Behinderungsbedingter Mehraufwand

Nach einem Unfall mit der Folge einer verbleibenden Invalidität können Kosten für diverse Maßnahmen anfallen, die aufgrund der Invalidität entstehen.

Diese Kosten sind im Rahmen des behinderungsbedingten Mehraufwandes in unterschiedlichen Höchstentschädigungsgrenzen versicherbar.

Hierzu können u.a. folgende Positionen versichert werden:

  • Umbau einer Wohnung oder eins Pkw
  • Umzugskosten aufgrund eines unfallbedingt notwendigen Umzugs
  • Prothesen und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl),
  • künstliche Organe oder Organtransplantation
  • Berufliche Umschulungsmaßnahmen
  • Blindenhund

 

Beispiel

Herr Meier erleidet durch einen schweren Unfall eine Querschnittslähmung und sitzt seitdem im Rollstuhl. Damit er weiterhin Auto fahren kann, wird es entsprechend seiner eingeschränkten Bedienmöglichkeiten umgebaut. Ein Rutschbrett erleichtert ihm jetzt das Ein- und Aussteigen. Spezielle Vorrichtungen ermöglichen ihm das Gas geben und Bremsen mit der Hand.

Die Kosten für die Umbauarbeiten sind über eine private Unfallversicherung versicherbar.


Bergungskosten

Wird ein Unfall vermutet oder ist ein Unfall eingetreten, werden erforderliche Such- und Rettungskosten sowie die Transportkosten ins nächste Krankenhaus bis zur Höhe der versicherten Bergungskosten erstattet.

Verstirbt die versicherte Person im Ausland durch einen Unfall, werden auch die Überführungskosten des Leichnams nach Deutschland bis zur Höhe der versicherten Reiserückholkosten erstattet.

Beispiel 1

Herr Müller meldet sich in seinem Urlaubshotel zu einer Tageswanderung ab. Bis spätestens 21 Uhr will er wieder zurück sein. Um 22 Uhr hat er sich noch nicht in seinem Hotel gemeldet. Da der Hoteleigentümer einen Unfall vermutet, meldet er den Fall der Bergwacht, die sofort eine Suche nach dem Wanderer veranlasst. Um 23 Uhr erscheint Herr Müller im Hotel. Er hatte sich in der Zeit einfach völlig verschätzt. Die Suche nach ihm kann abgebrochen werden.

Da jedoch ein Unfall vermutet werden konnte, werden die angefallenen Kosten der Bergwacht durch seine Unfallversicherung ersetzt.

Beispiel 2

Herr Schmidt war allein zu einer kleinen Bergwanderung aufgebrochen und viele Stunden später immer noch nicht zurückgekehrt. Seine Frau macht sich große Sorgen und informiert die Bergwacht. Sie findet den Wanderer mit gebrochenem Knöchel an einer unzugänglichen Stelle. Er muss mit einem Helikopter geborgen und ins Krankenhaus geflogen werden.

Sämtliche Kosten werden bis zur Höhe der Versicherungssumme von seiner Unfallversicherung übernommen.


Bewusstseinsstörung

Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen sind üblicherweise in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Inzwischen bietet viele Unfallversicherer Versicherungsschutz für Unfälle die durch Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit entstanden sind.

Bei Bewusstseinsstörungen, die infolge von Trunkenheit beim Lenken von Kraftfahrzeugen vorliegen, gelten unterschiedliche Promillegrenzen, je nach Versicherungsgesellschaft und Unfallversicherungstarif.

Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Medikamenteneinnahme, Schlaganfall, Herzinfarkt, epileptischer Anfall oder andere Krampfanfälle sind in der privaten Unfallversicherung heute versicherbar.

Beispiel

Herr Schulze erleidet während einer Autofahrt einen Herzinfarkt. Dadurch verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Es kommt von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. Dabei zieht sich der Fahrer erhebliche Verletzungen zu.


Druckkammerkosten

Tritt nach einem Tauchunfall eine Dekompressionskrankheit auf, ist aus medizinischer Sicht das erste Ziel, die entstandenen Bläschen im Blut möglichst schnell wieder zu beseitigen. Dies geschieht am erfolgreichsten, indem ein weiterer Tauchgang simuliert und der Taucher damit einem erhöhten Umgebungsdruck ausgesetzt wird. Der Verunfallte wird dazu in eine Druckkammer gebracht, in der ein individuell einstellbarer Luftdruck erzeugt werden kann.

Die entstehenden Kosten einer Druckkammerbehandlung werden nicht immer von der Krankenversicherung übernommen.

In der privaten Unfallversicherung sind Druckkammerkosten bis zu bestimmten Höchstentschädigungsgrenzen versicherbar.

Beispiel

Frau Müller-Schulz unternimmt im Urlaub einen Tauchgang in 30 Meter Wassertiefe. Dort hält sie sich 20 Minuten auf, als plötzlich zu viel Luft in ihre Tauchweste gerät. Frau Müller-Schulz ist noch nicht sehr erfahren und verliert in der ungewohnten Situation die Kontrolle. Der entstehende Auftrieb ihrer Tauchweste treibt sie viel zu schnell an die Wasseroberfläche, so dass ihr ein erforderliches langsames Auftauchen nicht möglich ist. Glücklicherweise findet sie noch den Weg zu Helfern in ihrem Boot, die sie gleich ins Krankenhaus bringen. Dort kommt sie in eine Druckkammer, wodurch eine übermäßige Bläschenbildung im Blut verhindert werden kann.

Die Kosten der Behandlung sind im Rahmen ihrer privaten Unfallversicherung mitversichert.


Eigenbewegungen

Eigenbewegungen sind Bewegungen ohne erhöhte Kraftanstrengung. Als Eigenbewegung versteht man im Versicherungsbereich eine Reflexbewegung, Reflexhandlung oder eine fallbezogene typische Bewegung eines Menschen bzw. seines Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (also die Ursache der Bewegung) vollzogen wurde.

Versicherbar sind durch Eigenbewegung(en) verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen vom Unfallversicherungsschutz bleiben dabei häufig Schädigungen der Bandscheiben. Versicherbar sind auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.

Typische Beispiele von Eigenbewegung:

  • Umknicken z.B. beim Gehen, Joggen, Treppensteigen
  • Strecken z.B. Tennisspieler der sich nach einem Ball streckt
  • Körperliche Drehbewegung beim Sport
  • Nachfassen eines fallenden Gegenstandes

Gerade Sportler sollten diese Eigenbewegungen mitversichert haben, um während ihrer sportlichen Betätigung abgesichert zu sein.

Beispiel

Herr Wagner spielt mit ein paar Freunden Fußball. Ehrgeizig versucht er, einen eigentlich unerreichbaren Ball eines Teamkollegen noch vor der Seitenlinie zu erreichen und mit einem gewagten Ausfallschritt zurückzuschlagen. Bei diesem riskanten Manöver reißt die Achillessehne in seinem rechten Fuß.


Erfrieren

Ob der Tod durch Erfrieren immer den Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob es als "plötzlich" angesehen werden kann, wenn eine Person länger großer Kälte Ausgesetzt ist. Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, wurde "Erfrieren" als Unfallursache in vielen Unfallversicherungstarifen aufgenommen.

Beispiel

Herr Günther gerät bei einer Bergtour überraschend in Regen und Nebel. Aufgrund der schlechten Sicht und starken Windes muss er die ganze Nacht auf einem Felsvorsprung ausharren. Durch die anhaltende Kälte erfriert er und kann am nächsten Tag durch die Bergwacht nur noch tot aufgefunden werden.

Seine Unfallversicherung zahlt an seine Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme für den eingetretenen Unfalltod.


Erhöhte Kraftanstrengung

Eine erhöhte Kraftanstrengung liegt bei einem gesteigerten Einsatz der Muskelkraft vor. Versichert werden können in der privaten Unfallversichert die durch erhöhte Kraftanstrengung verursachten Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben meistens Schädigungen der Bandscheiben. Versichert werden können auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.

Beispiel

Herr Kraft hilft einem Freund bei seinem Umzug. Als sie gemeinsam versuchen, einen schweren Eichenschrank durchs Treppenhaus zu tragen, erleidet Herr Kraft durch das erhebliche Gewicht des Möbelstücks einen Muskelfaserriss im rechten Arm.


Ertrinken und Ersticken

Ob der Tod durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser immer den "Unfallbegriff" erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob das Ertrinken oder Ersticken unter Wasser als "plötzlich" angesehen werden kann. Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, wurde "Ersticken unter Wasser" als Unfallursache bereits in vielen Unfallversicherungstarifen aufgenommen.


Fahrveranstaltung

Im Rahmen der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind Unfälle, die während der Teilnahme an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit stattfinden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Rennveranstaltungen, bei denen es auf die Einhaltung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt (auch hier können teilweise hohe Geschwindigkeiten erforderlich sein), sind heute über einige private Unfallversicherungen versicherbar.

