Münchener Verein Privathaftpflichtversicherung vergleichen und sparen

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Münchener Verein Privathaftpflicht

Die Münchener Verein Privathaftpflichtversicherung wird in einem Kompakt Tarif als Grundschutz angeboten.

Als Versicherungssummen stellt die Münchener Verein Privathaftflicht 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden zur Verfügung.

Die Versicherungssumme für Mietsachschäden fällt dabei deutlich geringer aus.

Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die Münchener Verein Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.

Die Münchener Verein Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.


Münchener Verein Privathaftpflichtversicherung Komfort

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen in der Münchener Verein Privathaftpflicht Komfort betragen:

 

Selbstbeteiligung

Es besteht in der Münchener Verein Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.

 

Leistungsverbesserungen

Künftige Leistungsverbesserungen sind im Münchener Verein Privathaftpflicht Tarif nicht automatisch mitversichert.

 

Haushaltsangestellte

Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht versichert.

 

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht mitversichert.

 

Tagesmutter

Die unentgeltliche Tätigkeit und die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Gefälligkeitsschäden

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in diesem Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind.

 

Fachpraktischer Unterricht

Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind nicht versichert.

 

Betriebspraktika

Kein Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Münchener Verein Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum.

 

Ehrenamtliche Tätigkeit

Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht nicht versichert.

 

Deliktunfähige Kinder

Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind nicht Bestandteil dieses Privathaftpflicht Tarifs.

 

Ausfalldeckung

Forderungsausfälle sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht nicht mitversichert.

 

Rechtsschutz zur Ausfalldeckung

Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.

 

Gemietete und geliehene Sachen

Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind vom Versicherungsschutz in diesem Tarif ausgeschlossen.

 

Schlüsselverlust

Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist in diesem Tarif nicht versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht in diesem Tarif nicht.

 

Auslandsaufenthalt

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu einer Auslandsaufenthaltsdauer von 1 Jahr.

 

Häusliche Abwässer

Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der Münchener Verein Privathaftpflicht eingeschlossen.

 

Allmählichkeitsschäden

Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht versichert.

 

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Mitversichert sind:

  • Bauarbeiten am eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück bis zu 50.000 Euro.
  • Ein selbstgenutztes Einfamilienhaus.
  • Ein selbstgenutztes Ferienhaus oder Ferienwohnung innerhalb von Deutschland.

Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von unbebauten Grundstücken oder anderen Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.

 

Gewässerschadenhaftpflicht

Mitversichert sind Kleingebinde bis 50 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 250 Liter/kg für alle Gebinde.

Nicht versichert sind Schäden durch einen Öltank, hierfür ist eine spezielle Gewässerschadenhaftpflicht zuständig.

 

Waffen

Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.

 

Schäden durch elektronischen Datenaustausch

Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Arbeitsmaschinen und Krankenfahrstuhl

Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht versichert.

 

Fahrräder

Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der Münchener Verein Privathaftpflicht versichert.

 

Geliehene Motorboote, Ruderboote, Surfbretter

Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Benutzung eigener oder geliehener Surfbretter, Ruderboote und gelegentlich genutzte Motorboote wenn hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

 

Modellfahrzeuge

Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.

 

Tiere

Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.

Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.

Eingeschlossen in der Münchener Verein Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde). Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.


Versicherter Personenkreis

  • In Single Tarifen ist ausschließlich der Versicherungsnehmer ohne Kind oder Kinder versichert.
  • In Privathaftpflicht Tarifen für Alleinerziehende besteht Versicherungsschutz für den oder die Versicherungsnehmer/in und deren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern.
  • In Partner Tarifen besteht Versicherungsschutz für den oder die Versicherungsnehmer/in und dem Ehepartner oder dem Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft mit gleicher Meldeadresse, ggf. nur wenn namentlich im Antrag genannt und im Versicherungsschein aufgeführt.
  • In Familien Tarifen zählen neben dem oder der Versicherungsnehmer/in auch der Ehegatte oder mit im Haushalt lebende Lebenspartner mit gleicher Meldeadresse sowie minderjährige unverheiratete Kinder zum Kreis der versicherten Personen. Volljährige unverheiratete Kinder während ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung oder während des Zivildienstes oder Grundwehrdienstes gehören mit zum versicherten Personenkreis.


Bewertungen im Privathaftpflicht Test

In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.

Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.

  • 108 Punkte: Bewertung für ausgezeichnete Leistungen Note 0,5
  • 92–107 Punkte: Bewertung für sehr gute Leistungen Note 1,0
  • 81–91 Punkte: Bewertung für gute Leistungen Note 2,0
  • 66–80 Punkte Bewertung für durchschnittliche Leistungen Note 3,0
  • 55–65 Punkte: Bewertung für ausreichende Leistungen Note 4,0

Besondere Hinweise

Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.

Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.

Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.


Münchener Verein Privathaftpflicht vergleichen

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Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Münchener Verein Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.

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