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Die
Concordia Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Tarif für private
Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der Concordia Pferdehaftpflicht 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der Concordia Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Nur bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es
erhebliche Unterschiede in der Concordia
Pferdehaftpflichtversicherung.
Kommen andere Personen durch das Pferd des
Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen
und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die Concordia
Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum
Schadenersatz frei.
Die Concordia Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Concordia Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im Concordia Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden bis zu 5.000.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der Concordia Pferdehaftpflicht nicht versichert.
Die Concordia Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleibt der Concordia Pferdehaftpflicht SB-Tarif.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit bis zu 5 Jahre und weltweit bis zu 1 Jahr in diesem Tarif der Concordia Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der Concordia Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der Concordia Pferdehaftpflicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der Concordia Pferdehaftpflicht versichert.
In der Concordia Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der Concordia Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der Concordia Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 3 Jahren mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der Concordia Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Concordia Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der Concordia Pferdehaftpflicht versichert, solange die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Concordia Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Teilnahme am Rennen privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Concordia Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem Concordia Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
In
unserem Pferdehaftpflicht Test per 03.2016 haben wir über 80 Tarife anhand von
17 unterschiedlichen Leistungskriterien untersucht bei denen 22 Punkte für die
angebotenen Versicherungsleistungen erzielt werden konnten.
In unserem Testergebnis erreichte der Concordia Pferdehaftpflicht Tarif 20 Punkte und wurde daraufhin mit der Test Note 2,0 für gute Leistungen bewertet für den angebotenen Versicherungsumfang.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Concordia Pferdehaftpflichtversicherung
lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine
Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Concordia Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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