Beispiel

Herr Paul nimmt an einer sogenannten Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) am Nürburgring teil, bei der die Strecke in einer vorgegebenen Zeit möglichst genau gefahren werden muss. Dabei kommt es zu einem schweren Unfall.


Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug

Ob Gesundheitsschäden oder der Tod durch Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug immer den "Unfallbegriff" erfüllen, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es kann in Einzelfällen strittig sein, ob ein solcher Fall als "plötzlich" angesehen werden kann. Um auch für solche Fälle Versicherungsschutz zu gewähren, bei denen das Vorliegen eines Unfallbegriffs verneint werden müsste, wurden teilweise Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und/oder Sauerstoffentzug als Unfallursache in einigen Unfalltarifen aufgenommen.

Beispiel

Herr Kraft besteigt ohne zusätzlichen Sauerstoff einen hohen Berggipfel. Wegen seines sportlichen Ehrgeizes bricht er die Gipfelbesteigung nicht ab, obwohl er wegen des geringen Sauerstoffgehalts körperliche Beeinträchtigungen spürt. Er kann die Bergtour zwar noch aus eigener Kraft beenden, dennoch entstehen aufgrund des Sauerstoffmangels bleibende körperliche Schäden.


Genesungsgeld

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet. Jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von maximal 100 Tagen begrenzt und der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.

Bei vielen privaten Unfallversicherungen ist das Genesungsgeld bei Abschluss des Krankenhaustagegeldes generell mitversichert und die Unfallversicherung zahlt das Genesungsgeld für einen längeren Zeitraum.

Beispiel 1

Frau Braun hatte einen schweren Autounfall und liegt seitdem 200 Tage stationär im Krankenhaus. Sie hat ein Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 50 Euro abgeschlossen. Sie erhält nun deutlich mehr Leistungen gegenüber den üblichen Bedingungen:

Verbesserte Unfallleistungen

  • 200 x 50 EUR Krankenhaustagegeld = 10.000 EUR
  • 200 x 50 EUR Genesungsgeld = 10.000 EUR

Auszahlung 20.000 EUR Krankenhaustage- und Genesungsgeld


Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist in unterschiedlichsten Ausführungen wichtiger Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Bereits viele Komfort und Premium Tarife enthalten eine verbesserte Gliedertaxe, die über die Standard-Gliedertaxe gemäß der Allgemeinen Bedingungen hinausgeht. Der aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen eingetretene Invaliditätsgrad wird in vielen Fällen mit Hilfe der Gliedertaxe bestimmt. Es gelten ausschließlich die dort genannten Invaliditätsgrade. Die festen Werte der Gliedertaxe stellen einen abstrakten und verallgemeinerten Maßstab auf, der ein hohes Maß an Gleichbehandlung ermöglicht. Die Gliedertaxe geht, soweit sie anzuwenden ist, immer allen anderen Möglichkeiten der Bestimmung des Invaliditätsgrades vor. Der Nachweis einer höheren oder geringeren Invalidität ist ausgeschlossen.

Beispiel: Ein Arm

  • Standard-Gliedertaxe 70% Invaliditätsgrad
  • Komfort-Gliedertaxe 80% Invaliditätsgrad
  • Premium-Gliedertaxe 100% Invaliditätsgrad

Beispiel: Eine Hand

  • Standard-Gliedertaxe 55% Invaliditätsgrad
  • Komfort-Gliedertaxe 75% Invaliditätsgrad
  • Premium Gliedertaxe 90% Invaliditätsgrad

Beispiel: Ein Auge

  • Standard-Gliedertaxe 50% Invaliditätsgrad
  • Komfort-Gliedertaxe 60% Invaliditätsgrad
  • Premium-Gliedertaxe 70% Invaliditätsgrad

Bei Teilverlust oder eingeschränkter Funktionsunfähigkeit gilt entsprechend der Prozentsatz anteilig. Durch die verbesserte Gliedertaxe erhält die versicherte Person bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit z.B. einer Hand im Handgelenk eine um 20 Prozent höhere Invaliditätsleistung als ein Versicherter in einem Standard-Tarif mit einem Grundschutz.

Anzumerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die von der privaten Unfallversicherung entschädigt werden, von der Gliedertaxe erfasst werden (z. B. Schädigung innerer Organe oder der Wirbelsäule).

Hier bestimmt ein ärztlicher Gutachter den Grad der Invalidität.


