Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?

Versichert sind in der Gebäudeversicherung:

  • Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z.B. Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind.
  • Gebäudebestandteile, das sind Teile die mit dem Gebäude fest verbunden sind und Anlagen die der Versorgung des Wohngebäudes dienen wie z.B. Heizungsanlagen und deren Bestandteile.
  • Zubehör das zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient, bspw. Brennvorräte, Werkzeug, Alarmanlagen, Markisen und Antennen.
  • Kosten die im Versicherungsfall entstehen, insbesondere Abbruchs-, Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten. Diese Position sollte nicht unterschätzt werden, denn häufig sind Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand als Sondermüll zu entsorgen. Üblicherweise sind diese Kosten mit 5 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, jedoch besteht die Gefahr bei einem Totalschaden wie er häufig durch einen Gebäudebrand entstehen kann, das 5 oder 10 Prozent der Versicherungssumme nicht ausreichend sind, besser ist der Einschluss dieser Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Mietausfälle sind häufig in Standardverträgen bis zu 12 Monaten mitversichert und ersetzten bei vermieteten Häusern und Wohnungen die entgangene Miete wenn die Räumlichkeiten aufgrund eines Versicherungsschadens nicht mehr benutzbar sind. Bei selbstgenutzten Objekten wird der ortsübliche Mietwert zugrunde gelegt.

Hinweis: Von Mietern eingebrachte Sachen fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung, hierfür ist die Hausratversicherung zuständig die der Mieter separat abschließen kann.


Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?

Nicht versichert in der Gebäudeversicherung sind:

  • Alle vorsätzlich verursachten Schäden und grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Als grob fahrlässiges gilt bspw. im Winter sein Haus nicht oder nicht ausreichend zu beheizen so dass dadurch wasserführende Leitungen und Rohre einfrieren. Wobei der Versicherer bei Vorsatztaten generell von der Leistungspflicht befreit ist, kann er im Fall eines grob fahrlässigen Vergehens den Schaden nach der Höhe des Verschuldensgrades kürzen. Ferner bieten inzwischen viele Versicherer die Mitversicherung von Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind ohne Leistungskürzungen im Schadenfall an.
  • In der Feuerversicherung sind Sachen nicht versichert die ihrem Zweck nach bewusst Wärme oder Feuer ausgesetzt sind, wie bspw. ein Kamin. Wobei ein Kaminbrand wiederum über die Klausel für Nutzwärmeschäden versicherbar ist.
  • In der Leistungswasserversicherung sind Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm nicht versichert. Wobei witterungsbedingte Rückstauschäden über Klausel und Überschwemmungen durch den Einschluss einer Elementargefahrendeckung versichert werden können. Schäden, die vor der Fertigstellung des Gebäudes (Bezugsfertigkeit) entstehen. Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist. Neubau und Umbaumaßnahmen fallen in den Bereich der Bauleistungsversicherung mit der sich Bauherren entsprechend absichern können. Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch, diese können jedoch mit dem Baustein der Elementarschäden versichert werden. Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes sowie unter dem Haus verlaufende Rohre, diese sind vereinzelt versichert oder können ggf. durch eine Klausel gegen Beitragszuschlag versichert werden.
  • In der Sturm und Hagel Versicherung sind Schäden durch Stürme unter Windstärke 8 ausgeschlossen wie auch Schäden bis zur Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit des Gebäudes und Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist nicht versichert. Diese Risiken können über eine Bauleistungsversicherung für Bauherren abgesichert werden. Schäden durch Lawinen und Sturmflut, wobei Lawinen mit dem Baustein Elementarversicherung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können. Schäden durch Hagel, Schnee oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster oder auch durch eine undichte Ziegeleindeckung eintritt, diese Schadenarten sind generell ausgeschlossen. Schäden am Mobiliar welches nicht mit dem Gebäude verbundenen ist, hierfür ist die Hausratversicherung zuständig.

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?

Als Eigentümer einer Immobilie können selbst wählen welche Gefahren und Risiken Sie über eine Gebäudeversicherung versichern möchten. Der Einschluss der Bausteine gegen die Grundgefahren „Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel“ ist jedoch empfehlenswert. Als Erweiterung bietet sich der Baustein Elementargefahren für eintretende Naturkatastrophen an.

  • Feuerversicherung: Der Einschluss einer Feuerversicherung ist für alle Hausbesitzer aufgrund des enormen Totalschadenrisikos unbedingt zu empfehlen. Die Feuerversicherung leistet bei Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und deren Folgeschäden. Das ist wichtig, denn es passiert immer wieder, dass es bei einem Unwetter zu einem Kurzschluss kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht. Für alle die ein Haus neu bauen, ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung ratsam. Schäden durch Leitungswasser und Sturm sind nach Fertigstellung und dem Bezug der Immobilie gedeckt. Der Einschluss der Feuerrohbauversicherung gilt meistens bis zu einer Bauzeit von 12 oder 24 Monaten. Dauern die Bauarbeiten länger, so müssen es dem Versicherer anzeigt werden.
  • Leitungswasserversicherung: Die Leitungswasserversicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden durch Frost oder wenn kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitung, Heizung oder sanitäre Anlagen angreift. Versichert sind insbesondere Schäden die durch undichte Rohre, Schläuche oder sanitäre Anlagen verursacht werden.
  • Sturm/Hagel Versicherung: Die Sturmversicherung bietet Versicherungsschutz bei Gebäudebeschädigungen durch Sturm ab Windstärke 8 und bei Unwetterschäden durch Hagel. Reguliert werden direkte Sturmschäden an der Immobilie wie bspw. abgedecktes Dach, abgebrochene Antenne oder zerstörte Regenrinne. Mitversichert sind Folgeschäden, wie z.B. wenn ein Baum bei einem Sturm auf das Dach fällt und Regen oder Hagel in das Haus dringt und dadurch Schäden an weiteren Gebäudebestandteilen entstehen.
  • Elementarschadenversicherung: Die erweiterte Elementarversicherung bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Sachschäden die durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen am Wohngebäude entstehen können.

Für wen kommt welche Gebäudeversicherung in Frage?

Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Immobilienbesitzer haben. Nach einem Brand, einem Rohrbruch an der Leitungswasserversorgung sowie nach einem Unwetter mit Sturm oder Hagel kann der Schaden so hoch sein, dass der Eigentümer diesen nicht selbst bezahlen und plötzlich vor dem finanziellen Ruin stehen kann.

Die Banken bestehen bei einer Baufinanzierung ohnehin auf einen Nachweis über eine Feuerversicherung. Da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine „verbundene Versicherung“ handelt und die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) einzeln kalkuliert werden, kann üblicherweise jedes Risiko auch einzeln versichert werden. Empfehlenswert ist jedoch der Abschluss einer verbundenen Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, diese kann vom Erwerber jedoch innerhalb von 4 Wochen ab dem Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) gekündigt und neu abgeschlossen werden.

Als Immobilienkäufer sollten Sie eine bestehende Gebäudeversicherung nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn eine Erstattung der bereits bezahlten Beiträge steht Ihnen als Käufer keinesfalls zu.


Welche Versicherungssumme ist in der Gebäudeversicherung notwendig?

Um zu gewährleisten, dass im Schadensfall die Gebäudeversicherung anfallende Reparaturen in voller Höhe ersetzt und bei einem Totalschaden das Haus ohne Abzüge wieder im ursprünglichen Zustand wiederaufgebaut werden kann, ist eine Versicherungssumme die dem aktuellen Wert der Immobilie entspricht Voraussetzung. Dazu wurde die gleitende Neuwertversicherung geschaffen.

 

Gleitende Neuwertversicherung

Zentrales Ziel der gleitenden Neuwertversicherung ist, dass Immobilienbesitzer bei einem Totalschaden auch Jahre nach dem Versicherungsabschluss immer den Betrag ersetzt bekommen, der nötig ist, um das Haus wieder komplett neu aufzubauen. Hierzu ist es sinnvoll, bei Abschluss der Gebäudeversicherung die genauen Herstellungskosten des  Hauses zu kennen oder zu ermitteln.

Wenn Ihnen die Erstellungskosten der Immobilie nicht genau bekannt sind, ist die beste Methode die Wertermittlung nach Wohnfläche oder umbauten Raum und den Ausstattungsmerkmalen.

Auf dem Wertermittlungsbogen in der Eingabemaske des Tarifrechners zur Gebäudeversicherung können vor Abschluss zur Wertermittlung genaue Angaben zur Wertermittlung gemacht werden.

Im Wertermittlungsbogen werden Angaben zur Bauart, Größe und Ausstattung der Immobilie abgefragt auf deren Basis die Herstellungskosten nach dem Wert 1914 in Mark automatisch ermittelt werden.

Wenn Ihnen der Wert 1914 bereits bekannt ist, so können Sie diesen in die Eingabemaske eintragen, in diesem Fall wird der angegebene Wert auf den heutigen Neuwert umgerechnet.

Bitte beachten Sie, wenn nach der erstmaligen Summenermittlung Umbauten, Anbauten oder sonstige Wertverbesserungen am Objekt vorgenommen werden, diese dem Versicherer auch gemeldet werden müssen, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird und Sie keine Nachteile im Schadensfall haben.


Wieso ist die Versicherungssumme in einem anderen Angebot niedriger?

Hier sollten Sie einmal prüfen, wie die Versicherungssumme ermittelt wurde und ob die Angebote wirklich vergleichbar sind.

Wir bieten Ihnen einen „Unterversicherungsverzicht“, wenn Sie alle Fragen im Antrag richtig und vollständig beantwortet und der Wertermittlungsbogen wahrheitsgemäß ausgefüllt haben.

Das tun andere auch, aber gefragt wird nicht nach der Wohnfläche, sondern beispielsweise nach dem ortsüblichen Neubauwert, den Sie ggf. gar nicht kennen können. Liegen Sie falsch, tragen Sie dafür die Verantwortung, was wiederum zum Unterversicherungsverzicht Verlust und somit zu fatalen finanziellen Folgen führen kann.


Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Schadensfall sollten Sie unverzüglich – ohne dabei die eigene Gesundheit zu gefährden – den Schadensort so gut wie möglich absichern, den Versicherer umgehend informieren und bei einem Brand immer die Feuerwehr benachrichtigen.

Bei Leitungswasserschäden immer den Haupthahn schließen und zugefrorene Rohe vom Fachmann auftauen lassen.

Alle Schäden sollten am besten fotografisch dokumentiert werden.


Was muss beachten werden um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren?

An erster Stelle sollten die Obliegenheiten eingehalten werden, hierbei handelt es sich um Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, die aus den für ihren Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen entnommen werden können.

Ferner sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, damit der Versicherungsschutz bei der Gebäudeversicherung nicht verlorengeht. Bspw. muss die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden, Anbauten und Umbauten sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, genauso wie sonstige Gefahrenerhöhungen, z.B. wenn ein Gewerbebetrieb in das Haus einzieht oder in unmittelbarer Nähe zum versicherten Objekt gegründet wird.

Darüber hinaus müssen alle behördlich und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden. Wer sich längere Zeit nicht Zuhause aufhält, muss für Kontrolle und Beheizung der Immobilie Sorge tragen. Bei vorübergehend nicht genutzten Gebäuden müssen alle wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. Insofern mit langfristigen Leerstand des Gebäudes zu rechnen ist muss dies dem Versicherer angezeigt werden.


Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel Versicherung zahlen im Schadensfall die notwendigen Reparaturkosten am beschädigten Gebäude. Bei einem Totalschaden den aktuellen Neubauwert eines zerstörten Gebäudes, sofern dieses am selben Ort und selber Stelle neu errichtet wird.

Den Neubauwert erhalten Sie nur, wenn eine „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen wurde, bei der Versicherungsleistungen und Prämien automatisch an den Baupreisindex angepasst werden.


Wonach richtet sich die Höhe des Beitrags?

Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach Neubauwert, Bauweise, Nutzungsart und der versicherten Gefahren.

Auch die geografische Lage des versicherten Objektes in Bezug auf die Leitungswasser, Sturm / Hagel und Elementarversicherung haben Einfluss auf die Prämie.


Welche zusätzlichen Einschlüsse in der Gebäudeversicherung sind sinnvoll?

  • Überspannungsschäden: Das sind Induktionsschäden, die durch Blitzschlag verursacht werden. Der Einschluss ist sinnvoll, wenn teure Elektronik fest im Haus eingebaut wurde wie es bspw. bei hochwertigen Heizungssystemen und sanitären Anlagen der Fall sein kann. Andere Elektrogeräte wie z.B. Fernseher, Stereoanlage, Waschmaschine oder Trockner sind hingegen über eine Hausratversicherung abzusichern.
  • Bewegungs- und Schutzkosten: Das sind z.B. Kosten, die entstehen, wenn Gegenstände beiseite geräumt werden müssen, um den Brandherd bei Löscharbeiten zu erreichen.
  • Aufräumungs- und Abbruchskosten: Diese Kosten entstehen nach einem Schaden, und beinhalten auch die Dekontaminierung von anfallenden Bauschutt. Diese Positionen sind nicht zu unterschätzen. Häufig gilt anfallender Bauschutt nach einem Brand als Sondermüll der teuer entsorgt werden muss. Üblicherweise sind diese Kosten bis zu 5 oder 10 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, eine Erhöhung auf 100 Prozent der Versicherungssumme ist aber ratsam.
  • Elementarschäden: Bei Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck und Lawinen handelt es sich um Naturkatastrophen die schnell auch zur finanziellen Katastrophe für den Immobilienbesitzer werden können, sofern dieser keine weiteren Elementarschäden in der Gebäudeversicherung vereinbart hat. Empfehlenswert ist dieser Einschluss hauptsächlich für die Regionen in denen solche Schäden auch denkbar sind. Meist wird die Elementarschaden-Deckung mit eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mind. 500 Euro und max. 5.000 Euro je Schadenfall angeboten. Voraussetzung für die Antragsannahme ist Schadenfreiheit innerhalb der letzten 10 Jahre.

Warum ist die Gebäudeversicherung so günstig, wo sind die Nachteile?

Es wird keineswegs an Leistung gespart! Die Gebäudeversicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als unabhängiger Versicherungsmakler die Möglichkeit haben ganz spezielle Tarife mit Sonderkonditionen über unsere Tarifrechner anzubieten. Insbesondere finden Sie bei uns die Angebote von Versicherern die ausschließlich mit freien Vermittlern zusammenarbeiten und nicht mit gebundenen Vertretern wie z.B. die Interlloyd oder InterRisk Versicherung. Ferner bieten wir Ihnen den Zugriff auf Anbieter die besonders günstige Rahmenverträge mit großen und bekannten Versicherern speziell für den Maklermarkt geschlossen haben. Unsere Empfehlungen zu den verschiedenen Versicherern helfen Ihnen zusätzlich dabei gute Tarife zu finden.