Kleines Lexikon zur Rechtsschutzversicherung

Begriffserklärungen

In unserem Glossar finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um die Rechtsschutzversicherung:


Arbeits und Berufsrechtsschutz

Der Berufsrechtsschutz für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen hilft beispielweise wenn es um eine Kündigung des Arbeitsvertrages oder um ein mangelhaftes Arbeitszeugnis geht. Rechtshilfe beim Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bieten längst nicht alle Rechtsschutzangebote.


Mediation und Mediationsverfahren

Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung. Mit Hilfe eines neutralen Mediators sollen die streitenden Parteien zur außergerichtlichen Lösung der rechtlichen Probleme finden.


Opfer Rechtsschutz

Durch den „Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten“ erhalten Versicherte Unterstützung bei einer Nebenklage, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.


Rechtsschutz für Widerspruchsverfahren

Ist der Steuer, Sozial und Verwaltungsrechtsschutz vertraglich vereinbart, so besteht Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen, d.h. entstehende Prozesskosten die dem Versicherten vom Gericht auferlegt werden, sowie Anwaltsgebühren werden von der Rechtsschutzversicherung getragen.

Wer die außergerichtlichen Anwaltskosten für den Einspruch gegen den behördlichen Bescheid versichern möchte, der muss auf den Einschluss „Rechtsschutz im Widerspruchsverfahren“ achten.


Rechtsschutz im Familien und Erbrecht

Wenn es um Ehescheidungen oder das Erbe geht wird häufig gestritten. Aus diesem Grund begrenzen viele Versicherer hierfür den Rechtsschutz auf eine Erstberatung beim Rechtsanwalt. Die Beratung muss dabei notwendig sein, weil ein Erb oder Trennungsfall eingetreten ist.

Familienrechtsschutz Versicherer die über die Erstberatung hinaus Rechtsschutzleistungen gewähren schließen meistens Streitigkeiten aus Scheidung oder Unterhalt vom Versicherungsschutz aus oder sie legen maximale Höchstentschädigungsleistungen fest.


Schadenersatzrechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schadenersatz erstreiten will. Wichtig ist das beispielweise nach einem schweren Verkehrsunfall mit finanziellen Folgen.


Stichentscheid und Schiedsentscheid Verfahren

Der Rechtsschutz Versicherer kann den Versicherungsschutz ablehnen, wenn dieser der Auffassung ist, das die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn die Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht ablehnt und Sie damit nicht einverstanden sind können Sie entweder ein Stichentscheids oder Schiedsentscheidsverfahren einleiten lassen!

Welches dieser beiden Verfahren für Sie zutreffend ist, können Sie den für Ihren Rechtsschutzvertrag geltenden Versicherungsbedingungen entnehmen.

 

Stichentscheidsverfahren

Im Stichentscheidsverfahren können Sie den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben:

  • Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg?
  • Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?

Die Kosten für die Stellungnahme ihres Anwalts im Stichentscheidsverfahren trägt ihre Rechtsschutzversicherung!

Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und für den Versicherer bindend, es sei denn, dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach oder Rechtslage erheblich abweicht.

 

Schiedsentscheidsverfahren

Im Schiedsentscheidsverfahren können Sie von ihrem Rechtsschutzversicherer die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens innerhalb eines Monats verlangen.

Wenn Sie die Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens verlangen, hat der Versicherer dieses Verfahren innerhalb eines Monats einzuleiten und Sie hierüber zu unterrichten. Wenn zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen Fristen einzuhalten sind, wie beispielsweise eine Berufungsfrist, muss die Rechtsschutzversicherung die zur Fristwahrung notwendigen Kosten bis zum Abschluss des Schiedsgutachterverfahrens tragen. Und zwar unabhängig davon, wie das Schiedsgutachterverfahren ausgeht.

Wenn der Rechtsschutzversicherer das Schiedsgutachterverfahren nicht innerhalb eines Monats einleitet, besteht für Sie Versicherungsschutz in beantragtem Umfang.