Infektionsklausel

Ist eine Infektionsklausel in der Unfallversicherung vereinbart, so fallen sämtliche Infektionen unter den Versicherungsschutz, die dadurch entstanden sind, dass Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut gelangt sind. Dabei muss mindestens die oberste Hautschicht durchtrennt sein (z. B. durch Insektenstiche oder Insektenbisse) oder es müssen infektiöse Sekrete durch plötzliches Eindringen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sein.

Erweitert kann der Unfallversicherungsschutz auf Infektionen die durch Schutzimpfungen entstehen, als auch der reine Ausbruch der folgenden Krankheiten: Cholera, Diphtherie, Gürtelrose, Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Masern, Mumps, Pfeiffersches Drüsenfieber, Windpocken, Röteln, Scharlach, Tuberkulose, Lepra und Typhus.

In der Regel besteht der Versicherungsschutz jedoch nur, wenn der Ausbruch der Erkrankung frühestens drei Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheins stattfand.

Borreliose und Enzephalitis sind typische Erkrankungen, die durch einen Zeckenbiss verursacht werden können. Eingeschlossen können auch sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung sein.

Beispiel

Frau Berger macht einen Spaziergang durch den Wald. Dabei wird sie von einer Zecke gebissen. Es wird eine Borreliose festgestellt, die aufgrund der Infektionsklausel versichert ist.


Invalidität

Als Invalidität wird eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit bezeichnet. Die Invalidität definiert sich in der privaten Unfallversicherung unabhängig vom ausgeübten Beruf der versicherten Person. Maßstab ist eine angenommene durchschnittliche körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit. Die Invalidität wird in Prozent ausgedrückt, dem sogenannten Invaliditätsgrad, der wiederum zusammen mit der Invaliditätssumme die Grundlage für die Invaliditätsleistung bildet. Der Invaliditätsgrad kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen und wird von einem Arzt durch ein Gutachten festgelegt. Gewisse Körperteile sind in der Unfallversicherung von vornherein mit einem festen Invaliditätsgrad versehen. Diese Körperteile stehen in der Gliedertaxe. Andere Körperteile oder Beeinträchtigungen müssen durch ein freies Gutachten beurteilt werden.

Beispiel

Herr Maier kann nach einem Oberarmbruch das angrenzende Schultergelenk nicht mehr ungehindert bewegen. Sein Arzt stellt eine Beeinträchtigung des gesamten Armes um 1/5 fest. Der Arm ist in der Gliedertaxe mit einem Invaliditätsgrad von z.B. 80% festgelegt. 1/5 aus 80% ergibt einen Invaliditätsgrad aus diesem Unfall von 16%.

Bei der von ihm gewählten Invaliditätsleistung von 100.000 Euro werden Herrn Maier 16.000 Euro von seiner Unfallversicherung ausgezahlt.


Invaliditätsleistung: Fristen und Voraussetzungen

Die Invaliditätsleistung ist die zentrale Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Sie wird fällig, wenn durch einen Unfall eine Invalidität bestehen bleibt. Grundlage für die Invaliditätsleistung ist die vereinbarte Invaliditätssumme. Sie kann ohne oder mit Progression vereinbart werden.

 

Fristen

Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistungen sind drei Fristen:

  • Invaliditätseintritt
  • ärztliche Feststellung 
  • Geltendmachung

Je nach Unfallversicherung und Tarif gibt es unterschiedliche Fristen zur Feststellung der Invalidität und zur Geltendmachung der Invaliditätsleistungen nach der Feststellung. Die Wahrung dieser Fristen obliegt allein dem Versicherungsnehmer.

 

Voraussetzung

Erleidet die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eine unfallbedingte, dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität), wird nach dem Grad der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet.

Die Höhe dieser Invaliditätsleistung ist einerseits abhängig von der versicherten Grundinvaliditätssumme sowie einer evtl. vereinbarten Progression und andererseits vom erlittenen Invaliditätsgrad.

Beispiel

Nach einem Skiunfall hat Herr Schneider einen Kreuzbandriss im linken Knie erlitten und den rechten Unterarm gebrochen. Aufgrund des Kreuzbandrisses besteht eine dauerhafte Beeinträchtigung. Der Unterarmbruch ist nach zwei Monaten vollständig ausgeheilt. Herr Schneider erhält von seiner Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung für den Kreuzbandriss.


Komageld

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld werden lediglich unter bestimmten Voraussetzungen geleistet, die für einen Komapatienten nicht immer zutreffen. Um auch für den komabedingten Aufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung eine den oben genannten Leistungen ähnliche Zahlung erbringen zu können, wurde bei einigen Unfallversicherungen ein zusätzliches Komageld eingeführt.

Beispiel

Herr Günther erleidet durch einen Unfall eine schwere Hirnschädigung und liegt seitdem im Koma. Nach einer akutmedizinischen Behandlung in einem Krankenhaus wird er nach drei Monaten in einer entsprechenden Klinik aufgenommen, die sich auf die Versorgung von Komapatienten spezialisiert hat.

Für die Zeit der akutmedizinischen Behandlung zahlt die Unfallversicherung Krankenhaustagegeld.

Für die Zeit nach der akutmedizinischen Behandlung ein Komageld, sofern dieses ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen ist.

Ein Genesungsgeld ist in diesem Beispiel noch nicht fällig geworden.


Kosmetische Operationen und Zahnersatz

Bei manchen Unfallverletzungen, besonders im Gesicht, können entstellende Narben zurückbleiben. Da Narben in aller Regel die körperliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen, kann aus der Invaliditätssumme keine Leistung hierfür erbracht werden. Damit der Versicherte eine unfallbedingte Beeinträchtigung seines äußeren Erscheinungsbildes beheben lassen kann, ist der Kostenersatz für kosmetische Operationen in guten Tarifen mitversichert.

Aufgrund verschiedener Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für Zahnersatz nicht mehr die vollen Kosten übernommen. Um den Versicherten hier zu schützen, sind bei guten Unfallversicherungen auch Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz mitversichert.

Beispiel

Herrn Schweizers Tochter stürzt mit dem Fahrrad und schlägt sich dabei die Schneidezähne aus. Die kostenaufwendige Zahnbehandlung wird von der Krankenkasse nur im Rahmen der dort festgelegten Höchstbeträge erstattet.

Den Restbetrag übernimmt die private Unfallversicherung bis zum vereinbarten Betrag.


Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist eine gesondert zu vereinbarende Leistung, die für jeden Tag gezahlt wird, an dem sich die versicherte Person aufgrund eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet (Aufnahme- und Entlassungstag werden dabei mitgezählt).


Kriegsrisiko

Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, sind durch die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das hätte zur Folge, dass ein Urlauber, der im Ausland von einem Krieg oder Bürgerkrieg während seines Urlaubs überrascht würde, in dieser gefährlichen Situation keinen Versicherungsschutz hätte. Das Risiko, in einem Urlaubsland von einem Krieg oder Bürgerkrieg überrascht zu werden, ist in vielen Ländern denkbar. Aus diesem Grund sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse bereits in vielen Unfallversicherungen dann versichert, wenn der Krieg während des Aufenthaltes der versicherten Person in dem betreffenden Land überraschend ausbricht. Der Versicherungsschutz besteht üblicherweise je nach Tarif für bis zu 14 Tage.


Kurkostenbeihilfe und Reha

Bei vielen Unfallverletzungen wird nach der Heilbehandlung eine Kur oder Reha Maßnahme erforderlich. Die Sozialversicherungsträger übernehmen hierfür aber nicht immer alle Kosten und der Versicherte muss einen Teil selbst tragen. Dafür wurde die Kurkostenbeihilfe in den Versicherungsschutz von privaten Unfallversicherungen mit aufgenommen.

Beispiel

Nach einem Unfall, bei dem sich Herr Maier einen Kreuzbandriss zugezogen hatte, wird nach der Operation eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse und Rentenversicherung) übernimmt jedoch nicht alle für die Rehabilitation anfallenden Kosten.

Den Betrag, den Herr Maier hierfür selbst aufbringen muss, wird über die Kurkostenbeihilfe der privaten Unfallversicherung bis zum festgelegten Höchstbetrag erstattet.


Mitwirkungsklausel

Die private Unfallversicherung leistet für die reinen Folgen eines Unfalls. Es kommt in der Praxis jedoch vor, dass schon vor einem Unfall bestehende Krankheiten oder Gebrechen an den durch das Unfallereignis verursachten Gesundheitsschäden oder deren Folgen mitgewirkt haben. Diese Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch Krankheiten oder Gebrechen ist nicht Gegenstand der privaten Unfallversicherung. Haben solche Krankheiten oder Gebrechen an den durch das Unfallereignis verursachten Gesundheitsschäden oder deren Folgen mitgewirkt, ist der Unfallversicherer berechtigt, seine Leistung entsprechend zu kürzen. Dies jedoch nur, wenn ein bestimmter Mitwirkungsanteil überschritten wird. Ärzte können durch den sogenannten Mitwirkungsanteil ausdrücken, zu wie viel Prozent die Unfallfolgen durch Krankheiten oder Gebrechen verursacht wurden und wie viel Prozent rein auf das Unfallereignis zurückzuführen sind.

