HDI Privathaftpflichtversicherung vergleichen und sparen

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HDI Privathaftpflicht

Die HDI Privathaftpflichtversicherung wird in einem günstigeren Basis Tarif als Grundschutz sowie in einem Rundum Sorglos Tarif mit Premiumleistungen angeboten.

Als Versicherungssummen stellt die HDI Privathaftflicht 15 Mio. oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.

Die Versicherungssummen für Vermögensschäden oder Mietsachschäden sind dabei mit den Summen für Personen und Sachschäden identisch.

Kommen Dritte durch das Verschulden des Versicherungsnehmers oder der im Vertrag mitversicherten Personen zu Schaden, so stellt die HDI Privathaftpflicht den Versicherten von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.

Die HDI Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden oder Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Test-Note 4 ausreichende LeistungenHDI Privathaftpflichtversicherung Basis

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen in der HDI Privathaftpflicht Basis betragen:

  • 15.000.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden
  • 15.000.000 Euro Versicherungssumme für Vermögensschäden
  • 15.000.000 Euro Versicherungssumme für Mietsachschäden

 

Selbstbeteiligung

Es besteht in der HDI Privathaftpflicht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall. Ausgenommen hiervon bleiben SB-Tarife.

 

Leistungsverbesserungen

Künftige Leistungsverbesserungen sind im HDI Privathaftpflicht Tarif Basis nicht automatisch mitversichert.

 

Haushaltsangestellte

Schäden Dritter die durch die Tätigkeit von Hausangestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.

 

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung) gegenüber dem Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen sind in der HDI Privathaftpflicht mitversichert.

 

Tagesmutter

Die unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter sind in der HDI Privathaftpflicht Basis versichert.

 

Gefälligkeitsschäden

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in diesem Tarif Schäden die auf Gefälligkeitshandlungen zurückzuführen sind.

 

Fachpraktischer Unterricht

Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind bis 75.000 Euro unter Abzug von 150 Euro Selbstbeteiligung mitversichert.

 

Betriebspraktika

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der HDI Privathaftpflicht für ein Berufspraktikum bis 75.000 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung je Schadenfall.

 

Ehrenamtliche Tätigkeit

Schäden die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintreten sind in der HDI Privathaftpflicht versichert. Die Selbstbeteiligung für Schäden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten beträgt 100 Euro.

 

Deliktunfähige Kinder

Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis 150.000 Euro im HDI Privathaftpflicht Basis Tarif versichert.

 

Ausfalldeckung

Forderungsausfälle sind im Basisschutz der HDI Privathaftpflicht nicht versichert.

 

Rechtsschutz zur Ausfalldeckung

Rechtsschutzleistungen zur Durchsetzung von Forderungsausfällen sind in diesem Tarif nicht vorgesehen.

 

Gemietete und geliehene Sachen

Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind vom Versicherungsschutz in diesem Tarif ausgeschlossen.

 

Schlüsselverlust

Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist in diesem HDI Tarif bis 75.000 Euro versichert. Die Selbstbeteiligung für diese Schadenart beträgt 100 Euro je Schlüsselverlust. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht in diesem HDI Privathaftpflicht Tarif nicht.

 

Auslandsaufenthalt

Es besteht europaweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung der Auslandsaufenthaltsdauer und weltweiter Schutz bis zu 5 Jahre in der HDI Privathaftpflicht.

 

Häusliche Abwässer

Schäden durch häusliche Abwässer sind im Versicherungsumfang der HDI Privathaftpflicht eingeschlossen.

 

Allmählichkeitsschäden

Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sogenannte Allmählichkeitsschäden, sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.

 

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Mitversichert sind:

  • Bauarbeiten am eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück bis zu 15.000 Euro.
  • Eine vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Haus.
  • Ein selbstgenutztes Einfamilienhaus.
  • Ein selbstgenutztes Ferienhaus oder Ferienwohnung innerhalb Europas.
  • Die Vermietung von Ferienzimmern.
  • Unbebaute Grundstücke bis zu max. 1.500 m² Grundstücksfläche.

Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Grundstücken oder Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.

