Ein Unfall kann zu jeder Zeit und an jedem Ort passieren. Presse, Rundfunk und Fernsehen berichten täglich von Berufs, Freizeit und Verkehrsunfällen. Unfälle passieren täglich, auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Kochen oder Putzen im Haushalt, als Heimwerker beim Bohren und Schrauben, in der Freizeit beim Spielen und beim Sport.
Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Häufig werden die Betroffenen aber so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder gar auf Dauer ihrem Beruf, ihrem Haushalt und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können, wie folgende Schadenbeispiele beweisen.
Herr Müller stürzt bei Skifahren. Der nachfolgende Skifahrer kann nicht mehr ausweichen und trifft mit seiner Skispitze das Gesicht von Herrn Müller. Als Unfallfolge wird die Sehkraft auf einem Auge stark beeinträchtigt.
Beim Entladen eines Lkw kippt eine schwere Palette vom Gabelstapler und fällt Herrn Schmidt auf den Fuß. Die Unfallfolge: Totaler Trümmerbruch des Fußes, der eine Amputation erforderlich macht.
Der Familienvater kommt auf der Fahrt ins Büro mit seinem Pkw auf glatter Fahrbahn ins Schleudern und prallt frontal gegen einen Baum. Die Unfallfolge, Halswirbelbruch mit Querschnittslähmung.
Die Hausfrau stürzt beim Fensterputzen unglücklich von der Trittleiter. Unfallfolge: Komplizierter Splitterbruch des rechten Handgelenks.
Alle diese Unfallrisiken deckt die private Unfallversicherung, rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und weltweit!
Jedes Jahr ereignen sich über 9 Millionen Unfälle in Deutschland bei denen
Menschen verletzt werden. Über 5 Millionen Unfälle ereignen sich in der Freizeit
und zu Hause, über 3 Millionen Unfälle passieren im Beruf und in der Schule und
über 500.000 Unfälle ereignen sich im Straßenverkehr, die unsere deutsche
Volkswirtschaft mit über 25 Milliarden Euro allein durch die anfallenden
Unfallfolgekosten belasten.
Rund 30.000 Unfalltote sind jährlich in
Deutschland zu beklagen. 1,5 Millionen Unfälle betreffen Kinder unter dem 15.
Lebensjahr, davon sterben fast 2.000 Kinder pro Jahr an den Unfallfolgen. Rund
100.000 verunglückte Kinder müssen unfallbedingt stationär im Krankenhaus
behandelt werden. Weit mehr als 1,5 Millionen Hausfrauen verunglücken jährlich,
sie haben dabei keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Rund 1,75
Millionen Berufsunfälle ereignen sich Jahr für Jahr in Deutschland. Da Schwere
und Dauer eines Unfalls nie vorauszusehen sind, sollte sich keiner auf sein
Glück und seine finanziellen Mittel verlassen.
Anhand dieser Beispiele ist zu erkennen wie wichtig die Absicherung durch eine private Unfallversicherung ist!
Mit der privaten Unfallversicherung können Einkommensverluste abgesichert und
die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden. Mit den Kapitalleistungen
der Unfallversicherung können Verunglückte das Startkapital für eine neue
Existenz oder ihren langfristigen Unterhalt sichern.
Aus diesem Grund hat
die private Unfallversicherung eine wichtige Bedeutung. Jeder benötigt den
privaten Unfallschutz, z.B. alle, die
Grundsätzlich haben alle Personen, unabhängig vom Alter und vom
Gesundheitszustand die Möglichkeit, sich durch eine private Unfallversicherung
gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Die private Unfallversicherung verfügt über umfangreiche Leistungsarten, die
individuell vereinbart werden können. Art und Höhe der Versicherungsleistung
kann der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Unfallversicherung im Rahmen der
Tarifbestimmungen frei wählen.
Das Kernstück der Unfallversicherung ist
die Invaliditätsleistung (Kapitalleistung bei Unfallinvalidität), diese muss
Bestandteil des Vertrages sein. Andere Leistungsarten können zusätzlich
versichert werden, wie z.B.:
Die Einzelunfallversicherung ist eine Versicherung für eine einzelne Person. Die Einzelunfallversicherung umfasst Unfälle des täglichen Lebens, d.h. Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufs.
Die Einzelunfallversicherung kann individuell gestaltet und daher mit maßgeschneidertem Versicherungsschutz beantragt werden.
Gute und günstige Einzelunfallversicherungen bieten z.B. die InterRisk, Haftpflichtkasse oder VHV Versicherungen.
Mit einer Familienunfallversicherung kann sich die ganze Familie mit einem Vertrag versichern. Von einer Familienunfallversicherung profitieren der Versicherungsnehmer und der Unfallversicherer gleichermaßen, die Unfallversicherung die durch einen Mehrpersonenvertrag Abschluss- und Verwaltungskosten spart und der Antragssteller durch die vom Versicherer daraufhin eingeräumten Personen bzw. Familienrabatte.
