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Die GVO Privathaftpflichtversicherung wird in einem günstigeren VIT Tarif mit klassischen Leistungen und in einem TOP-VIT Tarif mit Premiumleistungen angeboten.
Als Versicherungssummen stellt die GVO Privathaftflicht in beiden Tarifen wahlweise zwischen 5 Mio. oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden kann dabei, je nach Tarif, geringer ausfallen.
Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die GVO Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.
Die GVO Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Es besteht in der GVO Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.
Künftige Leistungsverbesserungen sind im GVO Privathaftpflicht Tarif VIT nicht automatisch mitversichert.
Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der GVO Privathaftpflicht versichert.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der GVO Privathaftpflicht mitversichert.
Die unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter ist in der GVO Privathaftpflicht VIT mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz sind im GVO Privathaftpflicht VIT Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind bis zu 5.000 Euro unter Abzug einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadenfall.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind bis 3.000 Euro mitversichert.
Versicherungsschutz bis zu 3.000 Euro im Schadenfall besteht im Rahmen der GVO Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum.
Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der GVO Privathaftpflicht versichert.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 5.000 Euro im GVO Privathaftpflicht Tarif VIT mitversichert.
Forderungsausfälle sind ab einer Mindestschadenhöhe von 3.000 Euro in der GVO Privathaftpflicht VIT mitversichert.
Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz bis zu 5.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadenfall enthalten.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im GVO Privathaftpflicht VIT Tarif bis zu 15.000 Euro mitversichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im GVO VIT Tarif ebenfalls bis zu 15.000 Euro nicht. Für diese Schadenarten gilt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens 50 Euro und maximal 500 Euro je Schlüsselverlust.
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz ohne Begrenzung der zeitlichen Auslandsaufenthaltsdauer und weltweiter Schutz bis zu 3 Jahre.
Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der GVO Privathaftpflicht eingeschlossen.
Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind in der GVO Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Grundstücken oder Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 100 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 1.000 Liter/kg für alle Gebinde.
Mitversichert ist ein oberirdischer oder unterirdischer Heizöltank mit einem Fassungsvermögen bis zu max. 10.000 Liter der zur Versorgung des selbstgenutzten Einfamilienhauses dient.
Nicht versichert sind Schäden durch größere Öltanks sowie Eigenschäden an unbeweglichen Objekten (Gebäude und Gebäudebestandteile oder Grundstücksbestandteile), hierfür ist der Abschluss einer separaten Gewässerschadenhaftpflicht notwendig.
Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der GVO Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der GVO Privathaftpflicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der GVO Privathaftpflicht versichert.
Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der GVO Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Nutzung geliehener Surfbretter, Ruderboote oder Motorboote sofern keine Führerscheinpflicht besteht. Eingeschlossen sind Schäden Dritter durch die Benutzung eigener Surfbretter mit einer Segelfläche von max. 15 m².
Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.
Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.
Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.
Eingeschlossen in der GVO Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde) oder das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die GVO Privathaftpflicht TOP-VIT:
Die Versicherungssummen in der GVO Privathaftpflicht betragen wahlweise 5.000.000 Euro oder 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie Vermögens- und Mietsachschäden.
Künftige Leistungsverbesserungen sind im GVO Privathaftpflicht TOP-VIT Tarif automatisch mitversichert.
Die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter ist in der GVO Privathaftpflicht TOP-VIT mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz sind im GVO Privathaftpflicht TOP-VIT Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind bis zur Versicherungssumme und ohne Abzug einer Selbstbeteiligung.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme im Schadenfall besteht im Rahmen der GVO Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 100.000 Euro im GVO Privathaftpflicht TOP-VIT Tarif mitversichert.
Forderungsausfälle sind ohne Mindestschadenhöhe in der GVO Privathaftpflicht TOP-VIT mitversichert.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz der GVO Privathaftpflicht TOP-VIT bis zu 10.000 Euro versichert. Der Abzug einer Selbstbeteiligung entfällt.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im GVO Privathaftpflicht TOP-VIT Tarif bis zur Versicherungssumme mitversichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im GVO TOP-VIT Tarif bis zu 100.000 Euro.
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung der Auslandsaufenthaltsdauer im GVO Privathaftpflicht TOP-VIT Tarif.
Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der GVO Privathaftpflicht TOP-VIT:
Eigentümergemeinschaften benötigen generell eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert in der GVO Privathaftpflicht TOP-VIT sind Schäden durch einen oberirdischen oder unterirdischen Öltank mit unbegrenztem Fassungsvermögen der zur Versorgung der selbstbewohnten Immobilie dient.
Nicht versichert sind Eigenschäden an Gebäude und Gebäudebestandteilen oder Grundstücksbestandteilen, hierfür ist der Abschluss einer separaten Gewässerschadenhaftpflicht notwendig.
Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Benutzung eigener Surfbretter mit einer Segelfläche von max. 25 m².
In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.
Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.
Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.
Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der GVO Privathaftpflichtversicherung lohnt sich für Singles, Paare und Familien mit Kindern, denn wie gut oder wie schlecht eine Privathalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Schadenfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer GVO Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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