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Die HDI Privathaftpflichtversicherung wird in einem günstigeren Basis Tarif als Grundschutz sowie in einem Rundum Sorglos Tarif mit Premiumleistungen angeboten.
Als Versicherungssummen stellt die HDI Privathaftflicht 15 Mio. oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssummen für Vermögensschäden oder Mietsachschäden sind dabei mit den Summen für Personen und Sachschäden identisch.
Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die HDI Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.
Die HDI Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Versicherungssummen in der HDI Privathaftpflicht Basis betragen:
Es besteht in der HDI Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.
Künftige Leistungsverbesserungen sind im HDI Privathaftpflicht Tarif Basis nicht automatisch mitversichert.
Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der HDI Privathaftpflicht mitversichert.
Die unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter sind in der HDI Privathaftpflicht Basis versichert.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in diesem Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind bis 75.000 Euro unter Abzug von 150 Euro Selbstbeteiligung mitversichert.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der HDI Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum bis 75.000 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung je Schadenfall.
Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der HDI Privathaftpflicht versichert. Die Selbstbeteiligung für Schäden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten beträgt 100 Euro.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis 150.000 Euro im HDI Privathaftpflicht Basis Tarif versichert.
Forderungsausfälle sind im Basisschutz der HDI Privathaftpflicht nicht versichert.
Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind vom Versicherungsschutz in diesem Tarif ausgeschlossen.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist in diesem HDI Tarif bis 75.000 Euro versichert. Die Selbstbeteiligung für diese Schadenart beträgt 100 Euro je Schlüsselverlust. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht in diesem HDI Privathaftpflicht Tarif nicht.
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung der Auslandsaufenthaltsdauer und weltweiter Schutz bis zu 5 Jahre in der HDI Privathaftpflicht.
Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der HDI Privathaftpflicht eingeschlossen.
Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Grundstücken oder Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 100 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 1.000 Liter/kg für alle Gebinde.
Nicht versichert sind Schäden durch einen Öltank, hierfür ist der Abschluss einer separaten Gewässerschadenhaftpflicht notwendig.
Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der HDI Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind im Basisschutz der HDI Privathaftpflicht nicht versichert.
Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.
Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Nutzung eigener oder geliehener Surfbretter und Ruderboote. Motorboote sind im Basisschutz der HDI Privathaftpflicht nicht versichert.
Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.
Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.
Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.
Eingeschlossen in der HDI Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde) oder das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos:
Die Versicherungssummen in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos betragen:
Künftige Leistungsverbesserungen sind im Rundum Sorglos Privathaftpflicht Tarif der HDI Versicherung automatisch mitversichert.
Die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter ist im Rundum Sorglos Tarif der HDI Privathaftpflicht mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zu 50.000 Euro.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind bis zu 5 Promille der Versicherungssumme (250.000 Euro) mitversichert. Die Selbstbeteiligung liegt bei 100 Euro je Schadenfall bei dieser Schadenart.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 500.000 Euro im HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos Tarif mitversichert.
Forderungsausfälle sind ohne Mindestschadenhöhe bis zur Versicherungssumme in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos mitversichert.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos bis zu 15.000 Euro versichert. In Abzug werden 100 Euro je Schadenfall als Selbstbeteiligung gebracht.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos Tarif bis zu 250.000 Euro versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im HDI Rundum Sorglos Tarif bis zu 30.000 Euro. Für Schäden aufgrund von Schlüsselverlust wird eine Selbstbeteiligung von 100 Euro in Abzug gebracht.
Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Grundstücken oder Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 1.000 Liter/kg Gesamtfassungsvermögens.
Mitversichert in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos sind Schäden durch einen oberirdischen oder unterirdischen Öltank mit einem Fassungsvermögen von max. 10.000 Liter der der Versorgung des selbstbewohnten Einfamilienhauses / Zweifamilienhauses dient.
Für Öltanks mit einem größeren Fassungsvermögen oder zur Versorgung eines Mehrfamilienhauses benötigen Sie eine separate Gewässerschadenhaftpflicht.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Benutzung geliehener und nur gelegentlich genutzter Motorboote bis zu einer Motorstärke von 74 kW.
In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.
Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.
Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.
Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der HDI Privathaftpflichtversicherung
lohnt sich für Singles, Paare und Familien mit Kindern, denn wie gut oder wie
schlecht eine Privathalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Schadenfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer HDI Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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