 

Gewässerschadenhaftpflicht

Mitversichert sind Kleingebinde bis 100 Liter/kg je Einzelgebinde mit Beschränkung des Gesamtfassungsvermögens auf 1.000 Liter/kg für alle Gebinde.

Nicht versichert sind Schäden durch einen Öltank, hierfür ist der Abschluss einer separaten Gewässerschadenhaftpflicht notwendig.

 

Waffen

Schäden die auf einen privaten Waffenbesitz zurückzuführen sind, sind in der HDI Privathaftpflicht mitversichert. Ausgenommen hiervon bleiben Jagdwaffen.

 

Schäden durch elektronischen Datenaustausch

Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind im Basisschutz der HDI Privathaftpflicht nicht versichert.

 

Arbeitsmaschinen und Krankenfahrstuhl

Schäden die durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Rasenmäher oder Krankenfahrstühle mit oder ohne Motor verursacht werden sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.

 

Fahrräder

Schäden die Dritten durch den Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern entstehen sind in der HDI Privathaftpflicht versichert.

 

Geliehene Motorboote, Ruderboote, Surfbretter

Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Nutzung eigener oder geliehener Surfbretter und Ruderboote. Motorboote sind im Basisschutz der HDI Privathaftpflicht nicht versichert.

 

Modellfahrzeuge

Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen ohne Begrenzung der Stückzahl und Höchstgeschwindigkeit.

 

Tiere

Mitversichert sind Schäden aus der Haltung zahmer Haustiere wie bspw. Katzen oder Vögel.

Generell nicht versichert in der Privathaftpflicht ist die Haltung von Hunden oder Pferden! Hierfür ist die Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflichtversicherung zuständig.

Eingeschlossen in der HDI Privathaftpflichtversicherung ist das vorübergehende private Hüten fremder Hunde (keine Kampfhunde) oder das benutzen fremder Pferde zu privaten Zwecken.

 

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Test-Note 1 sehr gute LeistungenHDI Privathaftpflichtversicherung Rundum Sorglos

Folgende Leistungserweiterungen bietet die HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos:

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos betragen:

  • 50.000.000 Euro für Personenschäden
  • 50.000.000 Euro für Sachschäden
  • 50.000.000 Euro für Vermögensschäden
  • 50.000.000 Euro für Mietsachschäden  

 

Leistungsverbesserungen

Künftige Leistungsverbesserungen sind im Rundum Sorglos Privathaftpflicht Tarif der HDI Versicherung automatisch mitversichert.

 

Tagesmutter

Die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter ist im Rundum Sorglos Tarif der HDI Privathaftpflicht mitversichert.

 

Gefälligkeitsschäden

Eingeschlossen im Versicherungsschutz der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zu 50.000 Euro.

 

Fachpraktischer Unterricht

Schäden die während des fachpraktischen Unterrichts wie bspw. bei Laborarbeiten verursacht werden sind bis zu 5 Promille der Versicherungssumme (250.000 Euro) mitversichert. Die Selbstbeteiligung liegt bei 100 Euro je Schadenfall bei dieser Schadenart.

 

Deliktunfähige Kinder

Leistungen für Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden sind bis zu 500.000 Euro im HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos Tarif mitversichert.

 

Ausfalldeckung

Forderungsausfälle sind ohne Mindestschadenhöhe bis zur Versicherungssumme in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos mitversichert.

 

Gemietete und geliehene Sachen

Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind im Versicherungsschutz der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos bis zu 15.000 Euro versichert. In Abzug werden 100 Euro je Schadenfall als Selbstbeteiligung gebracht.

 

Schlüsselverlust

Der Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) ist im HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos Tarif bis zu 250.000 Euro versichert. Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust fremder Dienstschlüssel besteht im HDI Rundum Sorglos Tarif bis zu 30.000 Euro. Für Schäden aufgrund von Schlüsselverlust wird eine Selbstbeteiligung von 100 Euro in Abzug gebracht.

