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Die ARAG Privathaftpflichtversicherung wird in einem günstigeren Basis Tarif als Grundschutz sowie in einem Komfort Tarif mit klassischen Leistungen und in einem Premium Tarif mit Komfortleistungen angeboten.
Als Versicherungssummen stellt die ARAG Privathaftflicht wahlweise 5 Mio., 15 Mio. oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist identisch mit der Summe für Personen und Sachschäden, nur der Versicherungsschutz für Mietsachschäden fällt deutlich geringer aus.
Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die ARAG Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.
Die ARAG Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Es besteht in der ARAG Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.
Künftige Leistungsverbesserungen sind im ARAG Privathaftpflicht Tarif nicht automatisch mitversichert.
Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der ARAG Privathaftpflicht versichert.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der ARAG Privathaftpflicht mitversichert.
Die unentgeltliche Tätigkeit und die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter sind in der ARAG Privathaftpflicht Basis nicht versichert.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in diesem Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind.
Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der ARAG Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum.
Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der ARAG Privathaftpflicht Basis nicht versichert.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind nicht Bestandteil dieses Privathaftpflicht Tarifs.
Forderungsausfälle sind in der ARAG Privathaftpflicht Basis nicht versichert.
Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind vom Versicherungsschutz in diesem Tarif ausgeschlossen.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist in diesem Tarif nicht versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht in diesem Tarif nicht.
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung der Auslandsaufenthaltsdauer und weltweiter Versicherungsschutz bis zu 1 Jahr.
Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der ARAG Privathaftpflicht eingeschlossen.
Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind in der ARAG Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von unbebauten Grundstücken oder anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert sind Kleingebinde bis 50 Liter/kg je Einzelgebinde ohne Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens.
Mitversichert ist ein oberirdischer Heizöltank (auch Kellertank) mit einem Fassungsvermögen von max. 2.000 Liter.
Nicht versichert sind Eigenschäden durch den Öltank an unbeweglichen Objekten (Gebäude und Gebäudebestandteile oder Grundstücksbestandteile, hierfür benötigen Sie eine separate Gewässerschadenhaftpflicht, gleiches gilt für größere oder auch unterirdische Heizöltanks für die eine spezielle Gewässerschadenhaftpflicht zuständig ist.
Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der ARAG Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.
Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der ARAG Privathaftpflicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der ARAG Privathaftpflicht versichert.
Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der ARAG Privathaftpflicht versichert.
Mitversichert sind Schäden durch die Nutzung eigener oder geliehener Surfbretter sowie für geliehene Ruderboote. Nicht versichert sind geliehene Motorboote.
Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.
Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.
Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.
Eingeschlossen in der ARAG Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde) oder das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die ARAG Privathaftpflicht Komfort:
Die Versicherungssummen in der ARAG Privathaftpflicht Komfort betragen wahlweise 15.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mietsachschäden sind bis zu 750.000 Euro mitversichert.
Die unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter für bis zu 5 Kinder ist in der ARAG Privathaftpflicht Komfort mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz der ARAG Privathaftpflicht Komfort sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zu 5.000 Euro, die Selbstbeteiligung liegt bei 500 Euro je Schadenfall.
Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 20.000 Euro im ARAG Privathaftpflicht Komfort Tarif mitversichert.
Forderungsausfälle sind in der ARAG Privathaftpflicht Komfort ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro mitversichert.
Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen als Geschädigter gegen den Schadenverursacher sind mitversichert.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz der ARAG Privathaftpflicht Komfort bis zu 5.000 Euro unter Abzug einer Selbstbeteiligung von 500 Euro im Schadenfall mitversichert.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im ARAG Privathaftpflicht Komfort Tarif bis zu 1.000 Euro versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im ARAG Komfort Tarif ebenfalls bis zu 10.000 Euro.
Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der ARAG Privathaftpflicht Komfort:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von größeren unbebauten Grundstücken oder anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert in der ARAG Privathaftpflicht Komfort sind Schäden durch einen oberirdischen oder unterirdischen Öltank mit einem Fassungsvermögen von max. 2.000 Liter der zur Versorgung des selbstbewohnten Einfamilienhauses dient.
Nicht versichert sind Eigenschäden durch den Öltank an Gebäude und Gebäudebestandteilen oder Grundstücksbestandteilen, hierfür benötigen Sie eine separate Gewässerschadenhaftpflicht, gleiches gilt für größere Heizöltanks für die eine spezielle Gewässerschadenhaftpflicht zuständig ist.
Folgende Leistungserweiterungen bietet die ARAG Privathaftpflicht Premium:
Die Versicherungssummen in der ARAG Privathaftpflicht betragen 50.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mietsachschäden sind bis zu 1.000.000 Euro mitversichert.
Eingeschlossen im Versicherungsschutz der ARAG Privathaftpflicht Premium sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 10.000 Euro unter Abzug von 250 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall versichert.
Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der ARAG Privathaftpflicht Premium mitversichert.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 50.000 Euro im ARAG Privathaftpflicht Premium Tarif mitversichert.
Die Mindestschadenhöhe für Forderungsausfälle als Geschädigter beträgt 2.500 Euro im ARAG Privathaftpflicht Premium Tarif.
Als Geschädigter haben Sie im ARAG Privathaftpflicht Premium Tarif Anspruch auf Rechtsschutz zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Schadenverursacher.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz der ARAG Privathaftpflicht Premium bis 10.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro im Schadenfall mitversichert.
Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im ARAG Privathaftpflicht Premium Tarif bis 25.000 Euro mitversichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im ARAG Premium Tarif ebenfalls bis 25.000 Euro mitversichert.
Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der ARAG Privathaftpflicht Premium:
Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mitversichert in der ARAG Privathaftpflicht Premium sind Schäden durch einen oberirdischen oder unterirdischen Öltank mit einem Fassungsvermögen von max. 5.000 Liter der zur Versorgung des selbstbewohnten Einfamilienhauses dient.
Nicht versichert sind Eigenschäden durch den Öltank an unbeweglichen Objekten (Gebäude und Gebäudebestandteile oder Grundstücksbestandteile, hierfür benötigen Sie eine separate Gewässerschadenhaftpflicht, gleiches gilt für größere oder auch unterirdische Heizöltanks für die eine spezielle Gewässerschadenhaftpflicht zuständig ist.
Mitversichert in der ARAG Privathaftpflicht Premium ist die Nutzung eines geliehenen Motorbootes mit einer max. Motorstärke von 5 PS.
In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.
Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.
Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.
Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der ARAG Privathaftpflichtversicherung
lohnt sich für Singles, Paare und Familien mit Kindern, denn wie gut oder wie
schlecht eine Privathalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Schadenfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer ARAG Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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