Wenn Sie die Privathaftpflicht kündigen und zu einer günstigeren Versicherung wechseln wollen haben Sie folgende Möglichkeiten:
Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie jeden Vertrag
über eine Privathaftpflicht zum Ablauf des 3 Jahres kündigen.
Die
Kündigung muss schriftlich und vom Versicherungsnehmer unterzeichnet innerhalb
der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen, diese endet generell 3 Monate vor
Ende des Versicherungsjahres. Wenn Ihr Vertrag beispielweise am 01.01. nächsten
Jahres endet, so läuft die Kündigungsfrist mit Stichtag zum 30.09. diesen Jahres
aus. Das heißt, die Kündigung muss bis zum 30. September (3 Monate vor Ablauf)
nachweislich bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Wir empfehlen
bei Vertragskündigungen immer diese per Einschreiben zu versenden, so dass Sie
im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie die Kündigung rechtzeitig an den
Versicherer abgesendet haben.
Vom außerordentlichen Kündigungsrecht können Sie Gebrauch machen wenn der Privathaftpflicht Versicherer die Preise erhöht oder nach der Regulierung eines Schadenfalls.
Erhöht die Privathaftpflichtversicherung die Prämie, so kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung sofort außerordentlich gekündigt werden. In diesem Fall gilt ein verkürztes Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen. Diese besondere Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Eingang über die Mitteilung der Prämienanpassung bei Ihnen und beträgt ab diesem Tag 4 Wochen.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nach der Regulierung eines Haftpflichtschadens zu, so dass die Privathaftpflicht sofort fristlos nach der Schadenzahlung vom Versicherungsnehmer gekündigt werden kann. Der Versicherer muss in diesem Fall den Vertrag über die Privathaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufheben. Sollten Sie die Beiträge jährlich voraus gezahlt haben, so werden Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge tagesgenau erstattet.
Kündigen Sie nie eine Privathaftpflicht aufgrund eines Schadenfalls, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass der neue Antrag vom ausgewählten Versicherer angenommen wird. Die Annahmerichtlinien der Haftpflichtversicherungen sind recht unterschiedlich ausgelegt, in jedem Fall kommt es bei Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer internen Antragsannahmeprüfung der Versicherungsgesellschaft. In den meisten Fällen gibt es bei 1 bis 2 kleineren Schäden in den vergangenen 5 Jahren keine Probleme. Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen im Vorversicherungszeitraum ist eine Antragsannahme in der Regel nicht mehr möglich.
Eine weitere Möglichkeit der sofortigen Vertragsaufhebung ist bei Heirat oder dem Einzug des Lebenspartners möglich, sofern beide eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in diesem Fall kann der jüngere Haftpflichtvertrag sofort außerordentlich gekündigt werden. Ein entsprechender Nachweis über den Vertragsbeginn der älteren Privathaftpflichtversicherung ist in diesem Fall notwendig. Bei einer Doppelversicherung wird der jüngere Vertrag nach geführtem Nachweis ab Kenntnisstand des Versicherers aufgehoben und ein ggf. bestehendes Beitragsguthaben erstattet. Einen Rechtsanspruch auf eine rückwirkende Vertragsaufhebung hat der Versicherungsnehmer im Fall einer „Doppelversicherung“ jedoch nicht.
Alle Kündigungen können Formlos unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen, wie Sie aus den folgenden Musterkündigungsschreiben entnehmen können.
Einschreiben
Kündigung der Privathaftpflichtversicherung Nummer:
1234567890
…
hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und
kündige die o.g. Privathaftpflichtversicherung fristgerecht zum Ablauf des
Versicherungsjahres.
oder alternativ
…
hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und
kündige die o.g. Privathaftpflichtversicherung zum nächst möglichen
Termin.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum
und Unterschrift des Versicherungsnehmers
Einschreiben
Fristlose Kündigung der Privathaftpflichtversicherung
Nummer: 1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch
und kündige die Privathaftpflichtversicherung fristlos zum Zeitpunkt der
angekündigten Prämienerhöhung.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und
Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers
Einschreiben
Fristlose Kündigung der Privathaftpflichtversicherung
Nummer: 1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch
und kündige die Privathaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund
des regulierten Haftpflichtschadens vom XX.XX.XX.
Mit der bitte um
Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers
Einschreiben
Fristlose Kündigung der Privathaftpflichtversicherung
Nummer: 1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch
und kündige die private Haftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund
der eingetretenen Doppelversicherung.
Mein mit mir zusammenlebender
Ehepartner (oder Lebenspartner) hat eine Privathaftpflichtversicherung bei der
XXX-Versicherung seit dem XX.XX.XX (Vertragsbeginn) die unter der Vertragsnummer
9876543210 geführt wird.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und
Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers
Kündigt der Haftpflicht Versicherer aufgrund der Nichtzahlung des Erstbeitrages oder der Folgeprämie ist in den meisten Fällen kein Onlineabschluss mehr möglich.
Gleiches gilt für Haftpflichtverträge die von Seiten des Versicherers aufgrund eines schlechten Schadenverlaufs gekündigt wurden.
In den meisten Fällen gibt es bei 1 bis 2 Kleinschäden oder einem größerem Einzelschaden im 5-jährigen Vorversicherungszeitraum keine Probleme.
Bei größeren oder häufigeren Schadenfällen in den letzten 5 Jahren ist ein Onlineabschluss in der Regel nicht mehr möglich.