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Die Generali Privathaftpflichtversicherung wird in einem günstigeren Basis Tarif als Grundschutz sowie in einem KomfortPlus Tarif mit klassischen Leistungen angeboten.
Als Versicherungssummen stellt die Generali Privathaftflicht 5 Mio. oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssummen für Vermögensschäden oder Mietsachschäden können dabei, je nach Tarif, geringer ausfallen.
Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die Generali Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.
Die Generali Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Es besteht in der Generali Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.
Künftige Leistungsverbesserungen sind im Generali Privathaftpflicht Tarif nicht automatisch mitversichert.
Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der Generali Privathaftpflicht versichert.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der Generali Privathaftpflicht mitversichert.
Die unentgeltliche Tätigkeit und die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter sind im Basis Tarif der Generali Privathaftpflicht nicht versichert.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in diesem Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind im Generali Basisschutz nicht versichert.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Generali Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum.
Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der Generali Privathaftpflicht versichert.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind in der Generali Privathaftpflicht mitversichert.
Forderungsausfälle sind ohne Mindestschadenhöhe in der Generali Privathaftpflicht mitversichert.
Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind vom Versicherungsschutz in diesem Tarif ausgeschlossen.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist in diesem Tarif nicht versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht in diesem Tarif nicht.
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung der Auslandsaufenthaltsdauer.
Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der Generali Privathaftpflicht im Basis Tarif ausgeschlossen.
Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind im Basisschutz der Generali Privathaftpflicht nicht versichert.
Mitversichert sind:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von unbebauten Grundstücken oder anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Eingeschlossen im Versicherungsumfang sind Schäden durch Kleingebinde.
Nicht versichert sind Schäden durch einen Öltank, hierfür ist eine spezielle Gewässerschadenhaftpflicht zuständig.
Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der Generali Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der Generali Privathaftpflicht bis zu 500.000 Euro mitversichert.
Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der Generali Privathaftpflicht versichert, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet.
Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der Generali Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Nutzung eigener Surfbretter. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden Dritter die durch die Benutzung von geliehenen Surfbrettern, Ruderbooten oder Motorbooten geschehen.
Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.
Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.
Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.
Eingeschlossen in der Generali Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde) oder das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die Generali Privathaftpflicht KomfortPlus:
Die Versicherungssummen in der Generali Privathaftpflicht Komfort Plus betragen:
Die unentgeltliche Tätigkeit und die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter sind im Komfort Tarif der Generali Privathaftpflicht mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz der Generali Privathaftpflicht KomfortPlus sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zu 15.000.000 Euro.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zur Versicherungssumme im Generali Privathaftpflicht KomfortPlus Tarif mitversichert.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz der Generali Privathaftpflicht KomfortPlus bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im Generali Privathaftpflicht KomfortPlus Tarif bis zu 30.000 Euro versichert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Schäden durch den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel.
Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der Generali Privathaftpflicht im KomfortPlus Tarif mitversichert.
Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind im KomfortPlus Schutz der Generali Privathaftpflicht mitversichert.
Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der Generali Privathaftpflicht KomfortPlus:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von größeren unbebauten Grundstücken oder anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind im Generali Privathaftpflicht KomfortPlus Tarif bis zu 1.500.000 Euro mitversichert.
Mitversichert sind Schäden durch die Nutzung geliehener Motorboote die Dritten entstehen, sofern keine behördliche Erlaubnis zum Führen des Motorbootes erforderlich ist und die Nutzung nur gelegentlich vorkommt.
In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.
Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.
Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.
Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Generali Privathaftpflichtversicherung lohnt sich für Singles, Paare und Familien mit Kindern, denn wie gut oder wie schlecht eine Privathalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Schadenfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Generali Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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