Die Grenze, ab wann ein Abzug erfolgt und bis zu welchem Mitwirkungsanteil die volle Leistung erfolgt, ist in den einzelnen Tarifen unterschiedlich geregelt.

Beispiel

Frau Beier verdreht sich beim Skifahren das Bein und erleidet einen Einriss eines bereits vorgeschädigten Meniskus. Vom Arzt wird bestätigt, dass die Vorschädigung zu 50% an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt hat. Es wird darüber hinaus ein Invaliditätsanspruch in Höhe von insgesamt 1/5 Beinwert festgestellt.

Es ergibt sich folgende Berechnung:

Standard-Tarif und Gliedertaxe

  • 70% von 1/5 Beinwert = 14%
  • abzüglich 50% aufgrund der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
  • ergibt einen Invaliditätsgrad von 7%.

Premium-Tarif und Gliedertaxe

  • 80% von 1/5 Beinwert = 16%
  • kein Abzug wegen der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen 
  • ergibt einen Invaliditätsgrad von 16%.

Pflegegeld

Neben einer verbleibenden Invalidität nach einem Unfall ist eine Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch nicht auszuschließen. Die private Unfallversicherung sieht für diesen Fall keine Leistung vor. In erster Linie ist für diesen Fall auch der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ratsam. In einigen Unfallversicherungen ist dennoch ein Pflegegeld für meistens bis zu drei Jahre nach dem Unfall vorgesehen.


Progression

Die Invaliditätsleistung kann neben einer festen Invaliditätssumme auch mit einer progressiven Erhöhung vereinbart werden. Bei einer Invaliditätssumme mit Progression wird zunächst bis zu einem Invaliditätsgrad von 25% der Prozentsatz aus der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt. Übersteigt der Invaliditätsgrad diese 25%, wird der Invaliditätsgrad aus dem Mehrfachen der vereinbarten Invaliditätssumme (je nach Progressionsstaffel unterschiedlich) ausbezahlt. Dies hat zur Folge, dass die Invaliditätszahlung nicht linear zum Invaliditätsgrad steigt, sondern progressiv, sich also stufenweise erhöht.

In den Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Auszahlung bei einem Invaliditätsgrad über 25% und bei einem Invaliditätsgrad über 50% vorgenommen.

Übliche Progressionsstaffeln:

  • 225% Progression
  • 350% Progression
  • 500% Progression

Der genannte Prozentsatz steht für die Erhöhung der vereinbarten Invaliditätssumme bei einem Invaliditätsgrad von 100%.

Beispiel

Frau Müller hat mit ihrer Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung von 100.000 Euro mit einer 500% Progression im Premium-Tarif vereinbart.

Durch einen Unfall erleidet sie einen Invaliditätsgrad von 80%. Die zu zahlende Leistung errechnet sich wie folgt:

  • Für den anteiligen Invaliditätsgrad bis 25% die einfache Invaliditätssumme: 25.000 Euro.
  • Für den anteiligen Invaliditätsgrad über 25% bis 50% die dreifache Summe: 75.000 Euro.
  • Für den anteiligen Invaliditätsgrad über 50% die achtfache Summe: 240.000 Euro.

Daraus ergibt sich eine Invaliditätsleistung von insgesamt 340.000 Euro.


Rettungsmaßnahmen

In der privaten Unfallversicherung sind lediglich die Folgen einer unfreiwillig erlittenen Verletzung mitversichert. Wenn eine versicherte Person eine andere Person retten möchte, dabei jedoch erkennen konnte, dass sie sich bei der Rettung verletzen wird, ist die Verletzung billigend in Kauf genommen worden und somit nicht mehr unfreiwillig.

Bei einer solchen bewusst in Kauf genommenen Verletzung besteht dann Versicherungsschutz, wenn diese durch eine Rettung oder eine Verteidigung von Menschen, Tieren oder Sachen eingetreten ist.

Beispiel

Frau Kühn kommt zu einer UnfallsteIle. Ein Autofahrer liegt bewusstlos in seinem Fahrzeug, das Feuer gefangen hat. Frau Kühn erkennt sofort, dass sie sich bei der Rettung des Verunfallten mit Sicherheit selbst verletzen wird. Dennoch rettet sie den Fahrer und zieht sich Verbrennungen an den Armen zu, wegen denen sie zwei Tage im Krankenhaus verbringen muss.

Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird gezahlt, obwohl Frau Kühn die Verbrennung bewusst in Kauf genommen hat.


Rooming In

Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall vollstationär aufgenommen wurde, möchten die Eltern dieses unter Umständen für die Zeit im Krankenhaus und für eine eventuell bevorstehende Operation nicht allein lassen. Damit sich eine vertraute Person um das Kind kümmern kann, übernachtet ein Elternteil mit beim Kind im Krankenhaus (Rooming-in). Hierfür wird je Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschuss gezahlt, sofern Rooming-in Kosten in der Kinderunfallversicherung mit versichert sind.

Beispiel

Der Sohn von Herrn Beier erleidet einen Unfall und muss wegen einer komplizierten Armfraktur, die nur durch eine Operation behoben werden kann, vollstationär aufgenommen werden. Frau Beier übernachtet bei dem Kind im Krankenhaus, damit es in einer solchen Situation einen vertrauten Menschen um sich hat.


Sofortleistung bei Krebserkrankungen

Bei einigen modernen privaten Unfallversicherungen sind auch bestimmte Krebserkrankungen versichert, wie zum Beispiel bei der Haftpflichtkasse Darmstadt.

Soweit der Versicherungsvertrag mindestens ein Jahr besteht und danach bei der versicherten Person Brustkrebs, Hodenkrebs, ein Gehirntumor, Gebärmutterhalskrebs oder Eierstockkrebs diagnostiziert wird, werden 10 Prozent, maximal 20.000 Euro, der Invaliditätsgrundsumme ausgezahlt.


Sofortleistung bei schweren Verletzungen

Einige private Unfallversicherungen bieten bei bestimmten Schwerverletzungen infolge eines Unfalls sofortige finanzielle Hilfe in Form einer Sofortleistung. Hiermit kann ein frühzeitig entstehender finanzieller Bedarf abgedeckt werden.

Beispiel 1

Herr Schneider stürzt so unglücklich von einer Leiter, dass sein Rückenmark geschädigt wird. Diese Verletzung führt zu einer Querschnittslähmung.

Beispiel 2

Bei einem Verkehrsunfall platzt die Windschutzscheibe und die Glassplitter verletzen beide Augen von Herrn Baier so sehr, dass er auf beiden Augen erblindet.

Beispiel 3

Frau Krüger hat einen Unfall und kann sich gerade noch aus dem bereits brennenden Fahrzeug befreien. Allerdings hat sie bereits Verbrennungen 10. Grades von mehr als 30% der Körperoberfläche erlitten.


Tauchtypische Unfälle

Der Unfallbegriff setzt u. a. voraus, dass das Ereignis, das zu einer Verletzung führt, plötzlich von außen auf den Körper einwirkt. Gerade beim Tauchsport gibt es Unfälle, bei denen diese Voraussetzung nicht gegeben sein muss. Ein Taucher, der sich in mehreren Metern Wassertiefe befindet, ist einem höheren Umgebungsdruck ausgesetzt als an der Wasseroberfläche. Aufgrund physikalischer Gesetze reichert sich sein Blut mit eingeatmeter Luft an. Steigt der Taucher nun zu schnell auf, bilden sich im Blut kleine Bläschen, die die Adern verstopfen und zu schweren Schäden führen können. Der Effekt der Bläschenbildung beruht auf denselben physikalischen Gesetzen, wie beim Öffnen einer Sprudelflasche das Aufsteigen von Blasen. Diese Erkrankung nennt man Dekompressionskrankheit. Sie wird zunächst in einer Druckkammer behandelt.

Die Bildung von Blasen im Blut ist kein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und würde daher nicht als Unfall gelten, wenn tauchtypische Unfälle nicht explizit in der Unfallversicherung eingeschlossen sind!

Beispiel

Herr Franzmeier unternimmt im Urlaub einen Tauchgang in 40 Meter Tiefe. Dort hält er sich 30 Minuten auf, als plötzlich zu viel Luft in seine Tauchweste gerät. Er wird nervös und verliert in der ungewohnten Situation die Kontrolle. Der entstehende Auftrieb seiner Tauchweste treibt ihn viel zu schnell an die Wasseroberfläche, so dass ihm ein erforderliches langsames Auftauchen nicht möglich ist. Durch das zu schnelle Auftauchen bilden sich Bläschen im Blut, durch die die Versorgung des Rückenmarks verstopft wird. Herr Franzmeier erleidet als Dauerfolge Lähmungen.

