Privathaftpflicht kündigen und wechseln

Kündigungsmöglichkeiten der Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie die Privathaftpflicht kündigen und zu einer günstigeren Versicherung wechseln wollen haben Sie folgende Möglichkeiten:

Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf

Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie jeden Vertrag über eine Privathaftpflicht zum Ablauf des 3 Jahres kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich und vom Versicherungsnehmer unterzeichnet innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen, diese endet generell 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Wenn Ihr Vertrag beispielweise am 01.01. nächsten Jahres endet, so läuft die Kündigungsfrist mit Stichtag zum 30.09. diesen Jahres aus. Das heißt, die Kündigung muss bis zum 30. September (3 Monate vor Ablauf) nachweislich bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Wir empfehlen bei Vertragskündigungen immer diese per Einschreiben zu versenden, so dass Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie die Kündigung rechtzeitig an den Versicherer abgesendet haben.


Außerordentliche Kündigung

Vom außerordentlichen Kündigungsrecht können Sie Gebrauch machen wenn der Privathaftpflicht Versicherer die Preise erhöht oder nach der Regulierung eines Schadenfalls.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht die Privathaftpflichtversicherung die Prämie, so kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung sofort außerordentlich gekündigt werden. In diesem Fall gilt ein verkürztes Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen. Diese besondere Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Eingang über die Mitteilung der Prämienanpassung bei Ihnen und beträgt ab diesem Tag 4 Wochen.

Kündigung nach einem Schadenfall

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nach der Regulierung eines Haftpflichtschadens zu, so dass die Privathaftpflicht sofort fristlos nach der Schadenzahlung vom Versicherungsnehmer gekündigt werden kann. Der Versicherer muss in diesem Fall den Vertrag über die Privathaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufheben. Sollten Sie die Beiträge jährlich voraus gezahlt haben, so werden Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge tagesgenau erstattet.

Wichtiger Hinweis

Kündigen Sie nie eine Privathaftpflicht aufgrund eines Schadenfalls, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass der neue Antrag vom ausgewählten Versicherer angenommen wird. Die Annahmerichtlinien der Haftpflichtversicherungen sind recht unterschiedlich ausgelegt, in jedem Fall kommt es bei Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer internen Antragsannahmeprüfung der Versicherungsgesellschaft. In den meisten Fällen gibt es bei 1 bis 2 kleineren Schäden in den vergangenen 5 Jahren keine Probleme. Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen im Vorversicherungszeitraum ist eine Antragsannahme in der Regel nicht mehr möglich.


Doppelversicherung

Eine weitere Möglichkeit der sofortigen Vertragsaufhebung ist bei Heirat oder dem Einzug des Lebenspartners möglich, sofern beide eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in diesem Fall kann der jüngere Haftpflichtvertrag sofort außerordentlich gekündigt werden. Ein entsprechender Nachweis über den Vertragsbeginn der älteren Privathaftpflichtversicherung ist in diesem Fall notwendig. Bei einer Doppelversicherung wird der jüngere Vertrag nach geführtem Nachweis ab Kenntnisstand des Versicherers aufgehoben und ein ggf. bestehendes Beitragsguthaben erstattet. Einen Rechtsanspruch auf eine rückwirkende Vertragsaufhebung hat der Versicherungsnehmer im Fall einer „Doppelversicherung“ jedoch nicht.

 

Alle Kündigungen können Formlos unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen, wie Sie aus den folgenden Musterkündigungsschreiben entnehmen können.


Musterkündigungen

Ordentliche Kündigung zum Ablauf

Einschreiben

Kündigung der Privathaftpflichtversicherung Nummer: 1234567890


hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die o.g. Privathaftpflichtversicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres.


oder alternativ


hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die o.g. Privathaftpflichtversicherung zum nächst möglichen Termin.

Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers


Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung

Einschreiben

Fristlose Kündigung der Privathaftpflichtversicherung Nummer: 1234567890


hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die Privathaftpflichtversicherung fristlos zum Zeitpunkt der angekündigten Prämienerhöhung.

Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers


Außerordentliche Kündigung im Schadenfall

Einschreiben

Fristlose Kündigung der Privathaftpflichtversicherung Nummer: 1234567890


hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die Privathaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund des regulierten Haftpflichtschadens vom XX.XX.XX.

Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers


Außerordentliche Kündigung aufgrund einer Doppelversicherung

Einschreiben

Fristlose Kündigung der Privathaftpflichtversicherung Nummer: 1234567890


hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die private Haftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund der eingetretenen Doppelversicherung.

Mein mit mir zusammenlebender Ehepartner (oder Lebenspartner) hat eine Privathaftpflichtversicherung bei der XXX-Versicherung seit dem XX.XX.XX (Vertragsbeginn) die unter der Vertragsnummer 9876543210 geführt wird.

Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers


Kündigung durch das Versicherungsunternehmen

Kündigt der Haftpflicht Versicherer aufgrund der Nichtzahlung des Erstbeitrages oder der Folgeprämie ist in den meisten Fällen kein Onlineabschluss mehr möglich.

Gleiches gilt für Haftpflichtverträge die von Seiten des Versicherers aufgrund eines schlechten Schadenverlaufs gekündigt wurden.

In den meisten Fällen gibt es bei 1 bis 2 Kleinschäden oder einem größerem Einzelschaden im 5-jährigen Vorversicherungszeitraum keine Probleme.

Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen in den letzten 5 Jahren ist ein Onlineabschluss in der Regel nicht mehr möglich.