GVO Pferdehaftpflichtversicherung vergleichen und sparen

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GVO Pferdehaftpflichtversicherung

Die GVO Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Tarif für private Pferdehalter angeboten.

Als Versicherungssummen stehen in der GVO Pferdehaftpflicht wahlweise 3 Mio., 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.

Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der GVO Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.

Nur bei Mietsachschäden die durch das Pferd verursacht werden gibt es erhebliche Unterschiede in der GVO Pferdehaftpflichtversicherung.

Kommen andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die GVO Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum Schadenersatz frei.

Die GVO Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.


GVO Pferdehaftpflicht

Personen und Sachschäden

Die GVO Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine wahlweise eine Versicherungssumme von 3 Mio., 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.

 

Vermögensschäden

Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.

 

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten

Im GVO Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen und Weiden bis zu 2.000.000 Euro mitversichert.

 

Mietsachschäden an beweglichen Objekten

Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an einem Pferdetransportanhänger sind in der GVO Pferdehaftpflicht bis 2.500 Euro bei einer Selbstbeteiligung (SB) von 20 Prozent und mindestens 150 Euro SB je Schadenfall mitversichert.

 

Selbstbeteiligung im Schadenfall

Die GVO Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben die SB Regelungen für Mietsachschäden.

 

Auslandsaufenthalt

Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit unbegrenzt und weltweit bis zu 1 Jahr in diesem Tarif der GVO Pferdehaftpflicht mitversichert.

 

Tierhüter

Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der GVO Pferdehaftpflicht mitversichert.

 

Eigene Schäden eines fremden Tierhüters

Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der GVO Pferdehaftpflicht nicht versichert.

 

Fremdreiter Risiko

Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der GVO Pferdehaftpflicht versichert.

 

Reitbeteiligung

In der GVO Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.

 

Flurschäden

Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der GVO Pferdehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten.

 

Fohlen

In der GVO Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.

 

Ungewollter Deckakt

Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der GVO Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.

 

Kutschfahrten

Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der GVO Pferdehaftpflicht mitversichert, solange die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.

 

Reitturniere

Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der GVO Pferdehaftpflicht versichert, solange die Teilnahme am Turnier privaten Zwecken dient und kein Einkommen erzielt wird.

 

Pferderennen

Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der GVO Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.

 

Nebenberufliche Tätigkeiten

Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der GVO Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem GVO Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.



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Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer GVO Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

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