Der Schiedsgutachter ist ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt. Er wird vom Präsidenten der für Ihren Wohnsitz zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt. Dem Schiedsgutachter müssen alle vorliegenden Mitteilungen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens wesentlich sind. Der Schiedsgutachter entscheidet schriftlich, ob Versicherungsschutz besteht.

Diese Entscheidung ist für den Rechtsschutzversicherer verbindlich.

Wenn der Schiedsgutachter feststellt, dass die Leistungsverweigerung des Rechtsschutzversicherers ganz oder teilweise unberechtigt war, trägt der Versicherer die Kosten des Schiedsgutachterverfahrens.

Wenn die Leistungsverweigerung nach dem Schiedsspruch berechtigt war, tragen Sie die Kosten des Verfahrens und die des Schiedsgutachters!

Die Kosten, die dem Rechtsschutzversicherer durch das Schiedsgutachterverfahren entstanden sind, trägt er selbst.


Sozialgerichtsrechtsschutz

Wer vor dem Sozialgericht um sein Arbeitslosengeld oder von seiner Krankenkasse einen Kuraufenthalt erstreiten will, ist über den Sozialgerichtsrechtsschutz versichert.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt, der schon außergerichtlich beim Widerspruch gegen den Bescheid Rechtshilfe leistet, gibt es nur in besseren Komfort und Premium Tarifen.


Steuerrechtsschutz

Den Rechtsschutz für einen gerichtlichen Streit mit dem Finanzamt um die Einkommenssteuer bieten fast alle Rechtsschutzversicherungen.

Rechtshilfe beim Einspruchsverfahren gegen den Steuerbescheid leisten nur wenige Rechtsschutzversicherungen.


Strafrechtsschutz

Wird dem Versicherten ein Vergehen vorgeworfen oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet, greift der Strafrechtsschutz.

Beim Vorwurf einer vorsätzlichen Tat zahlt die Strafrechtsschutzversicherung regelmäßig nur, wenn dieser Vorwurf widerlegt wird.


Telefonische Rechtsberatung

Fast alle Rechtschutzversicherer bieten ihren Versicherten heute bereits eine Anwaltshotline für die telefonische Rechtsberatung.

Unterschiedlich sind jedoch die von der Anwaltshotline abgedeckten Rechtsgebiete seitens des Rechtsschutzvertrages. Einige Versicherer bieten nur die telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für die vertraglich versicherten Rechtsgebiete, andere Anbieter schließen auch nicht versicherte oder sogar nicht versicherbare Rechtsgebiete ein.

Wer auf eine umfassende telefonische Ersteinschätzung der Rechtslage im Streitfall wert legt, der sollte auf diese speziellen Einschlüsse achten.


Verkehrsrechtsschutz

In verkehrsrechtlichen Verfahren leisten die meisten Rechtsschutz Versicherer, wenn es um den Entzug des Führerscheins geht, wobei für außergerichtliche Anwaltskosten genauso wie für die Prozesskosten vor Gericht geleistet wird.

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Halte oder Parkverstößen sehen die meisten Angebote nicht mehr vor.


Vertrags und Sachrechtsschutz

Im Vertrags und Sachrechtsschutz sind Kosten aus Vertragsstreitigkeiten versichert. Wie sie zum Beispiel bei Konflikten mit Bankdarlehen, einem Streit mit dem Verkäufer wegen der Lieferung mangelhafter Ware oder dem Pfusch eines Handwerkers entstehen können.


Verwaltungsrechtsschutz

Beim Rechtsstreit mit Behörden zahlen viele Rechtsschutz Versicherer nicht die Anwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren.

Für gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sehen die meisten Anbieter Rechtsschutzleistungen vor.


Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz

Mietrechtsschutz gibt es für Mieter und Vermieter, dieser hilft beispielweise in Streitfällen um Schönheitsreparaturen und Kaution.

Wohnungseigentümer hilft der Rechtsschutz bspw. wenn sie gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorgehen wollen.