Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung vergleichen und sparen

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Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung

Die Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Tarif für private Pferdehalter angeboten.

Als Versicherungssummen stehen in der Interlloyd Pferdehaftpflicht 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.

Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei nicht der Interlloyd Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.

Auch bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es erhebliche Unterschiede in der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung.

Kommen andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum Schadenersatz frei.

Die Interlloyd Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.


Interlloyd Pferdehaftpflicht

Personen und Sachschäden

Die Interlloyd Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 3 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.

 

Vermögensschäden

Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist nicht mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch, sondern beträgt 100.000 Euro.

 

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten

Im Interlloyd Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden bis zu 300.000 Euro mitversichert.

 

Mietsachschäden an beweglichen Objekten

Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.

 

Selbstbeteiligung im Schadenfall

Die Interlloyd Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleibt der Interlloyd Pferdehaftpflicht SB-Tarif.

 

Auslandsaufenthalt

Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit und weltweit unbegrenzt in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht mitversichert.

 

Tierhüter

Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der Interlloyd Pferdehaftpflicht mitversichert.

 

Eigene Schäden eines fremden Tierhüters

Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der Interlloyd Pferdehaftpflicht nicht versichert.

 

Fremdreiter Risiko

Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht versichert.

 

Reitbeteiligung

In der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.

 

Flurschäden

Eintretende Flurschäden durch Pferde anlässlich des Weidebetriebs sind in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.

 

Fohlen

In der Interlloyd Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 6 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.

 

Ungewollter Deckakt

Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.

 

Kutschfahrten

Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der Interlloyd Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.

 

Reitturniere

Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der Interlloyd Pferdehaftpflicht versichert, wenn die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.

 

Pferderennen

Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der Interlloyd Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.

 

Nebenberufliche Tätigkeiten

Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem Interlloyd Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.



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Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Interlloyd Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

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