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Die ConceptIF Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem CIF PRO complete best advice Tarif für private Pferdehalter angeboten. Als risikotragende Versicherungsgesellschaft hat ConceptIF die GVO Versicherung verpflichtet die das Pferdehaftpflicht Versicherungsrisiko trägt.
Als Versicherungssummen stehen in der ConceptIF Pferdehaftpflicht 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden oder Mietsachschäden entspricht dabei nicht der ConceptIF Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Kommen andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die ConceptIF Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum Schadenersatz frei.
Die ConceptIF Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die ConceptIF Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 20 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 100.000 Euro.
Im ConceptIF Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Häusern und Räumen bis zu 1.000.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. einem gemieteten Transortanhänger sind bis 50.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung (SB) von 250 Euro je Schadenfall mitversichert.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für gemietete Reitutensilien wie bspw. Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der ConceptIF Pferdehaftpflicht bis 5.000 Euro bei einer SB von 250 Euro je Schadenfall.
Die ConceptIF Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben die SB Regelungen für Mietsachschäden sowie die SB-Tarife.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit und weltweit bis zu 5 Jahre in diesem Tarif der ConceptIF Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der ConceptIF Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der ConceptIF Pferdehaftpflicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der ConceptIF Pferdehaftpflicht versichert.
In der ConceptIF Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der ConceptIF Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der ConceptIF Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der ConceptIF Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der ConceptIF Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der ConceptIF Pferdehaftpflicht versichert, solange die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der ConceptIF Pferdehaftpflicht nicht versichert, diese sind auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der ConceptIF Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem ConceptIF Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der ConceptIF Pferdehaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer ConceptIF Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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