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Viele Bauherren fragen sich, wieso sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigen, wo sie doch den Bau nicht selbst durchführen, sondern damit einen sachverständigen Personenkreis betrauen: den Architekten mit der Planung, Statik und Bauleitung, die Bauunternehmer und die Bauhandwerker mit der Bauausführung.
Aber: Bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauobjekt anderen Personen zugefügt werden. Wird ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein Auto zertrümmert oder fällt ein Kind wegen schlechter Beleuchtung in eine Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen.
Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern. Zwar hat er keine Pflicht zur ständigen Anwesenheit, wohl aber zu häufigen Stichproben. Kommt er dem nicht nach und entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat das ebenfalls seine Haftung zur Folge.
Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter und sollte unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Die Versicherung kostet etwa ein Promille der Bausumme und schützt vom Baubeginn bis zur Abnahme. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.