 

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Eingeschlossen werden in den Versicherungsschutz der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos:

  • Bauherrenhaftpflicht am eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück bis 150.000 Euro.
  • Die Vermietung von Eigentumswohnungen in Deutschland.
  • Ein selbstgenutztes Zweifamilienhaus.

Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von anderen Grundstücken oder Gebäuden benötigen eine separate Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.

 

Gewässerschadenhaftpflicht

Mitversichert sind Kleingebinde bis 1.000 Liter/kg Gesamtfassungsvermögens.

Mitversichert in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos sind Schäden durch einen oberirdischen oder unterirdischen Öltank mit einem Fassungsvermögen von max. 10.000 Liter der der Versorgung des selbstbewohnten Einfamilienhauses / Zweifamilienhauses dient.

Für Öltanks mit einem größeren Fassungsvermögen oder zur Versorgung eines Mehrfamilienhauses benötigen Sie eine separate Gewässerschadenhaftpflicht.

 

Schäden durch elektronischen Datenaustausch

Schäden die durch einen elektronischen Datenaustausch im Internet verursacht werden sind in der HDI Privathaftpflicht Rundum Sorglos bis zur Versicherungssumme mitversichert.

 

Geliehene Motorboote

Mitversichert sind Schäden die Dritten entstehen durch die Benutzung geliehener und nur gelegentlich genutzter Motorboote bis zu einer Motorstärke von 74 kW.

 

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Versicherter Personenkreis

  • In Single Tarifen ist ausschließlich der Versicherungsnehmer ohne Kind oder Kinder versichert.
  • In Privathaftpflicht Tarifen für Alleinerziehende besteht Versicherungsschutz für den oder die Versicherungsnehmer/in und deren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern.
  • In Partner Tarifen besteht Versicherungsschutz für den oder die Versicherungsnehmer/in und dem Ehepartner oder dem Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft mit gleicher Meldeadresse, ggf. nur wenn namentlich im Antrag genannt und im Versicherungsschein aufgeführt.
  • In Familien Tarifen zählen neben dem oder der Versicherungsnehmer/in auch der Ehegatte oder mit im Haushalt lebende Lebenspartner mit gleicher Meldeadresse sowie minderjährige unverheiratete Kinder zum Kreis der versicherten Personen. Volljährige unverheiratete Kinder während ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung oder während des Zivildienstes oder Grundwehrdienstes gehören mit zum versicherten Personenkreis.


Bewertungen im Privathaftpflicht Test

In unserem Privathaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 300 Tarife anhand von 58 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen insgesamt 108 Punkte für die tariflichen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.

Zur besseren Orientierung haben wir daraufhin die Privathaftpflicht Tarife in unserem Test nach dem Schulnotensystem bewertet.

  • 108 Punkte: Bewertung für ausgezeichnete Leistungen Note 0,5
  • 92–107 Punkte: Bewertung für sehr gute Leistungen Note 1,0
  • 81–91 Punkte: Bewertung für gute Leistungen Note 2,0
  • 66–80 Punkte Bewertung für durchschnittliche Leistungen Note 3,0
  • 55–65 Punkte: Bewertung für ausreichende Leistungen Note 4,0

Besondere Hinweise

Keinesfalls sollte man den Grundgedanken der Haftpflichtversicherung aus den Augen verlieren, versichert im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden die Dritten entstehen und keinesfalls Eigenschäden oder Schäden von mitversicherten Personen untereinander.

Generell ausgeschlossen vom Umfang der Privathaftpflicht bleiben Schäden durch Vorsatztaten und Schäden die durch Kraftfahrzeuge entstehen. Insbesondere für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung zuständig.

Im Gegensatz zur vorsätzlichen Herbeiführung des Schadenfalls sind Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit beruhen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.


HDI Privathaftpflicht vergleichen

Kostenlos Preise und Leistungen vergleichen und mit einer 
günstigen Versicherung bis zu 80 Prozent Beitrag sparen.Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der HDI Privathaftpflichtversicherung lohnt sich für Singles, Paare und Familien mit Kindern, denn wie gut oder wie schlecht eine Privathalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Schadenfall.

Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer HDI Privathaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so die Versicherten vor bösen Überraschungen im Schadensfall.

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