Vergleichen Sie hier Ihre VHV Pferdehaftpflichtversicherung kostenlos und unverbindlich mit den Angeboten der anderen Testsieger aus dem aktuellen Pferdehaftpflicht Vergleich.
Die
VHV Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Klassik Tarif für private
Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der VHV Pferdehaftpflicht 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der VHV Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Nur bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es
erhebliche Unterschiede in der VHV Pferdehaftpflichtversicherung.
Kommen
andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse,
Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls
zu Schaden, so stellt die VHV Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von
der Leistung zum Schadenersatz frei.
Die VHV Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die VHV Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 10 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch und beträgt somit 10.000.000 Euro.
Im VHV Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden bis zu 1.000.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in der VHV Pferdehaftpflicht bis 10.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenfall mitversichert.
Die VHV Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben die SB Regelungen für Mietsachschäden sowie der VHV Pferdehaftpflicht SB-Tarif.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit unbegrenzt und weltweit bis zu 5 Jahre in diesem Tarif der VHV Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der VHV Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der VHV Pferdehaftpflicht nicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der VHV Pferdehaftpflicht versichert.
In der VHV Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der VHV Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der VHV Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages (bei jährlicher Zahlungsweise bis zur nächsten Rechnung) mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der VHV Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der VHV Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der VHV Pferdehaftpflicht versichert, wenn die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der VHV Pferdehaftpflicht mitversichert, solange durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der VHV Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem VHV Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
In
unserem Pferdehaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 80 Tarife anhand von
17 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen 22 Punkte für die
angebotenen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
In unserem Testergebnis erreichte der VHV Pferdehaftpflicht Klassik Tarif 20 Punkte und wurde daraufhin mit der Test Note 2,0 für gute Leistungen bewertet für den angebotenen Versicherungsumfang.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der VHV Pferdehaftpflichtversicherung
lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine
Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer VHV Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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