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Die Rhion Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Standard und Plus Tarif für private Pferdehalter angeboten.
Als Versicherungssummen stehen in der Rhion Pferdehaftpflicht wahlweise 3 Mio., 5 Mio., 10 Mio. oder 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der Rhion Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.
Kommen andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die Rhion Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum Schadenersatz frei.
Die Rhion Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Rhion Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter wahlweise eine Versicherungssumme von 3 Mio., 5 Mio., 10 Mio. oder 20 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.
Im Rhion Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden sind nicht mitversichert.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in der Rhion Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.
Die Rhion Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung (SB) für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben die Rhion Pferdehaftpflicht SB-Tarife.
Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit bis 5 Jahre und weltweit bis zu 2 Jahre in der Rhion Pferdehaftpflicht mitversichert.
Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der Rhion Pferdehaftpflicht mitversichert.
Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der Rhion Pferdehaftpflicht versichert.
Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der Rhion Pferdehaftpflicht versichert.
In der Rhion Pferdehaftpflichtversicherung Standard besteht kein Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften.
Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der Rhion Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.
In der Rhion Pferdehaftpflicht sind im Standard Tarif Fohlen nicht mitversichert.
Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der Rhion Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Für Kutschfahrten mit Ihrem Pferd besteht kein Versicherungsschutz in der Rhion Pferdehaftpflicht im Standard Tarif.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der Rhion Pferdehaftpflicht versichert, wenn die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.
Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Rhion Pferdehaftpflicht mitversichert, solange durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.
Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Rhion Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem Rhion Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.
Folgende Einschlüsse bietet die Rhion Pferdehaftpflicht im Plus Tarif:
In der Rhion Pferdehaftpflichtversicherung Plus besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.
In der Rhion Pferdehaftpflicht sind im Plus Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Rhion Pferdehaftpflicht mitversichert, wenn die Kutschfahrt privaten Zwecken dient und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.
Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Rhion Pferdehaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.
Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Rhion Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
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