Kfz-Versicherung kündigen

Kündigung zum Ablauf

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist immer zum Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel der 01.01. eines Jahres, möglich.

Die Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt in Schriftform und ist nur wirksam, wenn sie dem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.


Beendigung bei einem Fahrzeugwechsel

Sie schließen für ihr jeweiliges Auto immer eine Kfz-Versicherung ab.

Bei einem Fahrzeugwechsel sind Sie nicht an Ihren bisherigen Versicherer gebunden und können diese frei wählen.

Eine separate Kündigung der alten Kfz-Versicherung ist hierbei nicht notwendig. Am besten Sie informieren Ihren alten Versicherer immer vom Verkauf des Fahrzeugs in dem Sie eine Kopie des Kaufvertrages einreichen.


Kündigungsformular

Weitere Informationen zur Kündigung der Kfz-Versicherung und ein ausfüllbares Kündigungsformular im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader) finden Sie hier:

» Kündigungsformular