Nationale Suisse Kfz-Versicherung im Vergleich
Die Nationale Suisse Kfz-Versicherung wird in einem klassischen Tarif mit
Standardleistungen und optionalen Leistungsbausteinen angeboten.
Nationale Suisse Standard Tarif
Nationale Suisse Kfz-Haftpflichtversicherung im Vergleich
Eine Nationale Suisse Kfz-Haftpflichtversicherung als Einzelvertrag kommt für
alle Kunden in Frage, bei denen sich im Schadenfall eine Reparatur des
Fahrzeuges nicht mehr lohnt, hierzu gehören insbesondere Fahrzeuge mit einem
sehr geringen Zeitwert.
Bereits im angebotenen Basisschutz der Nationale Suisse gehen die Leistungen
der Kfz-Haftpflichtversicherung weit über das vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Mindestmaß hinaus.
Versicherungssummen
Die Nationale Suisse sieht eine Versicherungssumme von 100 Mio. Euro pauschal
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung
vor. Die Versicherungssumme je Person ist dabei auf 8 Mio. Euro begrenzt.
Derzeit betragen die Höchstversicherungssummen 100 Mio. € pauschal und 15
Mio. € je Person auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Empfehlenswert sind
Tarife die diese Höchstleistungen vorsehen um die Nachhaftung des
Versicherungsnehmers im Schadensfall weitestgehend ausschließen zu
können.
Pflichtverletzung
Die Nationale Suisse Kfz-Versicherung sieht in diesem Tarif keine volle
Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Pflichtverletzungen vor.
Bei Schäden die auf einer Pflichtverletzung beruhen werden die
Versicherungssummen auf die gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestversicherungssummen herabgesetzt.
Die Mindestversicherungssummen betragen in Deutschland derzeit max. 7,5 Mio.
€ für Personenschäden, 1,12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für
Vermögensschäden.
Ferner ist der Versicherer bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 € je
versicherter Person Leistungsfrei bzw. kann den Versicherungsnehmer bis zu
dieser Höhe in Regress nehmen.
Zu den Pflichtverletzungen gehören u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren
unter Alkoholeinfluss oder anderer berauschender Mittel, vorsätzliche Verletzung
der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht, insbesondere unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), unterlassene Hilfeleistung oder bewusst
wahrheitswidrige Angaben gegenüber dem Versicherer im Schadenfall.
Kfz-Haftpflichttarife deren Versicherungssummen im Schadenfall aufgrund
einer Pflichtverletzung nicht auf die gesetzlichen Pflichtversicherungssummen
reduziert werden sind zu empfehlen um die Nachhaftung des Versicherungsnehmers
weitestgehend auszuschließen.
Mallorcapolice
Eine Mallorcapolice für Mietwagen im europäischen Ausland ist in diesem Tarif
der Nationale Suisse Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.
Die Mallorcapolice bietet Haftpflichtschutz für den Gebrauch von Mietwagen im
Ausland und schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen wenn die
Versicherungssummen des ausländischen Versicherers nicht zur Deckung des
Schadens ausreichen. Der Versicherungsschutz der Mallorcapolice gilt maximal bis
zu den vereinbarten Versicherungssummen des deutschen Vertrages.
Für Versicherungsnehmer die im Ausland Mietfahrzeuge nutzen ist die
Mallorcapolice ein sinnvoller und empfehlenswerter Leistungsbaustein der
Kfz-Haftpflichtversicherung auf den keinesfalls verzichtet werden
sollte.
Rabattretter
Die Nationale Suisse Kfz-Haftpflichtversicherung enthält in diesem Tarif
einen Rabattretter.
Der Rabattretter bewahrt langjährig unfallfrei versicherte Fahrer vor einer
Beitragserhöhung im folgenden Versicherungsjahr aufgrund eines eingetretenen
Haftpflichtschadens. Der Rabattretter gilt in den Alttarifen häufig erst ab 25
schadenfreien Jahren und in den neuen Tarifen häufig ab 35 schadenfreien Jahren.
Er bewahrt den Versicherungsnehmer zwar nicht vor einer Rückstufung der
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), jedoch ändert sich der Beitragssatz für den
Kunden dadurch nicht, so dass es zu keiner Erhöhung des Versicherungsbeitrags im
neuen Versicherungsjahr kommt.
