Vergleichen Sie hier Ihre ARAG Pferdehaftpflichtversicherung kostenlos und unverbindlich mit den Angeboten der anderen Testsieger aus dem aktuellen Pferdehaftpflicht Vergleich.
Die ARAG Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Basis, Komfort und Premium Tarif für private Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der ARAG Pferdehaftpflicht wahlweise 5 Mio., 15 Mio. oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der ARAG Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Nur bei Mietsachschäden die durch den Pferd verursacht werden gibt es
erhebliche Unterschiede in der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung.
Kommen
andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse,
Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls
zu Schaden, so stellt die ARAG Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter
von der Leistung zum Schadenersatz frei.
Die ARAG Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die ARAG Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im ARAG Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen oder Weiden bis zu 500.000 Euro mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.
Die ARAG Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit unbegrenzt und weltweit bis zu 1 Jahr in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der ARAG Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht versichert.
In der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht im Rahmen des Weidebetriebes mitversichert.
In der ARAG Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 6 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung Plus mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, diese sind auch nicht versichert wenn die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht versichert, diese sind auch nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Turnier kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, diese sind auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem ARAG Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Diese Leistungserweiterungen bietet der ARAG Pferdehaftpflicht Komfort Tarif:
Die ARAG Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 15 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im ARAG Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen oder Weiden bis zu 750.000 Euro mitversichert.
Diese Leistungserweiterungen bietet der ARAG Pferdehaftpflicht Premium Tarif:
Die ARAG Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 50 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im ARAG Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen oder Weiden bis zu 1.000.000 Euro mitversichert.
Ein
genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung
lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine
Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer ARAG Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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