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Die DBV Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem BOXflex-Alternativ und BOXflex Tarif für private Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der DBV Pferdehaftpflicht wahlweise 5 Mio. oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der DBV Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Kommen andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die DBV Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum Schadenersatz frei.
Die DBV Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die DBV Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im DBV Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden nicht mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der DBV Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.
Die DBV Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit unbegrenzt und weltweit bis zu 1 Jahr in diesem Tarif der DBV Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der DBV Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der DBV Pferdehaftpflicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der DBV Pferdehaftpflicht versichert.
In der DBV Pferdehaftpflichtversicherung BOXflex Alternativ besteht kein Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der DBV Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der DBV Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der DBV Pferdehaftpflichtversicherung Plus mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der DBV Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der DBV Pferdehaftpflicht nicht versichert, auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Turnier kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der DBV Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der DBV Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem DBV Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Folgende Leistungserweiterungen bietet der DBV Pferdehaftpflicht BOXflex Tarif:
Die DBV Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 10 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit und weltweit zeitlich unbegrenzt in dem BOXflex Tarif der DBV Pferdehaftpflicht mitversichert.
In der DBV Pferdehaftpflichtversicherung BOXflex besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der DBV Pferdehaftpflicht versichert, sofern die Teilnahme am Turnier zu privaten Zwecken erfolgt und kein Einkommen erzielt wird.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der DBV Pferdehaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer DBV Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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