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Die BBV Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Tarif für private Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der BBV Pferdehaftpflicht 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der BBV Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Kommen andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die BBV Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum Schadenersatz frei.
Die BBV Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die BBV Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 15 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im BBV Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden sowie Pferdeanhängern bis zu 15.000.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der BBV Pferdehaftpflicht bis 10.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung (SB) von 150 Euro je Schadenfall mitversichert.
Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für Schäden an Tiertransportanhängern bis zu 10.000 Euro bei einer SB von 500 Euro im Versicherungsfall.
Die BBV Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben die SB Regelungen bei Mietsachschäden.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit und weltweit bis zu 3 Jahre in diesem Tarif der BBV Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der BBV Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der BBV Pferdehaftpflicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der BBV Pferdehaftpflicht versichert.
In der BBV Pferdehaftpflichtversicherung besteht kein genereller Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften, jedoch können Reitbeteiligungen gegen Beitragszuschlag in der BBV Pferdehaftpflicht eingeschlossen werden.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der BBV Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der BBV Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der BBV Pferdehaftpflichtversicherung Plus mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der BBV Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der BBV Pferdehaftpflicht versichert, solange die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der BBV Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Teilnahme am Pferderennen privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der BBV Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem BBV Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der BBV Pferdehaftpflichtversicherung
lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine
Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer BBV Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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