Wenn Sie ihre Rechtsschutzversicherung kündigen und zu einem günstigeren Versicherer wechseln möchten haben Sie folgende Möglichkeiten:
Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie jeden
Rechtsschutzversicherungsvertrag zum Ablauf des dritten Jahres
kündigen!
Die Kündigung muss schriftlich und vom
Versicherungsnehmer unterzeichnet innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist
erfolgen, diese endet generell drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres.
Wenn Ihr Vertrag beispielweise am 01.01. nächsten Jahres endet, so läuft die
Kündigungsfrist mit Stichtag zum 30.09. dieses Jahres aus. Das heißt, die
Kündigung muss bis zum 30. September (3 Monate vor Ablauf) nachweislich bei dem
Rechtsschutz-Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Wir empfehlen bei
Vertragskündigungen immer diese per Einschreiben zu versenden, so dass Sie im
Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie die Kündigung rechtzeitig an den
Rechtsschutz-Versicherer gesendet haben.
Vom außerordentlichen Kündigungsrecht können Sie Gebrauch machen wenn der Rechtsschutzversicherer die Preise erhöht und nach Regulierung eines Schadenfalls.
Erhöht die Rechtsschutzversicherung die Prämie, so kann der Vertrag zum
Zeitpunkt der Beitragserhöhung sofort außerordentlich gekündigt werden. In
diesem Fall gilt ein verkürztes vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Diese
besondere Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Eingang über die Mitteilung der
Prämienanpassung bei Ihnen und beträgt ab diesem Tag vier
Wochen!
Lehnt der Rechtsschutz-Versicherer den Versicherungsschutz ab, obwohl dieser
zur Leistung verpflichtet ist, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die
Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Ablehnung des
Versicherungsfalls schriftlich vorliegen.
Ein weiteres
Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nach der Regulierung von zwei
Versicherungsfällen innerhalb der letzten zwölf Monate zu, so dass der
Rechtsschutzvertrag außerordentlich vom Versicherungsnehmer aber auch vom
Versicherer gekündigt werden kann.
Abweichungen zum Vorteil des
Versicherungsnehmers sind möglich, so dass bei einigen Versicherern die
außerordentliche Kündigung bereits nach einem Versicherungsfall möglich ist.
Maßgeblich hierfür sind die für Ihren Rechtsschutzvertrag zu Grund liegenden
Bedingungen.
Kündigen Sie nie einen Vertrag aufgrund eines Versicherungsfalls, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass der neue Antrag vom ausgewählten Versicherer angenommen wird. Die Annahmerichtlinien der Gesellschaften sind recht unterschiedlich ausgelegt, in jedem Fall kommt es bei Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer internen Antragsannahmeprüfung der Versicherungsgesellschaft. In den meisten Fällen gibt es bei 1 bis 2 kleineren Schäden im vergangenen Fünfjahreszeitraum keine Probleme. Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen im Vorversicherungszeitraum ist eine Antragsannahme in der Regel nicht mehr möglich!
Ist der Versicherungsschutz nicht mehr notwendig, weil sich die äußeren Umstände geändert haben gilt im Allgemeinen folgendes:
Der Vertrag endet sobald der Versicherer von den geänderten äußeren Umständen
erfahren hat. Die Beiträge stehen dem Versicherer bis zu diesem Zeitpunkt
anteilig zu.
Beispiel Verkehrsrechtsschutz
Weder Sie
als Versicherungsnehmer noch mitversicherte Personen besitzen und fahren kein
Fahrzeug mehr. Der Verkehrsrechtsschutzvertrag endet ab Mitteilungseingang beim
Versicherer. Der über diesen Zeitraum hinausgehende Beitrag wird Ihnen
erstattet.
Beispiel Berufsrechtsschutz
Sie als
Versicherungsnehmer und Ihr mitversicherter Partner üben auf Dauer keine
berufliche Tätigkeit mehr aus (bspw. Frührentner). Der Berufsrechtsschutzvertrag
endet ab Eingang der Mitteilung über das Ende der Berufstätigkeit bei der
Gesellschaft. Ein ggf. bestehendes Vertragsguthaben wird Ihnen
erstattet.
Alle Kündigungen können Formlos unter Angabe des
Kündigungsgrundes erfolgen, wie Sie aus den folgenden Musterkündigungsschreiben
ersehen können.
Damit Sie als Versicherungsnehmer bei einem Rechtsschutz Versichererwechsel keine Nachteile haben wird die Vorversicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, so dass Ihnen Versicherungsschutz für die Rechtsschutzbereiche gewährt wird, für die Sie bei der Vorversicherung bereits versichert waren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wechsel zur neuen Rechtsschutzversicherung lückenlos erfolgt, d.h. es darf zu keiner zeitlichen Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommen!
Einschreiben
Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Nummer: 1234567890
…
hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die o.g. Rechtsschutzversicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres.
oder alternativ
…
hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und
kündige die o.g. Rechtsschutzversicherung zum nächst möglichen
Termin.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum
und Unterschrift des Versicherungsnehmers!
Einschreiben
Fristlose Kündigung der
Rechtsschutzversicherung Nummer: 1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und
kündige die Rechtsschutzversicherung fristlos zum Zeitpunkt der angekündigten
Prämienerhöhung.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und
Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers!
Einschreiben
Fristlose Kündigung der
Rechtsschutzversicherung Nummer: 1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und
kündige die Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund des
abgelehnten Versicherungsschutzes vom XX.XX.XX trotz bestehender
Leistungspflicht.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und
Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers!
oder alternativ
Kündigung der Rechtsschutzversicherung Nummer:
1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und
kündige die Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund der beiden
regulierten Versicherungsfälle vom XX.XX.XX und vom XX.XX.XX innerhalb der
letzten 12 Monate.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und
Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers!
Kündigt der Rechtsschutz-Versicherer aufgrund der Nichtzahlung des Erstbeitrages oder der Folgeprämie ist in den meisten Fällen kein Onlineabschluss möglich. Gleiches gilt für Verträge die von Seiten der Gesellschaft aufgrund eines schlechten Schadenverlaufs gekündigt wurden. In den meisten Fällen gibt es bei 1 bis 2 Kleinschäden oder einem größerem Einzelschaden im fünfjährigen Vorversicherungszeitraum keine Probleme. Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen in den letzten fünf Jahren ist ein Onlineabschluss in der Regel nicht mehr möglich!