich. Derartige Schadenfälle sind in aktuellen Privathaftpflichtversicherungstarifen üblicherweise gedeckt.


Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?

Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn Sie im Rahmen einer unentgeltlichen Hilfeleistung (z. B.: Sie helfen einem Freund beim Umzug) eine Sache beschädigen. Schäden die dann entstehen, wenn Sie einer anderen Person Hilfestellung geben, müssen haftungsrechtlich nicht beglichen werden. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche wären demnach abzuwehren.

Gefälligkeitsschäden sind häufig in den aktuellen Komfort, Plus und Premium-Tarifen summenbegrenzt gedeckt.


Was sind Vermögensschäden?

Ein Vermögensschaden kann als Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens entstehen, in diesem Fall besteht Versicherungsschutz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für den Personen- bzw. Sachschaden.

Bei Schäden bei denen weder eine Person noch eine Sache zu Schaden gekommen ist (z.B. Verdienstausfall), spricht man von einem sogenannten "reinen Vermögensschaden". In diesem Fall besteht Versicherungsschutz bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme für Vermögensschäden.


Welche Personen sind in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung für:

  • den Versicherungsnehmer
  • den Ehepartner
  • Lebenspartner, sofern namentlich genannt und in häuslicher Gemeinschaft lebend
  • minderjährige, unverheiratete Kinder
  • volljährige, ledige Kinder während der Schul- oder Berufsausbildung

Welche Personen sind in der Singlehaftpflicht mitversichert?

Der Tarif für Singles richtet sich an Alleinstehende (Singles) ohne Kinder, so dass der Versicherungsschutz ausschließlich für den Versicherungsnehmer besteht.


Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Wir bieten Ihnen verschiedene Privathaftpflichtversicherungen mit möglichen Versicherungssummen von bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an.


Wie kann der Vertrag gekündigt werden?

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres in Textform kündigen.

Langjährig abgeschlossene Verträge mit einer Laufzeit über drei Jahren können - unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit - zum Ende des dritten Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden.

Erhöht der Versicherer den Beitrag kann der Kunde den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Inkrafttreten der Prämienanpassung kündigen. Für dieses Sonderkündigungsrecht besteht eine Frist von vier Wochen ab Rechnungseingang.

Nach der Regulierung eines Schadenfalls besteht für den Versicherungsnehmer ebenfalls ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht des Versicherungsvertrages.

Erfolgt keine Kündigung so verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

So können Sie die Privathaftpflicht kündigen und wechseln.


Wie kann eine Doppelversicherung entstehen und beseitigt werden?

Eine Doppelversicherung entsteht dann, wenn Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner jeweils eine Privathaftpflichtversicherung haben.

Zum Beispiel:

  • Sie haben geheiratet und Ihr Ehepartner besitzt auch eine Privathaftpflichtversicherung.
  • Ihr mitversicherter Lebenspartner besitzt auch eine Privathaftpflichtversicherung.

Es wird die Haftpflichtversicherung fortgeführt, welche über die älteren Vertragsrechte verfügt. Die älteren Vertragsrechte hat der Versicherer, bei dem der Vertrag zuerst abgeschlossen wurde.

Setzten Sie sich zur Beseitigung der Doppelversicherung mit dem Versicherer des jüngeren Vertrages in Verbindung.


Wie lange sind volljährige Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder sind solange mitversichert, als sich diese noch in einer Schulausbildung oder daran unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden.

Die Mitversicherung endet somit, wenn Ihr Kind heiratet oder ein Arbeitsverhältnis - auf Dauer - eingeht. Dann ist der Abschluss eines eigenen Privathaftpflichtvertrages notwendig.


Wozu benötige ich eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie als Versicherungsnehmer oder die vertraglich mitversicherten Personen von einem Dritten, d.h. einem Außenstehenden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Das bedeutet, die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Bei Personenschäden reichen die möglichen Schadenersatzforderungen von der ärztlichen Behandlung über Schmerzensgeld bis hin zu einer monatlichen Rente.

Zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung gehören:

  • Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für den Kunden eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
  • Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Kommt es darüber hinaus zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.

Die Risiken und Gefahren des alltäglichen Lebens sind vielfältig!

Hierzu einige Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Blumentopf fällt vom Balkon …
  • Herunterfallen einer brennenden Zigarette durch leichtfertiges hantieren …
  • Als Fußgänger eine Kreuzung bei "Rot" überqueren …
  • Mit Feuer spielende Kinder drinnen oder draußen …
  • Als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen …