Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag
um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder dem Unfallversicherer spätestens drei
Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versicherungsdauer eine Kündigung
zugegangen ist.
Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit
können Sie jeden Unfallversicherungsvertrag zum Ablauf des dritten Jahres
kündigen!
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können
Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden
Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Unfall-Versicherer spätestens drei
Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen
sein.
Die Kündigung muss schriftlich und vom Versicherungsnehmer
unterzeichnet innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen, diese endet
generell drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Wenn Ihr Vertrag
beispielweise am 01.01. nächsten Jahres endet, so läuft die Kündigungsfrist mit
Stichtag zum 30.09. dieses Jahres aus. Das heißt, die Kündigung muss bis zum 30.
September (3 Monate vor Ablauf) nachweislich bei dem Versicherungsunternehmen
eingegangen sein.
Wir empfehlen bei Vertragskündigungen immer diese per Einwurf-Einschreiben zu versenden, so dass Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie die Kündigung rechtzeitig an den Unfallversicherer abgesendet haben.
Den Unfallversicherungsvertrag können Sie als Versicherungsnehmer oder der
Unfallversicherer durch Kündigung beenden, wenn die Unfallversicherung eine
Leistung erbracht oder Sie gegen den Unfall-Versicherer Klage auf eine Leistung
erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder dem Versicherungsunternehmen
spätestens einen Monat nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach
Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in
Schriftform zugegangen sein.
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort
nach ihrem Zugang bei der Unfallversicherung wirksam. Sie können jedoch
bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
Ablauf des Versicherungsjahres, wirksam wird.
Eine Kündigung durch die
Unfallversicherungsgesellschaft wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen als
Versicherungsnehmer wirksam.
Alle Kündigungen können Formlos unter Angabe
des Kündigungsgrundes erfolgen, wie Sie aus den folgenden
Musterkündigungsschreiben ersehen können.
Einwurf-Einschreiben
Kündigung der Unfallversicherung Nummer:
1234567890
…
hiermit mache ich von meinem ordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die o.g. private Unfallversicherung
fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres.
oder
alternativ
…
hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht
Gebrauch und kündige die o.g. Unfallversicherung zum nächst möglichen
Termin.
Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum
und Unterschrift des Versicherungsnehmers!
Einwurf-Einschreiben
Kündigung der privaten Unfallversicherung
Nummer: 1234567890
…
hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch
und kündige die Unfallversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund des
regulierten Versicherungsfalls vom XX.XX.XX.
Mit der bitte um
Kenntnisnahme und Bestätigung.
Ort, Datum und Unterschrift des
Versicherungsnehmers!