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Die Generali Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Komfort Plus Tarif für private Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der Generali Pferdehaftpflicht 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der Generali Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Nur bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es
erhebliche Unterschiede in der Generali
Pferdehaftpflichtversicherung.
Kommen andere Personen durch das Pferd des
Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen
und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die Generali
Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum
Schadenersatz frei.
Die Generali Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Generali Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 15 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im Generali Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden bis zu 1.00.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der Generali Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.
Die Generali Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben die Generali Pferdehaftpflicht SB-Tarife.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit und weltweit unbegrenzt in diesem Tarif der Generali Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der Generali Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der Generali Pferdehaftpflicht nicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der Generali Pferdehaftpflicht versichert.
In der Generali Pferdehaftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der Generali Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang nicht enthalten.
In der Generali Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der Generali Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Generali Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der Generali Pferdehaftpflicht nicht versichert, auch dann nicht mitversichert wenn durch die Teilnahme am Turnier kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Generali Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Generali Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem Generali Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Generali Pferdehaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Generali Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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