Unfallversicherung kündigen und wechseln

Kündigungsmöglichkeiten der Unfallversicherung

Wenn Sie ihre private Unfallversicherung kündigen und zu einem günstigeren Versicherer wechseln möchten haben Sie folgende Kündigungsmöglichkeiten.

Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder dem Unfallversicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.

Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie jeden Unfallversicherungsvertrag zum Ablauf des dritten Jahres kündigen!

Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Unfall-Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

Die Kündigung muss schriftlich und vom Versicherungsnehmer unterzeichnet innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen, diese endet generell drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Wenn Ihr Vertrag beispielweise am 01.01. nächsten Jahres endet, so läuft die Kündigungsfrist mit Stichtag zum 30.09. dieses Jahres aus. Das heißt, die Kündigung muss bis zum 30. September (3 Monate vor Ablauf) nachweislich bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein.

Wir empfehlen bei Vertragskündigungen immer diese per Einwurf-Einschreiben zu versenden, so dass Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie die Kündigung rechtzeitig an den Unfallversicherer abgesendet haben.


Außerordentliche Kündigung

Kündigung nach einem Versicherungsfall

Den Unfallversicherungsvertrag können Sie als Versicherungsnehmer oder der Unfallversicherer durch Kündigung beenden, wenn die Unfallversicherung eine Leistung erbracht oder Sie gegen den Unfall-Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben haben.

Die Kündigung muss Ihnen oder dem Versicherungsunternehmen spätestens einen Monat nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein.

Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der Unfallversicherung wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres, wirksam wird.

Eine Kündigung durch die Unfallversicherungsgesellschaft wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen als Versicherungsnehmer wirksam.

Alle Kündigungen können Formlos unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen, wie Sie aus den folgenden Musterkündigungsschreiben ersehen können.


Musterkündigung

Ordentliche Kündigung zum Ablauf

Einwurf-Einschreiben

Kündigung der Unfallversicherung Nummer: 1234567890

hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die o.g. private Unfallversicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres.

oder alternativ


hiermit mache ich von meinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die o.g. Unfallversicherung zum nächst möglichen Termin.

Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers!

Außerordentliche Kündigung im Versicherungsfall

Einwurf-Einschreiben

Kündigung der privaten Unfallversicherung Nummer: 1234567890


hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die Unfallversicherung mit sofortiger Wirkung aufgrund des regulierten Versicherungsfalls vom XX.XX.XX.

Mit der bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers!