Ich möchte mit meinem jetzigen Fahrzeug zu einer günstigen Kfz-Versicherung wechseln. Wie geht das?

Sehr schnell und einfach: Beitrag berechnen, Antrag absenden und schon ist Ihr Fahrzeug bei der für Sie günstigsten Kfz-Versicherung versichert. Voraussetzung dafür, Sie haben Ihren alten Vertrag bereits gekündigt.

 

So funktioniert der Wechsel im Detail

Wenn Sie die Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug wechseln möchten, müssen Sie eine Tarif-Berechnung durchführen, nach der Berechnung haben Sie die Möglichkeit einen online einen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Versicherung zu stellen. Die Versicherungsbestätigung (EVB) wird dann von der neuen Kfz-Versicherung direkt an die Zulassungsbehörde gesandt. Den Versicherungsschein und die Grüne Karte erhalten Sie auf dem Postwege.

Voraussetzung für einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist eine fristgerechte schriftliche Kündigung bei Ihrem derzeitigen Versicherer. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ablauf des Versicherungsjahres (in der Regel der 01.01.). Haben Sie den regulären Kündigungstermin verpasst (in der Regel der 30.11.) und Ihr Beitrag hat sich erhöht, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung unter bestimmten Voraussetzungen doch noch kündigen (Sonderkündigungsrecht).


Ich habe ein neues Fahrzeug und war bei einem anderen Anbieter versichert. Was muss ich tun?

Einfach den Beitrag berechnen, online den Antrag absenden und schon ist Ihr neues Kraftfahrzeug bei dem für Sie günstigsten Anbieter versichert.

 

So funktioniert der Wechsel im Detail

Nach der Tarifberechnung haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Versicherung zu stellen. Die neue Kfz-Versicherung teilt Ihnen dann die EVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) mit, die Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeugs bei der Straßenverkehrsbehörde benötigen.

Die Zulassungsstelle übermittelt dem neuem Versicherer nach der Zulassung Ihr amtliches Kennzeichen und das Zulassungsdatum. Sie erhalten dann per Postbrief den Versicherungsschein zugesandt. Ganz einfach.


Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung?

Fabrikneues Fahrzeug

  • Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte, heute EVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Vollmacht, wenn ein anderer in ihrem Auftrag den Antrag auf Zulassung stellt
  • Gebrauchtes Fahrzeug, das bisher im gleichen Landkreis/Stadtkreis zugelassen war
  • Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte, heute EVB Nummer)
  • AU-Bescheinigung (vormals ASU)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
  • Vollmacht, wenn ein anderer in ihrem Auftrag den Antrag auf Zulassung stellt

 

Stillgelegtes Fahrzeug, das bisher im gleichen Landkreis/Stadtkreis zugelassen war

  • Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte, heute EVB Nummer)
  • AU-Bescheinigung (vormals ASU)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über die Stilllegung (Bestätigung der Außerbetriebsetzung)
  • Vollmacht, wenn ein anderer in ihrem Auftrag den Antrag auf Zulassung stellt
  • Amtliche Kennzeichenschilder

 

Gebrauchtes Fahrzeug, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte

  • Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte, heute EVB Nummer)
  • AU-Bescheinigung (vormals ASU)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
  • Vollmacht, wenn ein anderer in ihrem Auftrag den Antrag auf Zulassung stellt
  • Amtliche Kennzeichenschilder

 

Stillgelegtes Fahrzeug, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte

  • Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte, heute EVB Nummer)
  • AU-Bescheinigung (vormals ASU)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über die Stilllegung (Bestätigung der Außerbetriebsetzung)
  • Vollmacht, wenn ein anderer in ihrem Auftrag den Antrag auf Zulassung stellt

 

Stillgelegtes Fahrzeug - Wiederzulassung durch den bisherigen Fahrzeughalter

  • Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte, heute EVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über die Stilllegung (Bestätigung der Außerbetriebsetzung)
  • Amtliche Kennzeichenschilder
  • Vollmacht, wenn ein anderer in ihrem Auftrag den Antrag auf Zulassung stellt
  • AU-Bescheinigung (vormals ASU)

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist immer zum Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel der 01.01. eines Jahres, möglich. Die Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt in Schriftform und ist nur wirksam, wenn sie dem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.

 

Beendigung bei einem Fahrzeugwechsel

Sie schließen für ihr jeweiliges Fahrzeug immer eine Kfz-Versicherung ab. Bei einem Fahrzeugwechsel sind Sie nicht an Ihren bisherigen Versicherer gebunden und können diesen frei wählen. Eine separate Kündigung der alten Kfz-Versicherung ist hierbei nicht notwendig. Am besten Sie informieren Ihren alten Versicherer immer vom Verkauf des Fahrzeugs in dem Sie eine Kopie des Kaufvertrages einreichen.


Welche Vorteile bietet der online Abschluss einer Kfz-Versicherung?

Einfach vergleichen und direkt online abschließen

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie viele verschiedene Kfz-Versicherungen online berechnen und so die für Sie günstigsten Angebote ermitteln. Der Vergleich der Leistungen der verschiedenen Kfz-Versicherungen schützt Sie dabei vor bösen Überraschungen im Schadenfall.

 

Kfz-Versicherungsnummer sofort nach online Abschluss für eine schnelle Zulassung

Nach der Angebotsberechnung und dem Leistungsvergleich können Sie die gewünschte Kfz-Versicherung direkt online abschließen. Die Kfz-Versicherungsnummer (EVB) zur Fahrzeugzulassung erhalten Sie direkt online und per E-Mail. So das selbst einer kurzfristigen Fahrzeugzulassung nichts im Wege steht.


Wer bekommt die Versicherungsbestätigung Nummer (EVB)?

Bei Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges bekommt immer der Versicherungsnehmer die elektronische Versicherungsbestätigung Nummer (EVB), damit dieser sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden kann.

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird die EVB Nummer immer automatisch von dem neuen Kfz-Versicherer an die zentrale Datenbank der Zulassungsstelle gesendet.


Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bedingungen vorläufigen Versicherungsschutz:

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Durch die Mitteilung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Kraftfahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.

 

Kaskoversicherung

In der Teilkasko und Vollkaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn dieser ausdrücklich vom Versicherer zugesagt wurde. Der Versicherungsschutz beginnt dann ab Antragsannahmebestätigung, frühestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt.

Sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben, geht die vorläufige Deckung in den endgültigen Versicherungsschutz über.


Von wem erhalte ich den Versicherungsschein?

Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein (Police) als Nachweis über den vereinbarten Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen.

Sie erhalten den Versicherungsschein direkt vom Versicherungsunternehmen nach dem Vertragsabschluss überwiegend per Postbrief.


Wie lange läuft der Kfz-Versicherungsvertrag?

Die Vertragslaufzeit des Kfz-Versicherungsvertrages beträgt ein Jahr.

Wenn der Vertrag nicht durch den Versicherungsnehmer oder durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.


Was sind Schadenfreiheitsklassen?

In der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird der Schadenfreiheitsrabatt (Prozente) ausgewiesen.

Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über die Anzahl der Jahre, die Sie bereits versichert und schadenfrei gefahren sind. Für jedes versicherte schadenfreie Jahr werden Sie eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft. Gleichzeitig steigt der Schadenfreiheitsrabatt, so dass der Prozentsatz und die zu zahlenden Beiträge sinken.

Im Schadenfall werden Sie zur nächsten Hauptfälligkeit (meistens zu Beginn des nächsten Kalenderjahres) in eine niedrigere SF-Klasse eingestuft und die Prozente und der zu zahlende Versicherungsbeitrag erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr.

Welche Schadenfreiheitsklasse bekomme ich in der Vollkaskoversicherung?

Wenn Sie zuvor noch keine Vollkaskoversicherung gehabt haben werden Sie in die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft.

 

Welche SF-Klasse bekomme ich bei erneutem Vollkasko-Abschluss?

Wenn die Vollkaskoversicherung länger als 6 Monate unterbrochen war, erfolgt die Einstufung in der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie vor der Unterbrechung.

Bei einer Unterbrechung der Vollkaskoversicherung von mehr als 1 Jahr fallen die Regelungen der Kfz-Versicherer unterschiedlich aus. In den meisten Fällen gilt eine Wiedereinstufung unter Abzug einer Schadenfreiheitsklasse pro Jahr der Unterbrechung.


Wofür brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen behördlich zulässt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Diese kommt für Schäden auf, die durch den Gebrauch des versicherungspflichtigen Fahrzeugs verursacht werden, z. B. wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden.

Nicht versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür benötigen Sie eine Fahrzeugversicherung (Teilkasko und/oder Vollkaskoversicherung).


Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden immer nur bis zu einer bestimmten Höhe, der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist also der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall zu leisten hat. Der Gesetzgeber schreibt vor, bis zu welcher Summe ein Schaden durch die Kfz-Versicherung mindestens gedeckt sein muss.

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt für Personenschäden 7,5 Mio. EUR, für Sachschäden 1,12 Mio. EUR und für Vermögensschäden 50.000 EUR.

Überwiegend bieten die Gesellschaften deutlich höhere Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jedoch meistens begrenzt auf max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person.


Welche Personen sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für

  • den Versicherungsnehmer
  • den Halter
  • den Eigentümer
  • den Fahrer
  • die Insassen des Fahrzeugs

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.


Wofür benötige ich die Grüne Karte?

Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (Grüne Karte) bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug den bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Darüber hinaus enthält sie alle wichtigen Daten über das Kraftfahrzeug, den Fahrzeughalter und dessen Kfz-Versicherung.

 

Die Grüne Karte ist in den folgenden Ländern nicht mehr erforderlich

In allen EU-Staaten, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz. In diesen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen, d.h. das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs ist ausreichend als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Die Grüne Karte ist in den folgenden Ländern noch erforderlich

Balkanstaaten (mit Ausnahme des Kosovo, hier muss bei der Einreise eine separate Grenzpolice abgeschlossen werden) und in der Türkei (europäischer Teil, eine Erweiterung auf den asiatischen Teil ist in den meisten Fällen nicht möglich).

 

Unsere Empfehlung

Bei Auslandsreisen ist es jedoch generell empfehlenswert, die Grüne Karte mitzuführen, vor allem bei Reisen in die neuen EU-Länder und nach Italien, denn bei Verkehrsunfällen wird von der Polizei immer noch häufig die Grüne Karte verlangt.

 

So erhalten Sie die Grüne Karte

Die Grüne Karte erhalten Sie in der Regel automatisch mit dem Versicherungsschein per Postbrief. Sollte die Gültigkeitsdauer abgelaufen sein oder Sie haben die Grüne Karte verloren, so können Sie eine neue Grüne Karte jederzeit bei ihrem Kfz-Versicherer anfordern.


Brauche ich Winterreifen im Winter?

Mittlerweile gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wer mit seinem Auto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs ist, muss auf Winterreifen fahren. Als Winterreifen gelten Reifen mit der Kennzeichnung M+S bzw. das neue Schneeflockensymbol. Als Winterreifen gelten auch die sogenannten Ganzjahresreifen.

Achtung! Wer trotzdem bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen fährt, begeht einen Verkehrsverstoß. Für dieses Vergehen wird ausschließlich der Fahrer und nicht der Halter belangt.

 

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall verursacht haben, haften Sie dem Geschädigten gegenüber je nach Lage des Einzelfalles teilweise oder vollständig auf Schadensersatz. Hierfür haben Sie Versicherungsschutz über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung

Das Fahren mit Sommerreifen bei Eis und Schnee stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar und führt bei einem dadurch bedingten Schadenfall zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung aus der Kaskoversicherung im Verhältnis des festgestellten Verschuldensgrades.

 

Unsere Empfehlung

Egal ob Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkaskoversicherung - empfehlenswert sind, in der kalten Jahreszeit grundsätzlich die Winterreifen zu montieren. Denken Sie hierbei nicht nur an die Pflicht sondern auch an Ihre eigene Sicherheit!


Was ist bei einem Fahrzeugverkauf zu beachten?

Der Versicherungsschutz geht beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Erwerber über. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Versicherung (AKB) haften Sie als Gesamtschuldner für die Prämie bis zum Tag der Umschreibung auf den neuen Besitzer.

Wenn der Erwerber das Fahrzeug nicht auf sich umschreiben lässt oder außer Betrieb setzt, muss ihr Kfz-Versicherer den auf ihn übergegangenen Versicherungsvertrag kündigen.

Den Verkauf Ihres Fahrzeugs sollten Sie umgehend ihrer Kfz-Versicherung anzeigen. Nennen Sie dazu die betreffende Vertragsnummer und teilen Sie das Verkaufsdatum und den Käufer mit. Am besten Sie fügen eine Kopie des Kaufvertrages bei.

Denken Sie auch daran die Zulassungsstelle auf der Straßenverkehrsbehörde und das für Sie zuständige Finanzamt betreffend der Kraftfahrzeugsteuer über den Verkauf Ihres Fahrzeuges in Kenntnis zu setzen.


Wo finde ich eine neue Kfz-Versicherung, wenn der Vertrag wegen Schäden gekündigt wurde?

Wird der Kfz-Versicherungsvertrag von Seiten des Unternehmens aufgrund eines oder mehrerer Schäden gekündigt, so gelten für die Antragsannahme des notwendigen Neuvertrages die jeweils gültigen Annahmerichtlinien der Versicherer.

In den meisten Fällen gibt es bei einem oder zwei Schadenfällen im Zeitraum der Vorversicherung keine großen Probleme beim notwendigen Kfz-Versicherungswechsel. Bei mehr als zwei Schäden im laufenden Versicherungsjahr fällt der neue Vertragsabschluss einer Kfz-Versicherung schwieriger aus.

Sie müssen in diesem Fall prüfen welches Unternehmen den Kfz-Versicherungsvertrag zu welchen Bedingungen und Konditionen annimmt. Am einfachsten geht die Antragsannahmeprüfung mit unserem Versicherungsrechner, einfach die Kfz-Versicherung - unter Angabe der Anzahl an Vorschäden - berechnen, wählen Sie dann das passende Kfz-Versicherungsangebot aus und stellen den Antrag auf Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung. Daraufhin erfolgt im Annahmeverfahren eine automatische Antragsprüfung und Sie erfahren, ob die ausgewählte Versicherungsgesellschaft den Antrag annimmt oder ablehnt.

Lehnt die Kfz-Versicherungsgesellschaft im Laufe der automatischen Annahmeprüfung die Antragsstellung ab, so haben Sie die Möglichkeit neue Angebote zu berechnen und bei dem nächst besseren Unternehmen die Antragsannahme erneut zu überprüfen, wobei alle relevanten Angaben bei der Neuberechnung automatisch übernommen werden.

Einfacher oder schneller kommen Sie kaum an einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag.


Kann eine Kfz-Versicherung mit rückwirkendem Versicherungsbeginn abgeschlossen werden?

Bis auf wenige Ausnahmen kann ein Antrag auf Kfz-Versicherung mit rückwirkendem Versicherungsbeginn nicht online abgeschlossen werden. Zu diesen Ausnahmen zählt auf jeden Fall der Wechsel der Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel.

 

Rückwirkender Versicherungsbeginn der Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel

In folgendem Fall ist ein rückwirkender Versicherungsvertragsbeginn in der Kfz-Versicherung möglich:

Sie haben von Ihrem Kfz-Versicherer zu Beginn des neuen Versicherungsjahres die Beitragsrechnung erhalten, in der auf eine Beitragserhöhung und Ihr besonderes Kündigungsrecht hingewiesen wurde. Daraufhin wollen Sie ihre Kfz-Versicherung wechseln.

In diesem Fall haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, diese Frist beginnt ab Posteingang über die Mitteilung der Prämienanpassung bei Ihnen und endet tagesgenau in vier Wochen.

Bis dahin müssen Sie die Kfz-Versicherung außerordentlich unter Angabe des Kündigungsgrundes in Schriftform gekündigt haben. Da Sie als Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht sind, empfehlen wir Kündigungsschreiben stets per Einwurf-Einschreiben zu versenden. Nur so haben Sie im Zweifelsfall einen gültigen Nachweis über die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist.

 

In solchen Fällen ist der rückwirkende Abschluss einer Kfz-Versicherung möglich!

