Ist der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Pferde sind bekanntlich Fluchttiere deren Verhalten manchmal unberechenbar ist. Scheut ein Pferd ist es oftmals nicht mehr zu halten und geht durch. Was geschieht, wenn ein durchgehendes Pferd einen Straßenverkehrsunfall verursacht?

 

Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

Wer muss den Schaden zahlen?

Für den Schaden muss der Pferdehalter aufkommen, es sei denn der Pferdebesitzer hat eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen. In diesem Fall stellt die Haftpflichtversicherung den Pferdehalter von seiner Schadenersatzpflicht frei und übernimmt die Schadenregulierung.

Die Pferdehaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf und zahlt den entstandenen Schaden in berechtigter Höhe.

Sofern sich die gestellten Ansprüche des Geschädigten in Art oder Höhe als ungerechtfertigt erweisen, so wehrt der Versicherer diese für den Pferdehalter ab. Kommt es dabei zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt die Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt die dafür anfallenden Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz gegen unberechtigte Forderungen an den Pferdehalter.


Wer ist in der Pferdehaftpflicht versichert?

In der Pferdehaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer als Halter des Pferdes versichert.

Mitversichert sind auch die Familie, Freunde, Bekannte oder die Nachbarn, die Ihr Pferd vorübergehend beaufsichtigen.


Welche Schäden zahlt eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Pferdes entstehen.

Versichert ist das Pferd und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person Ihr Pferd unentgeltlich beaufsichtigt besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung.


Sind Pferde über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Haustiere wie bspw. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder ähnliche zahme Kleintiere sind im Rahmen einer Privathaftpflicht mitversichert, generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung sind Pferde!

So dass Sie für Ihr Pferd in jedem Fall eine separate Pferdehaftpflichtversicherung abschließen müssen.


Muss jedes Pferd einzeln versichert werden?

Ja, Sie müssen immer die Anzahl der zu versichernden Pferde angeben. Kommt ein neues Pferd dazu, so müssen Sie dies dem Versicherer anzeigen.

Ausnahmen kann es lediglich bei Jungtieren geben, so dass Fohlen solange diese im Besitz des Versicherungsnehmers der Stute gehalten werden zeitlich begrenzt über den Pferdehaftpflicht Vertrag beitragsfrei mitversichert sind. Üblich ist eine beitragsfreie Mitversicherung von 6 bis 12 Monate ab Geburt des Fohlens oder auch bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages je nach Versicherer und Tarif.

Bleiben die Fohlen darüber hinaus im Besitz des Versicherungsnehmers so muss dies dem Versicherer angezeigt werden um für die Jungtiere den notwendigen Versicherungsschutz zu erlangen.


Wann muss ich für die vom Pferd verursachten Schäden haften?

Sie müssen als Pferdehalter für alle Schäden haften die auf ein willkürliches, tiertypisches Verhalten zurückzuführen sind.

Es gilt die Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Pferdes eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie bspw. Reiten mit Sattel und Zaumzeug oder das Pferd an der Longe führen, beachtet werden.

Sie haften aufgrund der geltenden Gefährdungshaftung auch dann für Schäden die Ihr Pferd verursacht, wenn Ihnen selbst kein Verschulden vorgeworfen werden kann.


Wo gilt der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht?

Der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht gilt weltweit.

Innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht häufig für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige weltweite Aufenthalte üblicherweise bis zu 1 Jahr.


Sind Fohlen mitversichert?

In den meisten Pferdehaftpflicht Tarifen sind Fohlen vorübergehend mitversichert, sofern die Stute versichert und im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten wird.

Der Versicherungsschutz für Fohlen gilt je nach Pferdehaftpflicht Tarif meistens für 6 bis 12 Monate nach der Geburt und wird in diesem Zeitraum überwiegend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bleiben die Fohlen darüber hinaus im Besitz des Pferdehalters, so muss für die Jungtiere der Versicherungsschutz beim Versicherer beantragt werden.


Sind Tierhüter mitversichert?

In den meisten Pferdehaftpflicht Tarifen besteht Versicherungsschutz für private Tierhüter, so dass Schäden die anderen Personen durch Ihr Pferd in der Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters mitversichert sind.


Sind Eigenschäden eines fremden Tierhüters versichert?

Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger fremder Tierhüter durch Ihr beaufsichtigtes Pferd erleidet sind zwar nicht in allen aber in den meisten Pferdehaftpflicht Tarifen mitversichert.


Ist das Fremdreiter Risiko versichert?

Schäden die ein berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt sind in den meisten Tierhalterhaftpflicht Tarifen versichert.


Sind Reitbeteiligungen mitversichert?

Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften besteht nicht in allen Pferdehaftpflicht Tarifen. Es kommt hier im Einzelfall darauf an, welchen Pferdehaftpflicht Tarif Sie ausgewählt und abgeschlossen haben.

Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht bleiben Haftpflichtansprüche unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.


Besteht Versicherungsschutz bei Flurschäden?

Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen anlässlich des Weidebetriebes sind üblicherweise im Versicherungsumfang einer Pferdehaftpflichtversicherung mit enthalten.


Sind Schäden aus einem ungewollten Deckakt versichert?

Wenn ein Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz für Behandlungskosten verlangen wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird oder für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in nicht in allen aber in den meisten Pferdehaftpflichtversicherung Tarifen mitversichert.


Besteht Versicherungsschutz für Kutschfahrten?

Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese üblicherweise in der Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.

Im Einzelfall sind die Versicherungsbedingungen der abgeschlossenen Pferdehaftpflicht zu prüfen.


Ist die Teilnahme an Reitturnieren mitversichert?

Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in vielen Pferdehaftpflicht Tarifen versichert, zumindest solange durch die Teilnahme an Turnieren kein Einkommen erzielt wird.

Im Einzelfall kommt es auf den ausgewählten und abgeschlossenen Pferdehaftpflicht Tarif an.


Sind Pferderennen versichert?

Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind nicht in allen aber bereits in vielen Tarifen der Pferdehaftpflichtversicherung eingeschlossen, zumindest solange kein Einkommen durch die Teilnahme am Pferderennen erzielt wird.


Sind nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert?

Die gewerbliche Pferdehaltung ist in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert.

Nebenberufliche Tätigkeiten zum Erzielen von Einkommen wie bspw. aus Kutschfahrten, Turnieren, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken und dergleichen ist dem gewerblichen Bereich zuzuordnen der üblicherweise nicht über eine Pferdehaftpflicht versicherbar ist.


Sind Mietsachschäden in der Pferdehaftpflicht mitversichert?

Unter Mietsachschäden fällt z.B. wenn ein Pferd die gemietete Pferdebox oder die Stalltür zertritt.

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen oder Weiden sind meistens der Höhe nach begrenzt und mit einer Selbstbeteiligung in der Pferdehaftpflicht mitversichert.

Für Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an gemieteten Reitutensilien wie Helm, Sattel und Gerte oder Pferdeanhänger wird Versicherungsschutz nicht in allen Pferdehaftpflicht Tarifen angeboten.

Es kommt hier im Einzelfall darauf an, welchen Pferdehaftpflicht Tarif Sie ausgewählt und abgeschlossen haben.


Sind Personenschäden in der Pferdehaftpflicht versichert?

Dritte Personen die bspw. durch einen Pferdetritt zu Schaden kommen und daraufhin behandelt werden müssen sind in der Pferdehaftpflicht versichert, genauso wie andere Schäden bei denen Personen durch das typische Verhalten Ihres Pferdes zu Schaden kommen.

Die Pferdehaftpflicht kommt für Personenschäden auf und übernimmt bspw. Behandlungskosten, Schmerzensgeldforderungen und den Verdienstausfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.


Sind Sachschäden in der Pferdehaftpflicht versichert?

Werden fremde Sachen beschädigt, wie z.B. eine zerbeulte Autotür durch einen Hufschlag, so werden diese von der Pferdehaftpflichtversicherung reguliert.

Die Pferdehaftpflicht leistet für Sachschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Abweichende Regelungen können für Mietsachschäden gelten.


Sind Vermögensschäden in der Pferdehaftpflicht gedeckt?

Auch für Vermögensschäden die anderen Personen durch Ihr Pferd zugefügt werden besteht Versicherungsschutz im beantragten Umfang der Pferdehaftpflicht.

Zum Beispiel wenn Ihr Pferd einen Kaufmann umrennt, der dadurch seinen Flug verpasst. Für die Folgekosten wie etwa Umbuchungsgebühren oder auch für den Schaden aus einem entgangenen Geschäftsgewinn kommt die Pferdehaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf.