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Die Concordia Privathaftpflichtversicherung wird in einem günstigeren Basis Tarif als Grundschutz sowie in einem BasisPlus Tarif mit klassischen Leistungen und in einem Sorglos Tarif mit Komfortleistungen angeboten.
Als Versicherungssummen stellt die Concordia Privathaftflicht 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssummen für Vermögensschäden oder Mietsachschäden sind identisch mit den Summen für Personen und Sachschäden.
Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die Concordia Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.
Die Concordia Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Versicherungssummen in der Concordia Privathaftpflicht Basis betragen wahlweise 3.000.000 Euro, 5.000.000 Euro oder 10.000.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden sowie für Vermögens- und Mietsachschäden.
Es besteht in der Concordia Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.
Künftige Leistungsverbesserungen sind im Concordia Privathaftpflicht Basis Tarif nicht versichert.
Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der Concordia Privathaftpflicht versichert.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der Concordia Privathaftpflicht mitversichert.
Die unentgeltliche Tätigkeit und die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter sind im Concordia Privathaftpflicht Basis Tarif für bis zu max. 6 Kinder versichert.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in diesem Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind bis 15.000 Euro mitversichert.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Concordia Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum bis zu 1 Monat mit einer Höchstentschädigungsgrenze von 15.000 Euro.
Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind im Concordia Privathaftpflicht Basis Tarif nicht versichert.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind nicht Bestandteil dieses Privathaftpflicht Tarifs.
Forderungsausfälle sind nicht im Basis Tarif der Concordia Privathaftpflicht versichert.
Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind vom Versicherungsschutz in diesem Tarif ausgeschlossen.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist bis 3.000 Euro im Concordia Basis Tarif versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im Concordia Basis Tarif nicht.
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz bis zu einer Auslandsaufenthaltsdauer von 5 Jahre und weltweiter Schutz bis zu 1 Jahr im Concordia Privathaftpflicht Basis Tarif.
Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der Concordia Privathaftpflicht eingeschlossen.
Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind in der Concordia Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von unbebauten Grundstücken oder anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 25 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 250 Liter/kg für alle Gebinde.
Nicht versichert sind Schäden durch einen Öltank, hierfür ist eine spezielle Gewässerschadenhaftpflicht zuständig.
Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der Concordia Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der Concordia Privathaftpflicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der Concordia Privathaftpflicht versichert.
Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der Concordia Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Nutzung eigener oder geliehener Surfbretter oder eigener Ruderboote. Ausgeschlossen sind im Concordia Basis Tarif Motorboote.
Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.
Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.
Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.
Eingeschlossen in der Concordia Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde) oder das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die Concordia Privathaftpflicht BasisPlus:
Die Versicherungssummen in der Concordia Privathaftpflicht BasisPlus betragen wahlweise 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden.
Künftige Leistungsverbesserungen sind automatisch ab dem Concordia Privathaftpflicht Plus Tarif mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz der Concordia Privathaftpflicht BasisPlus sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zu 50.000 Euro.
Schäden die Dritten durch die Ausführung ehrenamtlicher Tätigkeiten entstehen sind ab dem Concordia Plus Tarif mitversichert.
Mitversichert sind Forderungsausfälle des Versicherungsnehmers ohne Mindestschadenhöhe. Als Geschädigter haben Sie ab dem Concordia Plus Tarif Anspruch auf Rechtsschutz zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Schadenverursacher.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 10.000 Euro im Concordia Privathaftpflicht BasisPlus Tarif mitversichert.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz der Concordia Privathaftpflicht BasisPlus bis zu 10.000 Euro versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt für diese Schadenart 150 Euro je Versicherungsfall.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im Concordia Privathaftpflicht BasisPlus Tarif bis zu 30.000 Euro versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im Concordia BasisPlus Tarif ebenfalls bis zu 30.000 Euro.
Es besteht europaweit Schutz bis zu einer Auslandsaufenthaltsdauer von 5 Jahren und weltweiter Versicherungsschutz bis zu 1 Jahr im Concordia Privathaftpflicht BasisPlus Tarif.
Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der Concordia Privathaftpflicht BasisPlus:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen unbebauten Grundstücken oder anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 50 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 500 Liter/kg für alle Gebinde.
Mitversichert in der Concordia Privathaftpflicht BasisPlus sind Schäden durch einen oberirdischen oder unterirdischen Öltank mit einem Fassungsvermögen von max. 10.000 Liter der zur Versorgung des selbstbewohnten Einfamilienhauses / Zweifamilienhauses dient.
Für Öltanks mit einem größeren Fassungsvermögen benötigen Sie eine separate Gewässerschadenhaftpflicht.
Mitversichert sind Schäden durch die Nutzung geliehener Motorboote bis 55 kW / 75 PS die Dritten entstehen.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die Concordia Privathaftpflicht Sorglos:
Die Versicherungssummen in der Concordia Privathaftpflicht betragen im Sorglos Tarif:
Eingeschlossen im Versicherungsschutz der Concordia Privathaftpflicht Sorglos sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zu 100.000 Euro Versicherungssumme.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 50.000 Euro im Concordia Privathaftpflicht Sorglos Tarif mitversichert.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im Concordia Privathaftpflicht Sorglos Tarif bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im Concordia Sorglos Tarif ebenfalls bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz bis zu einer Auslandsaufenthaltsdauer von 5 Jahren und weltweiter Schutz bis zu 3 Jahre im Concordia Privathaftpflicht Sorglos Tarif.
Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der Concordia Privathaftpflicht Sorglos:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 250 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 1.000 Liter/kg für alle Gebinde.
Mitversichert in der Concordia Privathaftpflicht Sorglos sind Schäden durch einen oberirdischen oder unterirdischen Öltank mit einem Fassungsvermögen von max. 10.000 Liter der zur Versorgung des selbstbewohnten Einfamilienhauses / Zweifamilienhauses dient.
Für Öltanks mit einem größeren Fassungsvermögen benötigen Sie eine separate Gewässerschadenhaftpflicht.
In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.
Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.
Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.
Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Concordia Privathaftpflichtversicherung
lohnt sich für Singles, Paare und Familien mit Kindern, denn wie gut oder wie
schlecht eine Privathalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Schadenfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Concordia Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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