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Die Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Top Tarif für private Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der Gothaer Pferdehaftpflicht wahlweise 5 Mio., 10 Mio. oder 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der Gothaer Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Nur bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es
erhebliche Unterschiede in der Gothaer
Pferdehaftpflichtversicherung.
Kommen andere Personen durch das Pferd des
Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen
und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die Gothaer
Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum
Schadenersatz frei.
Die Gothaer Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Gothaer Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter wahlweise eine Versicherungssumme von 5 Mio., 10 Mio. oder 20 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im Gothaer Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden bis zu 25.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in der Gothaer Pferdehaftpflicht bis 500 Euro und Pferdetransportanhänger bis 2.500 Euro mitversichert.
Die Gothaer Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind weltweit bis zu 1 Jahr in der Gothaer Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der Gothaer Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der Gothaer Pferdehaftpflicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der Gothaer Pferdehaftpflicht versichert.
In der Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind anlässlich des Weidebetriebes im Versicherungsumfang der Gothaer Pferdehaftpflicht enthalten.
In der Gothaer Pferdehaftpflicht sind Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Gothaer Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der Gothaer Pferdehaftpflicht versichert, solange durch die Teilnahme am Turnier kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Gothaer Pferdehaftpflicht mitversichert, solange durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem Gothaer Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Stand: 11/2012 - freibleibend.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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