Da einige Kfz-Versicherer die Versendung der Beitragsrechnungen zum Jahreswechsel hinauszögern, kann es durchaus vorkommen, dass Ihnen die neue Rechnung mit der Prämienerhöhung erst im Februar anstatt wie üblich im Januar zugestellt wird.

Aufgrund dieses Sachverhalts nehmen bereits viele Kfz-Versicherungsgesellschaften neue Anträge mit Versicherungsbeginn zum 01.01. die im Laufe des Monats Januar gestellt werden rückwirkend an. Darüber hinaus haben sich einige Unternehmen bereiterklärt auch Neuanträge aus Februar oder teilweise sogar aus März mit rückwirkendem Versicherungsbeginn zum 01.01. des laufenden Jahres anzunehmen.

Diese Gesellschaften finden Sie schnell und einfach mit unserem Kfz-Versicherungsrechner, in dem Sie Ihren individuellen Kfz-Versicherungsvergleich berechnen, den für Sie günstigsten Vertrag auswählen und einen Antrag auf Kfz-Versicherung stellen. Im Laufe der Antragsstellung erfolgt automatisch eine Prüfung der Antragsannahme mit rückwirkendem Versicherungsbeginn.

Schneller und einfacher können Sie zu keiner günstigeren Kfz-Versicherung wechseln.


Wie finde ich eine neue Kfz-Versicherung, wenn der Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt wurde?

Kündigt ein Kfz-Versicherer aufgrund der Nichtzahlung des Erstbeitrages oder Folgebeitrags, wird dadurch der Abschluss eines neuen Kfz-Versicherungsvertrages erschwert. Viele Kfz-Versicherungen lehnen in diesem Fall die Annahme des Antrages grundsätzlich ab, andere bieten nur noch den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherungsschutz und nur einige nehmen den notwendigen Neuantrag ohne Vorbehalte oder Einschränkungen des Versicherungsumfangs an.

In diesem Fall müssen Sie prüfen welche Kfz-Versicherung den neu abzuschließenden Vertrag zu welchen Bedingungen noch annimmt.

Am einfachsten funktioniert das mit unserem Kfz-Versicherung Rechner, berechnen Sie dazu einfach die aktuellen Angebote der Kfz-Versicherungen - unter Angabe der vorliegenden Kündigung - und stellen Sie den Antrag auf Kfz-Versicherung bei dem für Sie am besten ausfallenden Angebot.

Im Laufe der folgenden Antragsstellung findet automatisch eine Antragsannahmeprüfung statt und Sie erfahren sofort online ob die von Ihnen ausgewählte Versicherungsgesellschaft den Antrag annimmt oder ablehnt. Lehnt die von Ihnen ausgewählte Gesellschaft die Antragsannahme ab, so haben Sie die Möglichkeit das Angebot neu zu berechnen und bei einem weiteren Anbieter die Antragsannahme neu zu prüfen.

Dieses Verfahren geht schnell und einfach, da bei der neuen Angebotserstellung alle tariflich relevanten Angaben automatisch übernommen werden.


Kann ich eine Kfz-Versicherung für ein Saison-Kennzeichen online abschließen?

Mittlerweile bieten bereits viele Kfz-Versicherungsgesellschaften den Online Abschluss für einen Vertrag mit Saisonkennzeichen an.

Nutzen Sie hierzu einfach unseren Kfz-Versicherungsrechner und berechnen Sie die Kfz-Versicherungen für eine Saisonzulassung, beachten Sie hierzu die Eingabeaufforderung zur Ganzjahres- oder Saisonzulassung.

Im Ergebnis werden Ihnen die günstigsten Kfz-Versicherungen für saisonzugelassene Fahrzeuge in einer übersichtlichen Liste präsentiert, mit dieser können Sie Preise und Leistungen für Saisonfahrzeuge schnell und einfach vergleichen.

Wählen Sie das für Sie günstigste Saisonangebot aus und stellen Sie den Antrag auf Kfz-Versicherung.

Die Doppelkarte mit Versicherungsnummer erhalten Sie sofort im Anschluss nach dem Vertragsabschluss. Einfacher und schneller kommen Sie nirgends an ein günstiges Saisonkennzeichen.