Private Unfallversicherungen mit dem Einschluss von tauchtypischen Unfällen zahlen die Behandlungskosten.


Todesfallleistung

Sind die Folgen eines Unfalls so schwer, dass die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt, kommt eine Todesfallleistung zur Auszahlung. Die Todesfallleistung ist nicht generell vereinbart und muss daher individuell beantragt werden.


Übergangsleistung

Um den Finanzbedarf bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist. Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

Beispiel

Herr Arnold ist Kraftfahrzeugmechaniker. Er erleidet bei einem Unfall eine Ellenbogenfraktur. Die notwendige Operation ist erfolgreich. Danach werden Reha-Maßnahmen in Form von Physiotherapie und Krankengymnastik durchgeführt. Nach 6 Monaten kann Herr Arnold seiner Tätigkeit allerdings immer noch zu weniger als 50 % nachgehen.

Er macht seinen Leistungsanspruch bei seiner Unfallversicherung geltend und bekommt die vereinbarte Übergangsleistung von der privaten Unfallversicherung ausgezahlt.


Unfallbegriff

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung nach sich zieht.

 

Plötzlichkeit

Charakteristisch ist immer das Unerwartete, Unabwendbare und Unentrinnbare des Vorfalls. Das Ereignis muss also binnen kurzer Zeit eintreten. Damit wird es deutlich abgegrenzt vom sogenannten Allmählichkeitsereignis.

 

Von außen auf den Körper einwirkend

Damit ein Unfall im Sinne des Unfallbegriffs vorliegt, muss das Ereignis von außen einwirken. Ob dies mechanisch, chemisch oder elektrisch geschieht, ist unerheblich. Klar abzugrenzen sind alle Krankheiten, die auf Veränderungen im Organismus zurückzuführen sind.

 

Ereignis

Ein Unfallereignis beruht entweder auf menschlichem Handeln oder auf einem Naturereignis.

 

Unfreiwilligkeit

Ausgeschlossen sind Ereignisse, die auf vorsätzlichem Herbeiführen beruhen. Notwehr und Notfälle jedoch gelten als unfreiwillige Ereignisse. Ebenso fallen grob fahrlässige Unfallursachen mit in den Unfallbegriff.

 

Gesundheitsschädigung

Eine Gesundheitsschädigung im Sinne des Unfallbegriffs bedeutet immer eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.


Unfallrente

Die Unfallrente kann in der Unfallversicherung als gesonderte Leistung vereinbart werden. Zu einer Zahlung kommt es, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50% entsteht. Die vereinbarte Summe wird in einem solchen Fall von der privaten Unfallversicherung üblicherweise vom Unfalltag an lebenslang gezahlt.


Vergiftung durch Gase und Dämpfe

Ob Vergiftungen infolge ausströmender Gase und Dämpfe immer den Unfallbegriff erfüllen, ist pauschal nicht zu beurteilen. Um für den Versicherten jedoch Klarheit zu schaffen, wurden diese bereits in viele Unfallversicherungen mit aufgenommen. Sie sind sogar auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden zum Teil auch mehrere Tage lang ausgesetzt war.

Beispiel

Herr Kraushaar ist Maler und lackiert an einem heißen Tag die Türen und Fenster einer Dachwohnung. Durch die freigesetzten Gase und Dämpfe wird ihm nach ein paar Stunden übel und er wird ohnmächtig. Er muss mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und behandelt werden.


Vergiftungen und Nahrungsmittelvergiftungen

Vergiftungen infolge einer Einnahme von festen oder flüssigen Stoffen sind im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung ausgeschlossen. Die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sind jedoch in einigen Unfallversicherung Tarifen versicherbar.

Beispiel

Herr Hausmann ist Schreiner. Nach längeren Schleifarbeiten will er einen großen Schluck Mineralwasser zu sich nehmen. Dabei greift er leider zu einer Flasche, in der eine Chemikalie aufbewahrt wird. Die Folge ist eine schwere Vergiftung.


Vorsorgeversicherung

Vorsorge für Neugeborene

Eltern denken sicher nach der Geburt ihres Babys nicht zuerst an dessen Unfallversicherungsschutz. Dennoch ist es wichtig, dass der junge Mensch ebenfalls gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert ist. Aus diesem Grund sind Neugeborene auch ohne gesonderte Beantragung bereits in vielen Unfallversicherung Tarifen vorübergehend beitragsfrei mitversichert.


Weltweiter Versicherungsschutz

Die in der privaten Unfallversicherung versicherten Personen sind nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bei eintretenden Unfallereignissen versichert.