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Die Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung wird in zwei Basis und einem Exklusiv Tarif für private Pferdehalter angeboten. Als risikotragende Versicherungsgesellschaft hat die Maxpool Servicegesellschaft die Volkswohl Bund Versicherung verpflichtet die das Pferdehaftpflicht Versicherungsrisiko trägt.
Als Versicherungssummen stehen in der Maxpool Pferdehaftpflicht wahlweise 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der Maxpool Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Nur bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es
erhebliche Unterschiede in der Maxpool
Pferdehaftpflichtversicherung.
Kommen andere Personen durch das Pferd des
Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen
und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die Maxpool
Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum
Schadenersatz frei.
Die Maxpool Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Der Maxpool Pferdehaftpflicht Basis Tarif stellt dem Pferdehalter wahlweise eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im Maxpool Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln bis zu 10.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung (SB) von 20 Prozent, mind. 100 Euro SB und max. 2.000 Euro SB je Schadenfall mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an einem gemieteten, gepachteten oder geliehenen Pferdeanhänger sind in diesem Basis Tarif der Maxpool Pferdehaftpflicht bis 5.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung (SB) von 20 Prozent, mind. 100 Euro SB und max. 500 Euro SB je Schadenereignis mitversichert.
Die Maxpool Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben die SB Regelungen für Mietsachschäden und die Maxpool Pferdehaftpflicht SB-Tarife. Weitere Ausnahme hiervon: Bei 2 Vorschäden gilt eine generelle SB von 500 Euro je Schadenfall.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind in dem Basis Tarif der Maxpool Pferdehaftpflicht mitversichert, solange der deutsche Wohnsitz beibehalten wird.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der Maxpool Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der Maxpool Pferdehaftpflicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der Maxpool Pferdehaftpflicht versichert.
In der Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der Maxpool Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der Maxpool Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Maxpool Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird. Kein Versicherungsschutz besteht für Kutschfahrten mit Zuchtpferden oder Gnadenbrotpferden.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der Maxpool Pferdehaftpflicht versichert, wenn die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Maxpool Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, diese sind auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem Maxpool Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Diese Leistungserweiterungen bietet der Maxpool Pferdehaftpflicht Exklusiv Tarif:
Der Maxpool Pferdehaftpflicht Exklusiv Tarif stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 15 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 15.000.000 Euro.
Im Maxpool Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln bis zu 10.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung (SB) von 10 Prozent, mind. 100 Euro SB und max. 500 Euro SB je Schadenfall mitversichert.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit unbegrenzt und weltweit bis zu 3 Jahre im Exklusiv Tarif der Maxpool Pferdehaftpflicht mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Maxpool Pferdehaftpflicht mitversichert, insbesondere sind auch gewerbliche Kutschfahrten gegen Entgelt bis zu einem Jahresumsatz von 5.000 Euro versichert.
Jedoch besteht weiterhin kein Versicherungsschutz für private oder gewerbliche Kutschfahrten mit Zuchtpferden oder Gnadenbrotpferden.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Maxpool Pferdehaftpflicht nicht generell mitversichert, diese können jedoch in der Maxpool Pferdehaftpflicht Exklusiv auf Antrag und gegen Zuschlag eingeschlossen werden.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung nicht generell mitversichert. Jedoch können nebenberufliche Tätigkeiten auf Antrag und gegen Zuschlag in den Versicherungsschutz der Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung Exklusiv eingeschlossen werden.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung
lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine
Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Maxpool Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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