Mit Einführung der neuen Tarifgeneration werden Rabattretter in der
Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung nur noch von wenigen Versicherer
angeboten. Häufig wurde der Rabattretter gestrichen und durch den sogenannten
„Rabattschutz“ ersetzt. Eine attraktive Ergänzung bietet er nur
Versicherungsnehmern mit langjährigem schadenfreien Vertragsverlauf.
Rabattschutz
Ein Rabattschutz kann in der Nationale Suisse Kfz-Haftpflichtversicherung
nicht vereinbart werden.
Häufig wird der Rabattschutz optional als zusätzlicher Leistungsbaustein
gegen Mehrbeitrag angeboten. Der Rabattschutz verhindert bei einem oder mehreren
Haftpflichtschäden die Beitragserhöhung im folgenden Versicherungsjahr.
Der Vertrag wird trotz des eingetretenen Schadens entweder in dergleichen
SF-Klasse weiter fortgeführt oder in einer günstigeren SF-Klasse weitergeführt,
eine negative Rückstufung der SF-Klasse findet somit keinesfalls statt.
Leider wird bei einem Versicherungswechsel immer der tatsächliche
Schadenverlauf bestätigt und nicht die SF-Klasse mit einem in Anspruch
genommenen Rabattschutz, das wiederum schränkt die Vorteile dieses
Leistungsbausteins erheblich ein.
Auslandsschadenschutz
Die Nationale Suisse Kfz-Versicherung beinhaltet in der
Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Auslandsschadenschutz.
Dieser wird häufig als zusätzlicher Leistungsbaustein gegen Mehrbeitrag
angeboten. In Frage kommt der Auslandsschadenschutz für alle Kunden die sich mit
ihrem Fahrzeug häufig im europäischen Ausland aufhalten.
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den
entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzten. Der
Auslandsschadenschutz sichert dem Kunden eine Entschädigung nach deutschem
Recht. Die Ansprüche können direkt beim deutschen Versicherer geltend gemacht
werden.
Vor allem für Grenzgänger oder Kunden die sich oft mit dem eigenen
Fahrzeug im europäischen Ausland aufhalten ist der Abschluss oder Einschluss
dieses Leistungsbausteins durchaus empfehlenswert.
Fahrerunfallschutz
Die Nationale Suisse Kfz-Haftpflichtversicherung kann nicht mit einem
Fahrerunfallschutz erweitert werden.
Häufig wird der Fahrerunfallschutz als zusätzlicher Leistungsbaustein gegen
Mehrbeitrag angeboten. Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind
Personenschäden der Insassen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert,
der Personenschaden des Fahrers jedoch nicht. Der Fahrerschutz schließt diese
Versicherungslücke.
Üblicherweise leistet die Fahrerschutzversicherung bis zur vereinbarten
Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung für selbst verschuldete
Personenschäden des Fahrers. Es ist daher von Fall zu Fall abzuwägen ob, in
welcher Höhe und in welchem Umfang für den oder die Fahrer bereits anderweitiger
Unfallversicherungsschutz besteht.
Nationale Suisse Teilkaskoversicherung im Vergleich
Die Erweiterung der Nationale Suisse Kfz-Haftpflicht um eine
Teilkaskoversicherung kommt für alle Kunden in Frage, bei denen sich im
Schadenfall die Reparatur des versicherten Fahrzeugs noch lohnt. Hierzu gehören
insbesondere Gebrauchtfahrzeuge mittleren Alters deren Zeitwert noch ein paar
Tausend Euro beträgt.
In der Nationale Suisse Teilkaskoversicherung sind alle marktüblichen
Leistungen enthalten.
Versicherungsumfang
Die Teilkaskoversicherung tritt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des
versicherten Fahrzeuges ein und bietet viel Schutz für wenig Geld.
Grundsätzlich sind Schäden am Fahrzeug durch Brand oder Explosion; Diebstahl
und unbefugten Gebrauch; Elementarschäden durch Sturm, Hagel oder
Überschwemmung; der Zusammenstoß mit Haarwild; Schäden durch Kurzschluss sowie
Glasbruchschäden über die Nationale Suisse Teilkaskoversicherung versichert.
Der Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung kann durch folgende
zusätzliche Leistungsbausteine ergänzt werden.
Freie Werkstattwahl
In der Nationale Suisse Teilkaskoversicherung ist die freie Werkstattwahl zur
Behebung versicherter Teilkaskoschäden möglich, so dass für den
Versicherungsnehmer keine Werkstattbindung vorgeschrieben sein muss.
Für Kunden mit einem Leasingfahrzeug kann eine Reparatur in einer freien
Werkstatt anstatt in einer Vertragswerkstatt des Herstellers zu erheblichen
finanziellen Nachteilen bei der Fahrzeugrückgabe an den Leasinggeber führen. Der
Abschluss eines Tarifs mit freier Werkstattwahl ist aus diesem Grund gerade für
Leasingnehmer besonders empfehlenswert.
Neupreisentschädigung
Die Nationale Suisse Teilkaskoversicherung bietet keine
Neupreisentschädigung.
Eine Neupreisentschädigung kommt ausschließlich für Neuwagenbesitzer in
Frage. Der Versicherer ersetzt bei einem Totalschaden oder einer Zerstörung
aufgrund eines in der Teilkaskoversicherung versicherten Ereignisses sowie bei
Fahrzeugdiebstahl den Neupreis anstatt des Zeitwerts. Die Neupreisentschädigung
gilt für den vertraglich festgesetzten Zeitraum für den Versicherungsnehmer der
als Erstbesitzer in die Papiere eingetragen sein muss.
Die Neupreisentschädigung in der Teilkaskoversicherung wird häufig bis zu
einem Zeitraum von 24 und teilweise auch bis zu 36 Monate auf dem deutschen
Versicherungsmarkt angeboten. Empfehlenswert ist dieser Leistungsbaustein für
Neuwagenkäufer, wobei die Neupreisentschädigung mindestens 12 Monate betragen
sollte.
Tierbissschäden
Die Nationale Suisse Teilkaskoversicherung sieht in diesem Tarif keine
Leistungen für Schäden durch Marderbisse an bestimmten Fahrzeugteilen vor.
Wer schon häufig mit Fahrzeugschäden durch Marderbisse geplagt wurde ist
gut beraten einen Tarif ohne Einschränkungen zu wählen.
Tierbiss-Folgeschäden am Aggregat
Folgeschäden am Motor durch Tierbisse sind in diesem Nationale Suisse Tarif
nicht versichert.
Werden Kühlwasserleitungen oder dergleichen durch Marderbisse beschädigt
kann es zu teuren Folgeschäden am Motor kommen. Viele Tarife sehen den
Versicherungsschutz für Folgeschäden am Aggregat durch Tierbisse vor. Häufig
begrenzt auf 2.000 - 3.000 Euro, seltener über diese Summen hinaus.
Erweiterte Wildschadendeckung
Eine erweiterte Wildschadendeckung mit bestimmten Tierarten ist in der
Nationale Suisse Teilkaskoversicherung enthalten.
Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der einfachen Wildschadendeckung für
den Zusammenstoß des sich in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild nach dem
Bundesjagdgesetz. Versichert sind somit Kollisionsschäden mit bspw. Fuchs,
Haase, Reh oder Wildschwein.
Viele Versicherer bieten eine erweiterte Wildschadendeckung.
Eingeschlossen werden können entweder bestimmte Tierarten wie bspw. Kühe,
Rinder, Schafe, Ziegen oder auch Tiere jeder Art. Als empfehlenswert betrachten
wir die erweiterte Wildschadendeckung die beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versicherungsschutz bietet.
Lawinen
Eine erweiterte Elementarschadendeckung mit dem Einschluss von Schäden durch
Lawinen ist in diesem Tarif der Nationale Suisse Teilkaskoversicherung
mitversichert.
Viele Versicherer bieten Versicherungsschutz für Schneelawinen, Lawinen,
Dachlawinen oder Muren im Rahmen der erweiterten Elementarschadendeckung an. Es
ist je nach Gefahrenlage abzuwägen in welcher Region das zu versichernde
Fahrzeug genutzt wird. Für Kunden die in bergigen Regionen wohnen oder ihr
Fahrzeug in Wintersportgebieten nutzen ist dieser Leistungsbaustein als durchaus
empfehlenswert anzusehen.
Verzicht auf den Abzug neu für alt
In diesem Tarif der Nationale Suisse Kfz-Versicherung wird auf den „Abzug neu
für alt“ verzichtet.
Müssen bei einem Teilkaskoschaden alte Teile gegen neue Teile ausgetauscht
oder lackiert werden, so wird die Reparaturrechnung anteilig entsprechend des
Abnutzungsgrades und dem Alter der zu ersetzenden Teile oder der Lackierung
gekürzt um etwaige Wertverbesserungen auszugleichen.
Verzichtet der Versicherer nicht per Klausel auf den Abzug neu für alt,
können für den Versicherungsnehmer nicht unerhebliche Zusatzkosten bei
unverschuldeten Schäden entstehen.
Viele Tarife sehen die Klausel „Verzicht auf den Abzug neu für alt“ vor,
teilweise auch ohne eine zeitliche Begrenzung, so dass der Versicherungsnehmer
bei einem Teilkaskoschaden neben der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung nicht
noch zusätzlich finanziell belastet wird. Wir sehen diese Verzichtsklausel als
wichtigen und empfehlenswerten Leistungsbaustein der Kaskoversicherung an.
Grobe Fahrlässigkeit
Die Nationale Suisse Kfz-Versicherung verzichtet auf den Einwand der grob
fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Kommt es durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder des Fahrers
zum Schadensfall ist der Versicherer berechtigt seine Leistung anteilig nach der
schwere des Verschuldens zu kürzen.
Mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“
verzichtet der Versicherer auf diese ihm sonst zustehende Leistungskürzung in
der Kaskoversicherung, wie es z.B. bei einem Verkehrsunfall aufgrund eines
Rotlichtverstoßes in der Vollkaskoversicherung geschehen kann. Bei Verträgen bei
denen der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
verzichtet, besteht für den Versicherungsnehmer ein nicht unerhebliches Risiko
im Schadensfall leer auszugehen.
Sonderausstattung
Sonderausstattungen sind in der Nationale Suisse Teilkaskoversicherung bis zu
15.000 € beitragsfrei mitversichert.
Aus der Teileliste der jeweils geltenden Bedingungen für die Kfz-Versicherung
ist zu entnehmen welches eingebaute oder angebaute Sonderzubehör mitversichert
ist und bis zu welchem Betrag dieses mitversichert gilt. Auch kann entnommen
werden welches Sonderzubehör gegen Mehrbeitrag versichert werden kann und
welches Zubehör nicht versichert werden kann.
Ob die angebotene Versicherungssumme ausreichenden Versicherungsschutz
bietet kommt immer auf das zu versichernde Fahrzeugzubehör und insbesondere auf
die Art und Höhe der Sonderausstattung an. In vielen Tarifen sind
Sonderausstattungen bis 10.000 € beitragsfrei versichert und in einigen Tarifen
sogar ohne Begrenzung.
Nationale Suisse Vollkaskoversicherung im Vergleich
Eine Nationale Suisse Vollkaskoversicherung kommt für alle Neuwagen,
Tageszulassungen, Jahreswagen, Vorführwagen oder junge Gebrauchtwagen sowie alle
Fahrzeuge mit einem hohen Zeitwert in Frage.
Versicherungsumfang
Die Vollkaskoversicherung tritt bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des
versicherten Fahrzeugs ein. Genereller Vertragsbestandteil einer
Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung.
Darüber hinaus leistet die Vollkaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug
durch eigenverschuldete oder mitverschuldete Unfälle sowie bei mutwilligen oder
böswilligen Handlungen Dritter (Vandalismus).
Zum Leistungsspektrum der Vollkaskoversicherung gehört grundsätzlich auch die
Regulierung von fremdverursachten Unfallschäden bei denen der Schadenverursacher
nicht ermittelt werden kann (Fahrerflucht).
Folgende Leistungsbausteine zur Ergänzung der Vollkaskoversicherung sind für
Neuwagen und Gebrauchtwagenkäufer besonders interessant.
Neupreisentschädigung
In der Nationale Suisse Vollkaskoversicherung ist in diesem Tarif eine
Neupreisentschädigung für bis zu 15 Monate ab Erstzulassung mitversichert.
Eine Neupreisentschädigung kommt ausschließlich für Neuwagenbesitzer in
Frage. Der Versicherer ersetzt bei einem Totalschaden oder einer Zerstörung
aufgrund eines in der Vollkaskoversicherung versicherten Ereignisses den
Neupreis anstatt des Zeitwerts. Die Neupreisentschädigung gilt für den
vertraglich festgesetzten Zeitraum für den Versicherungsnehmer der als
Erstbesitzer eingetragen sein muss.
Die Neupreisentschädigung in der Vollkaskoversicherung wird häufig bis zu
einem Zeitraum von 48 Monate auf dem deutschen Versicherungsmarkt angeboten.
Ratsam ist eine Neupreisentschädigung von mindestens 12, besser 24 Monate für
Kunden die sich einen Neuwagen anschaffen wollen.
Kaufpreisentschädigung
Die Nationale Suisse Kfz-Versicherung bietet in diesem Vollkaskoversicherung
Tarif eine Kaufpreisentschädigung von bis zu 12 Monate an.
Die Kaufpreisentschädigung ist vor allem für Käufer von Gebrauchtfahrzeugen
wie bspw. Fahrzeuge mit einer Tageszulassung, Jahreswagen, Vorführwagen oder
auch andere wertvolle Fahrzeuge mit einem hohen Zeitwert interessant.
Viele Tarife bieten eine Kaufpreisentschädigung von bis zu 24 Monate,
einige darüber hinaus sogar bis zu 36 Monate. Ist eine Kaufwertentschädigung
versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden, bei einer
Zerstörung oder einem Diebstahl den Kaufpreis des Fahrzeugs anstatt des
Zeitwertes. Bei Jahreswagen sollte die Kaufpreisentschädigung mindestens 12
Monate betragen, bei Tageszulassungen besser 24 Monate.
Andere Versicherer bieten günstigere Tarife mit vergleichbaren
oder auch besseren Leistungen an. Ein genauer Preis und Leistungsvergleich der
Kfz-Versicherung ist empfehlenswert.
So haben wir die Leistungen der Kfz-Tarife bewertet
Die Kfz-Tarife haben wir nach einem Punktesystem für verschiedene Bausteine
und Leistungen der Kfz-Versicherung bewertet. Die Bausteine umfassen die
Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die
Vollkaskoversicherung.
Mit 8 verschiedenen Leistungskriterien bei denen max. 12 Punkte erzielt
werden konnten wurden die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung bewertet.
Mit 9 verschiedenen Leistungskriterien bei denen maximal 25 Punkte erreicht
werden konnten haben wir die Teilkaskoversicherung und mit 2 zusätzlichen
Leistungskriterien bei denen 8 Punkte erzielt werden konnten die
Vollkaskoversicherung bewertet.
Die vergebene Gesamtnote setzt sich dabei aus der Gesamtpunktzahl für die
angebotenen Kfz-Haftpflicht und Kasko-Leistungen zusammen bei der max. eine
Punktzahl von 45 Punkten erreicht werden konnte.
Die ausgewiesenen Testnoten lehnen sich an das Schulnotensystem an, vergeben
haben wir für eine erreichte Punktzahl von 40 bis 45 Punkte die Note 0,5 für
ausgezeichnete Leistungen – sozusagen eine 1+.
Für 36 bis 39 Punkte haben wir die Note 1,0 für sehr gute Leistungen
vergeben, für 28 bis 35 Punkte die Note 2,0 für gute Leistungen, für 23 bis 27
Punkte die Note 3,0 für befriedigende bzw. durchschnittliche Leistungen.
Alle Tarife mit einer Punktzahl von bis zu 22 Punkten haben die Note 4,0 für
ausreichende Leistungen erhalten, da alle Tarife zumindest die auf dem
Versicherungsmarkt üblichen und standardisierten Leistungen erbringen.
Grundlage des Versicherungsvergleichs
Verglichen wurden 157 Tarife von 74 Versicherern. Der Fahrer ist ein 40
jähriger Mann, verheiratet und angestellt. Der Vertrag befindet sich in
SF-Klasse 11, 15 und 21. Sie fahren 12.000 km jährlich und nutzen ihr Fahrzeug
allein. Das Preisniveau steht im Vergleich zum durchschnittlichen Beitrag. In
der Haftpflichtversicherung für einen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen. In der
Haftpflicht und Teilkasko für ein sechs Jahre altes Gebrauchtfahrzeug. In der
Haftpflicht und Vollkasko für einen aktuellen Neuwagen. Die Selbstbeteiligung
(SB) beträgt in der Teilkaskoversicherung 150 € und in der Vollkaskoversicherung
300 € inkl. Teilkasko mit 150 € SB.
Alle Angaben ohne Gewähr
Trotz sorgfältigen Recherchen übernehmen wir keine Haftung für die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in diesem Versicherungsvergleich.
Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der
rechtsverbindliche Versicherungsumfang geht ausschließlich aus den für diesen
Vertrag vereinbarten Deklarationen und Versicherungsbedingungen hervor, hierzu
gehören insbesondere der Antrag, die Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Versicherung und die geltenden Tarifbestimmungen für die
Kfz-Versicherung.