Eine Familienunfallversicherung wird daher häufig preisgünstiger als eine Einzelunfallversicherung angeboten.
Gute und günstige Angebote für eine Familienunfallversicherung finden Sie schnell und einfach mit unserem Unfallversicherung Vergleich.
Eine Kinderunfallversicherung kann für Kinder bereits von Geburt an bei den
meisten Gesellschaften bis zum Alter von 14 Jahren abgeschlossen werden. Die
Prämien werden nach einem speziellen und günstigeren Kindertarif berechnet. Mit
Ablauf des Versicherungsjahres in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr
vollendet, wird die Unfallversicherung auf den Erwachsenen-Tarif
umgestellt.
Wichtige Einschlüsse in der Kinderunfallversicherung sind
beispielsweise Vergiftungen durch die versehentliche Einnahme von schädlichen
Stoffen und beim Tod des Versicherungsnehmers die beitragsfreie Fortführung der
Kinderunfallversicherung bis zum 18. Lebensjahr des versicherten Kindes.
Sehr gute Kinderunfallversicherung Tarife sind bei der InterRisk, Haftpflichtkasse und VHV zu finden.
Eine zu gering bemessene Versicherungssumme kann im Versicherungsfall
verehrende finanzielle Folgen haben, vor allem dann wenn es zu unfallbedingten
Schwerverletzungen kommt, der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und dadurch
die Existenz des Versicherten auf dem Spiel steht.
Die
Grundkapitalleistung sollte auf jeden Fall mindestens 100.000 Euro und die
Höchstentschädigungsleistung mindestens 500.000 Euro im Versicherungsfall
betragen.
Das ergibt bei einem Tarif mit einer 225% Progression
223.000 Euro Grundinvaliditätssumme und eine Kapitalhöchstleistung von 501.750
Euro bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.
Bei der weit
verbreiteten 350% Progression entsprechen 143.000 Euro Grundinvaliditätssumme
einer Höchstleistung von 500.500 Euro als Kapitalzahlung bei 100%iger
Invalidität.
Die 500% Progression mit einer Grundsumme von 100.000 Euro
leistet eine Kapitalzahlung von 500.000 Euro als
Höchstentschädigungsleistung bei einem 100 prozentigen
Invaliditätsgrad.
Ein Handwerker verunglückt zu Hause beim Heimwerken und erleidet einen komplizierten Trümmerbruch der rechten Hand, daraufhin ist seine rechte Hand dauerhaft ab dem Handgelenk zu 100% funktionsunfähig, so dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Einkommensverluste durch Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (geringeres Krankengeld) und zusätzliche Kosten für die Anschaffung eines behinderungsgerechten Pkws.
Einkommensverluste durch jahrelange
Umschulungsmaßnahmen, geringeres Arbeitsentgelt nach Umschulung und daraus
resultierend geringere Altersrente.
Nach der Standard-Gliedertaxe liegt
in diesem Fall ein Invaliditätsgrad von 55 Prozent vor.
Die Leistungen
der Unfallversicherung richten sich nach der vereinbarten Progressionsstaffel
und fallen bei einer Grundinvaliditätssumme von 100.000 Euro folgendermaßen
aus:
1 - 25 Prozent einfache Leistung:
100.000 Euro x 25% x 1fache Leistung = 25.000 Euro
26 - 50 Prozent doppelte Leistung:
100.000 Euro x 25% x 2fache Leistung = 50.000 Euro
50 - 100 Prozent dreifache Leistung:
100.000 Euro x 5% x 3fache Leistung = 15.000 Euro
Gesamtleistung = 90.000 Euro
Bei einer zu niedrigen
Versicherungssumme von beispielswiese 30.000 Euro würden nur 27.000 Euro
Leistung fällig. Diese Summe wird seiner lebenslangen Behinderung nicht
gerecht.
1 - 25 Prozent einfache Leistung:
100.000 Euro x 25% x 1fache Leistung = 25.000 Euro
26 - 50 Prozent dreifache Leistung:
100.000 Euro x 25% x 3fache Leistung = 75.000 Euro
50 - 100 Prozent fünffache Leistung:
100.000 Euro x 5% x 5fache Leistung = 25.000 Euro
Gesamtleistung = 125.000 Euro
Bei einer Versicherungssumme von beispielswiese 30.000 Euro würden nur 37.500 Euro Leistung fällig. Auch diese Summe würde einer lebenslangen Behinderung nicht gerecht werden.
1 - 25 Prozent einfache Leistung:
100.000 Euro x 25% x 1fache Leistung = 25.000 Euro
26 - 50 Prozent dreifache Leistung:
100.000 Euro x 25% x 3fache Leistung = 75.000 Euro
50 - 100 Prozent fünffache Leistung:
100.000 Euro x 5% x 8fache Leistung = 40.000 Euro
Gesamtleistung = 140.000 Euro
Bei einer niedrigeren
Versicherungssumme von 30.000 Euro würden nur 42.000 Euro Leistung fällig.
Selbst dieser Betrag würde einer lebenslangen Behinderung nicht gerecht werden
können.
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