ARAG Pferdehaftpflichtversicherung vergleichen und sparen

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ARAG Pferdehaftpflichtversicherung

Die ARAG Pferdehaftpflichtversicherung wird in einem Basis, Komfort und Premium Tarif für private Pferdehalter angeboten.

Als Versicherungssummen stehen in der ARAG Pferdehaftpflicht wahlweise 5 Mio., 15 Mio. oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.

Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der ARAG Pferdehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.

Nur bei Mietsachschäden die durch den Pferd verursacht werden gibt es erhebliche Unterschiede in der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung.

Kommen andere Personen durch das Pferd des Versicherungsnehmers bspw. durch Bisse, Umrennen, Tritte oder beim Durchgehen und der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die ARAG Pferdehaftpflichtversicherung den Pferdehalter von der Leistung zum Schadenersatz frei.

Die ARAG Pferdehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.


ARAG Pferdehaftpflicht Basis

Personen und Sachschäden

Die ARAG Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.

 

Vermögensschäden

Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.

 

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten

Im ARAG Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen oder Weiden bis zu 500.000 Euro mitversichert.

 

Mietsachschäden an beweglichen Objekten

Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie z.B. an Reitutensilien wie Helm, Sattel oder Gerte sind in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht nicht mitversichert.

 

Selbstbeteiligung im Schadenfall

Die ARAG Pferdehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor.

 

Auslandsaufenthalt

Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit unbegrenzt und weltweit bis zu 1 Jahr in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht mitversichert.

 

Tierhüter

Beauftragen Sie eine andere Person unentgeltlich Ihr Pferd zu beaufsichtigen und werden in Obhut des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters andere Personen geschädigt, so ist dieser Schaden in der ARAG Pferdehaftpflicht mitversichert.

 

Eigene Schäden eines fremden Tierhüters

Eigenschäden die ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter durch das beaufsichtigte Pferd erleidet sind in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht versichert.

 

Fremdreiter Risiko

Schäden die durch einen Fremdreiter / berechtigten Reiter mit Ihrem Pferd anderen Personen zugefügt werden sind in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht versichert.

 

Reitbeteiligung

In der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Reitbeteiligungen bzw. Pferdehalter-Gemeinschaften. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche untereinander bzw. unter den Reitbeteiligten als Haltergemeinschaft.

 

Flurschäden

Eintretende Flurschäden durch Pferde an Feldern, Weiden oder Wiesen sind in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflicht im Rahmen des Weidebetriebes mitversichert.

 

Fohlen

In der ARAG Pferdehaftpflicht sind in diesem Tarif Fohlen bis zu einem Alter von 6 Monaten mitversichert, wenn sowohl die versicherte Stute als auch die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.

 

Ungewollter Deckakt

Wenn Ihr Hengst ungewollt eine Stute deckt und dabei Jungtiere verursacht kann der Besitzer der Stute Schadenersatz verlangen für Behandlungskosten wenn die Stute beim Deckakt verletzt wird und für die anfallenden Kosten wenn die Stute fohlt. Der ungewollte Deckakt ist in der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung Plus mitversichert.

 

Kutschfahrten

Wenn Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten durchführen, so sind diese in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, diese sind auch nicht versichert wenn die Kutschfahrt unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig durchgeführt wird.

 

Reitturniere

Schäden die bei der Teilnahme an einem Reitturnier eintreten sind in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht versichert, diese sind auch nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Turnier kein Einkommen erzielt wird.

 

Pferderennen

Schäden die bei der Teilnahme an einem Pferderennen entstehen sind in der ARAG Pferdehaftpflicht nicht mitversichert, diese sind auch dann nicht versichert wenn durch die Teilnahme am Pferderennen kein Einkommen erzielt wird.

 

Nebenberufliche Tätigkeiten

Die gewerbliche Pferdehaltung ist in diesem Tarif der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung nicht versichert. Das erzielen von Einnahmen im gewerblichen Bereich durch nebenberufliche Tätigkeiten wie bspw. Kutschfahrten, Turniere, Rennen, Vermietung oder Schulungszwecken oder dergleichen ist nicht in diesem ARAG Pferdehaftpflicht Tarif versicherbar.


ARAG Pferdehaftpflicht Komfort

Diese Leistungserweiterungen bietet der ARAG Pferdehaftpflicht Komfort Tarif:

Personen und Sachschäden

Die ARAG Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 15 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.

 

Vermögensschäden

Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.

 

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten

Im ARAG Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen oder Weiden bis zu 750.000 Euro mitversichert.


ARAG Pferdehaftpflicht Premium

Diese Leistungserweiterungen bietet der ARAG Pferdehaftpflicht Premium Tarif:

Personen und Sachschäden

Die ARAG Pferdehaftpflicht stellt dem Pferdehalter eine Versicherungssumme von 50 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung.

 

Vermögensschäden

Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.

 

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten

Im ARAG Pferdehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie z.B. bei Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Stallungen, Reithallen oder Weiden bis zu 1.000.000 Euro mitversichert.



ARAG Pferdehaftpflicht vergleichen

Kostenlos Preise und Leistungen vergleichen und mit einer 
günstigen Versicherung bis zu 80 Prozent Beitrag sparen.Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der ARAG Pferdehaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Pferdebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine Pferdehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.

Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer ARAG Pferdehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pferdehaftpflicht Vergleich dieser gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über die aktuellen Preise und Leistungen der verschiedenen Tarife und schützt so den Tierhalter vor bösen Überraschungen im Schadensfall.

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