Hinweis: Von Mietern eingebrachte Sachen fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung, hierfür ist die Hausratversicherung zuständig die der Mieter separat abschließen kann.
Als Eigentümer einer Immobilie können selbst wählen welche Gefahren und Risiken Sie über eine Gebäudeversicherung versichern möchten. Der Einschluss der Bausteine gegen die Grundgefahren „Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel“ ist jedoch empfehlenswert. Als Erweiterung bietet sich der Baustein Elementargefahren für eintretende Naturkatastrophen an.
Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Immobilienbesitzer haben. Nach einem Brand, einem Rohrbruch an der Leitungswasserversorgung sowie nach einem Unwetter mit Sturm oder Hagel kann der Schaden so hoch sein, dass der Eigentümer diesen nicht selbst bezahlen und plötzlich vor dem finanziellen Ruin stehen kann.
Die Banken bestehen bei einer Baufinanzierung ohnehin auf einen Nachweis über eine Feuerversicherung. Da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine „verbundene Versicherung“ handelt und die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) einzeln kalkuliert werden, kann üblicherweise jedes Risiko auch einzeln versichert werden. Empfehlenswert ist jedoch der Abschluss einer verbundenen Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, diese kann vom Erwerber jedoch innerhalb von 4 Wochen ab dem Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) gekündigt und neu abgeschlossen werden.
Als Immobilienkäufer sollten Sie eine bestehende Gebäudeversicherung nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn eine Erstattung der bereits bezahlten Beiträge steht Ihnen als Käufer keinesfalls zu.
Um zu gewährleisten, dass im Schadensfall die Gebäudeversicherung anfallende Reparaturen in voller Höhe ersetzt und bei einem Totalschaden das Haus ohne Abzüge wieder im ursprünglichen Zustand wiederaufgebaut werden kann, ist eine Versicherungssumme die dem aktuellen Wert der Immobilie entspricht Voraussetzung. Dazu wurde die gleitende Neuwertversicherung geschaffen.
Zentrales Ziel der gleitenden Neuwertversicherung ist, dass Immobilienbesitzer bei einem Totalschaden auch Jahre nach dem Versicherungsabschluss immer den Betrag ersetzt bekommen, der nötig ist, um das Haus wieder komplett neu aufzubauen. Hierzu ist es sinnvoll, bei Abschluss der Gebäudeversicherung die genauen Herstellungskosten des Hauses zu kennen oder zu ermitteln.
Wenn Ihnen die Erstellungskosten der Immobilie nicht genau bekannt sind, ist die beste Methode die Wertermittlung nach Wohnfläche oder umbauten Raum und den Ausstattungsmerkmalen.
Auf dem Wertermittlungsbogen in der Eingabemaske des Tarifrechners zur Gebäudeversicherung können vor Abschluss zur Wertermittlung genaue Angaben zur Wertermittlung gemacht werden.
Im Wertermittlungsbogen werden Angaben zur Bauart, Größe und Ausstattung der Immobilie abgefragt auf deren Basis die Herstellungskosten nach dem Wert 1914 in Mark automatisch ermittelt werden.
Wenn Ihnen der Wert 1914 bereits bekannt ist, so können Sie diesen in die Eingabemaske eintragen, in diesem Fall wird der angegebene Wert auf den heutigen Neuwert umgerechnet.
Bitte beachten Sie, wenn nach der erstmaligen Summenermittlung Umbauten, Anbauten oder sonstige Wertverbesserungen am Objekt vorgenommen werden, diese dem Versicherer auch gemeldet werden müssen, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird und Sie keine Nachteile im Schadensfall haben.
Hier sollten Sie einmal prüfen, wie die Versicherungssumme ermittelt wurde und ob die Angebote wirklich vergleichbar sind.
Wir bieten Ihnen einen „Unterversicherungsverzicht“, wenn Sie alle Fragen im Antrag richtig und vollständig beantwortet und der Wertermittlungsbogen wahrheitsgemäß ausgefüllt haben.
Das tun andere auch, aber gefragt wird nicht nach der Wohnfläche, sondern beispielsweise nach dem ortsüblichen Neubauwert, den Sie ggf. gar nicht kennen können. Liegen Sie falsch, tragen Sie dafür die Verantwortung, was wiederum zum Unterversicherungsverzicht Verlust und somit zu fatalen finanziellen Folgen führen kann.
Im Schadensfall sollten Sie unverzüglich – ohne dabei die eigene Gesundheit zu gefährden – den Schadensort so gut wie möglich absichern, den Versicherer umgehend informieren und bei einem Brand immer die Feuerwehr benachrichtigen.
Bei Leitungswasserschäden immer den Haupthahn schließen und zugefrorene Rohe vom Fachmann auftauen lassen.
Alle Schäden sollten am besten fotografisch dokumentiert werden.
An erster Stelle sollten die Obliegenheiten eingehalten werden, hierbei handelt es sich um Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, die aus den für ihren Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Ferner sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, damit der Versicherungsschutz bei der Gebäudeversicherung nicht verlorengeht. Bspw. muss die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden, Anbauten und Umbauten sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, genauso wie sonstige Gefahrenerhöhungen, z.B. wenn ein Gewerbebetrieb in das Haus einzieht oder in unmittelbarer Nähe zum versicherten Objekt gegründet wird.
Darüber hinaus müssen alle behördlich und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden. Wer sich längere Zeit nicht Zuhause aufhält, muss für Kontrolle und Beheizung der Immobilie Sorge tragen. Bei vorübergehend nicht genutzten Gebäuden müssen alle wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. Insofern mit langfristigen Leerstand des Gebäudes zu rechnen ist muss dies dem Versicherer angezeigt werden.
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel Versicherung zahlen im Schadensfall die notwendigen Reparaturkosten am beschädigten Gebäude. Bei einem Totalschaden den aktuellen Neubauwert eines zerstörten Gebäudes, sofern dieses am selben Ort und selber Stelle neu errichtet wird.
Den Neubauwert erhalten Sie nur, wenn eine „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen wurde, bei der Versicherungsleistungen und Prämien automatisch an den Baupreisindex angepasst werden.
Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach Neubauwert, Bauweise, Nutzungsart und der versicherten Gefahren.
Auch die geografische Lage des versicherten Objektes in Bezug auf die Leitungswasser, Sturm / Hagel und Elementarversicherung haben Einfluss auf die Prämie.
Es wird keineswegs an Leistung gespart! Die Gebäudeversicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als unabhängiger Versicherungsmakler die Möglichkeit haben ganz spezielle Tarife mit Sonderkonditionen über unsere Tarifrechner anzubieten. Insbesondere finden Sie bei uns die Angebote von Versicherern die ausschließlich mit freien Vermittlern zusammenarbeiten und nicht mit gebundenen Vertretern wie z.B. die Interlloyd oder InterRisk Versicherung. Ferner bieten wir Ihnen den Zugriff auf Anbieter die besonders günstige Rahmenverträge mit großen und bekannten Versicherern speziell für den Maklermarkt geschlossen haben. Unsere Empfehlungen zu den verschiedenen Versicherern helfen Ihnen zusätzlich dabei gute Tarife zu finden.