Wenn Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen und zu einer günstigeren Gebäudeversicherung wechseln möchten haben Sie folgende Kündigungsmöglichkeiten:
Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie jede Gebäudeversicherung zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündigen!
Die Kündigung muss schriftlich und vom Versicherungsnehmer unterzeichnet innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen, diese endet generell 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres.
Wenn Ihr Vertrag beispielweise am 01.01. nächsten Jahres endet, so läuft die Kündigungsfrist mit Stichtag zum 30.09. dieses Jahres aus. Das heißt, die Kündigung muss bis zum 30. September (3 Monate vor Ablauf) nachweislich bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein.
Wir empfehlen bei Vertragskündigungen immer diese per Einwurf-Einschreiben zu versenden, so dass Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie die Kündigung rechtzeitig an den Versicherer abgesendet haben.
Vom außerordentlichen Kündigungsrecht können Sie Gebrauch machen wenn die Wohngebäudeversicherung die Preise erhöht sowie nach der Regulierung eines Schadenfalls.
Erhöht die Gebäudeversicherung die Prämie aber nicht die Leistungen, so kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung sofort außerordentlich gekündigt werden.
Die Mitteilung über die Erhöhung der Prämie muss dem
Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden zugehen. Der
Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das besondere
Kündigungsrecht hinzuweisen!
In diesem Fall gilt ein verkürztes vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Diese besondere Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Eingang über die Mitteilung der Prämienanpassung bei Ihnen und beträgt ab diesem Tag 4 Wochen.
Um eine etwaige Unterversicherung zu vermieden wird der gleitende Neuwertfaktor und der Baupreisindex in der Gebäudeversicherung jährlich nach der Entwicklung der Baupreise (Lohn- und Materialkosten) angepasst. Ein außerordentliches Kündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung besteht in diesem Fall nicht.
Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nach der Regulierung eines Schadens zu, so dass der Vertrag über die Wohngebäudeversicherung sofort fristlos nach der Schadenzahlung vom Versicherungsnehmer gekündigt werden kann. Der Versicherer muss in diesem Fall den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Sollten Sie die Beiträge jährlich voraus gezahlt haben, so werden Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge tagesgenau zurückerstattet.
Kündigen Sie nie einen Vertrag aufgrund eines Schadenfalls, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass der neue Antrag vom ausgewählten Versicherer angenommen wird.
Die Annahmerichtlinien der Gesellschaften sind recht unterschiedlich ausgelegt, in jedem Fall kommt es bei Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer internen Antragsannahmeprüfung bei der Versicherungsgesellschaft. In den meisten Fällen gibt es bei einem kleineren Schaden im vergangenen Fünfjahreszeitraum keine Probleme. Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen im Vorversicherungszeitraum ist eine Antragsannahme häufig nicht mehr möglich!
Alle Kündigungen können Formlos unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen, wie Sie aus den folgenden Musterkündigungsschreiben ersehen können.
Einwurf-Einschreiben
Kündigung der Gebäudeversicherung Nummer:
1234567890
…
hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht
Gebrauch und kündige die o.g. Gebäudeversicherung fristgerecht zum Ablauf des
Versicherungsjahres.
oder alternativ
…
hiermit mache ich
von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die o.g.
Wohngebäudeversicherung zum nächst möglichen Termin.
Mit der bitte um
Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers!
Einwurf-Einschreiben
Kündigung der Gebäudeversicherung Nummer:
1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die Gebäudeversicherung fristlos zum
Zeitpunkt der angekündigten Prämienerhöhung.
Mit der bitte um
Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers!
Einwurf-Einschreiben
Kündigung der Wohngebäudeversicherung Nummer:
1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die Gebäudeversicherung mit sofortiger
Wirkung aufgrund des regulierten Schadens vom XX.XX.XX.
Mit der bitte um
Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers!
Kündigt der Versicherer aufgrund der Nichtzahlung des Erstbeitrages oder der Folgeprämie ist in den meisten Fällen kein Onlineabschluss mehr möglich.
Gleiches gilt für Verträge die von Seiten der Gesellschaft aufgrund eines schlechten Schadenverlaufs gekündigt wurden.
In den meisten Fällen gibt es bei ein bis zwei Kleinschäden oder einem größerem Einzelschaden im fünfjährigen Vorversicherungszeitraum keine Probleme. Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen in den letzten 5 Jahren ist ein Onlineabschluss meistens nicht mehr möglich!