Vergleichen Sie hier Ihre Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung kostenlos und unverbindlich mit den Angeboten der anderen Testsieger aus dem aktuellen Pferdehaftpflicht Vergleich.
Die Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Tarif für private Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der Interlloyd Pferdehaftpflicht 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei nicht der Interlloyd Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Auch bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es
erhebliche Unterschiede in der Interlloyd
Pferdehaftpflichtversicherung.
Kommen andere Personen durch das Pferd des
Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen
und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die Interlloyd
Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum
Schadenersatz frei.
Die Interlloyd Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Interlloyd Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 3 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist nicht mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch, sondern beträgt 100.000 Euro.
Im Interlloyd Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden bis zu 300.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.
Die Interlloyd Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleibt der Interlloyd Pferdehaftpflicht SB-Tarif.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit und weltweit unbegrenzt in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der Interlloyd Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der Interlloyd Pferdehaftpflicht nicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht versichert.
In der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde anlässlich des Weidebetriebs sind in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der Interlloyd Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 6 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Interlloyd Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der Interlloyd Pferdehaftpflicht versichert, wenn die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Interlloyd Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem Interlloyd Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung
lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine
Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
Vergleichen Sie hier Ihre Interlloyd Pferdehaftpflicht mit den Tarifen der anderen Testsieger im aktuellen Versicherungsvergleich und finden Sie eine günstige Tierhalterhaftpflicht mit ausgezeichneten Leistungen zum hervorragenden Preis.