Informieren Sie sich in unserem Rechtsschutz Ratgeber über wichtige Punkte auf die Sie vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung unbedingt achten sollten.
Wir empfehlen ausdrücklich Rechtsschutzversicherungen die den
Stichentscheid zur Prüfung des Versicherungsschutzes
anwenden! Kommt es zur Rechtsschutzablehnung durch den
Versicherer, hat der Versicherte die Möglichkeit durch einen Anwalt seiner Wahl
zu prüfen, ob eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und ob ein angemessenes
Verhältnis zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen zum angestrebten Erfolg
besteht. Die Einschätzung Ihres Anwalts ist, bis auf wenige Ausnahmen, für den
Versicherer bindet. Die Anwaltskosten des Stichentscheids trägt Ihre
Rechtsschutzversicherung.
Bei dem Schiedsentscheid handelt es sich
um ein Schiedsgutachten. Der Schiedsgutachter ist ein Rechtsanwalt, der vom
Präsidenten der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer eingesetzt wird. Die
Einschätzung des Gutachters ist sowohl für den Versicherer als auch für den
Versicherungsnehmer bindend. Kommt der Anwalt zum Ergebnis das die
Leistungsverweigerung des Versicherers berechtigt war, so tragen Sie als
Versicherungsnehmer die vollen Gutachterkosten!
In einem
Schiedsgutachterverfahren haben die Versicherten keine freie Anwaltswahl und
tragen zusätzlich das volle Kostenrisiko des Rechtsgutachtens!
Wenn schon der Rechtsschutzversicherer seine Leistungsübernahme verweigert, weil er der Ansicht ist, dass das Verfahren keine ausreichenden Aussichten auf Erfolg bietet, dann ist, unserer Meinung nach, wohl die freie Anwaltswahl zur Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen die bessere Alternative. Zumal Sie, vollkommen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, keine zusätzlichen Kosten haben.
Rechtsschutztarife die Leistungen für Mediationsverfahren bereitstellen bieten den Vorteil einer sensiblen und außergerichtlichen Konfliktlösung durch einen außenstehenden und neutralen Mediator.
Die Kostenübernahme von Mediatoren ist in vielen Fällen eine sinnvolle
Ergänzung des Versicherungsschutzes, wenn diese nicht zwingend vom
Rechtsschutz-Versicherer vorgeschrieben ist und die Auswahl des Mediators beim
Versicherten liegt.
Nach unserer Auffassung entsprechen Angebote, bei
denen eine Mediation zwingend in außergerichtlichen Verfahren zur
Streitbeilegung vorgeschrieben ist und ansonsten keine außergerichtliche
Kostendeckung besteht, nicht dem Grundgedanken einer Rechtsschutzversicherung.
Besondere Vorsicht ist bei Tarifen geboten, bei denen ausschließlich der Rechtsschutz-Versicherer über die Auswahl des Mediators bestimmt. Unserer Meinung nach widersprechen solche Angebote den Grundsätzen einer Rechtsschutzversicherung. Aus diesen Gründen raten wir grundsätzlich vor dem Abschluss solcher Mediationstarife ab!
Mit einer Selbstbeteiligung (SB) im Rechtsschutzfall senken Sie die Kosten der Rechtsschutzversicherung nachhaltig, diese Ersparnis honorieren Rechtsschutzversicherer mit erheblichen Preisnachlässen und einem deutlich günstigeren Beitrag.
Die SB-Systeme der Rechtsschutzanbieter fallen dabei recht unterschiedlich aus. Zum einen gibt es die feste Selbstbeteiligung, hier kann der Versicherungsnehmer mit einem festgeschriebenen Eigenanteil je Rechtsschutzfall kalkulieren. Zum anderen gibt es ein variable Selbstbeteiligung, bei diesem System fällt der vom Versicherten zu tragende Eigenanteil bei der Inanspruchnahme der freien Rechtsanwaltswahl höher aus, als wenn der Versicherungsnehmer einen von dem Versicherer vorgeschlagenen Anwalt in Anspruch nimmt.
Der Vorteil bei der variablen Selbstbeteiligung ist, dass der Versicherungsnehmer zum einen das Recht auf freie Anwaltswahl hat, im Bedarfsfall aber auf die Empfehlung eines Fachanwalts von Seiten seines Versicherers zurückgreifen kann und dadurch von einer geringer ausfallenden Selbstbeteiligung profitiert.
Auch im Angebot sind flexible SB-Systeme, hier kommen - ähnlich wie bei der
Kfz-Haftpflichtversicherung - Schadenfreiheitsrabatte zum Einsatz, so dass
Schadenfreiheit mit einem günstigeren Preis oder mit einer geringeren SB im
Schadenfall belohnt wird. Für jedes schadenfreie Jahr sinkt entweder der zu
zahlende Beitrag oder die Selbstbeteiligung sinkt um einen festen Betrag bis auf
0 Euro SB. Kommt es zum Rechtsschutzfall, so steigt entweder der Preis oder die
Selbstbeteiligung wieder.
Meistens rechnen sich Angebote mit fester SB
von 150 oder 300 Euro und variable SB-Systeme mit 150/300 Euro.
Bei Schadenfreiheitssystemen sollten Sie keine zu hohe SB vereinbaren, denn tritt der Rechtsschutzfall sehr frühzeitig ein, so muss der Versicherungsnehmer einen sehr hohen Eigenanteil für ein ggf. nicht vermeidbares rechtliches Verfahren tragen.
Ob Sie letztendlich einen Rechtsschutzvertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen, liegt ganz allein im Ermessen des Versicherungsnehmers.
Eine kostenlose telefonische Anwaltshotline bieten fast alle Rechtsschutzversicherungen. Der Teufel liegt hier, wie allgemein bekannt, im Detail: Einige Anbieter übernehmen die telefonische Anwaltsberatung nur für vertraglich versicherte Rechtsschutzfälle, andere hingegen auch die Kosten für nicht versicherte Rechtsschutzrisiken und gute Tarife tragen selbst die Beratungskosten für eine anwaltliche Ersteinschätzung am Telefon für nicht versicherbare Rechtsrisiken!
Gute beraten sind Kunden mit Tarifen die eine kostenlose Anwaltshotline für versicherte, nicht versicherte und nicht versicherbare Rechtsschutzrisiken zur Verfügung stellen. Denn in vielen Fällen hilft bereits der telefonische Rat eines Anwalts durch seine fachliche Ersteinschätzung. Der versicherte Kunde spart Zeit, kann seine weitere Vorgehensweise abstimmen und ggf. auch unnötige Kosten für ein nicht durchsetzbares Rechtsverfahren sparen!