Ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Hunde sind manchmal unberechenbar. Ein Tier auf der anderen Straßenseite, und der Hund ist nicht mehr zu halten. Was geschieht, wenn dadurch ein Verkehrsunfall verursacht wird?

Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Wer muss den Schaden zahlen?

Für den Schaden muss der Hundehalter aufkommen, es sei denn der Hundebesitzer hat eine Hundehaftpflicht abgeschlossen. In diesem Fall stellt die Haftpflichtversicherung den Hundehalter von seiner Schadenersatzpflicht frei und übernimmt die Schadenregulierung.

Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf und zahlt den entstandenen Schaden in berechtigter Höhe.

Sofern sich die gestellten Ansprüche des Geschädigten in Art oder Höhe als ungerechtfertigt erweisen, so wehrt der Versicherer diese  für den Hundehalter ab. Kommt es dabei zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt die Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt die dafür anfallenden Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz gegen unberechtigte Forderungen an den Hundehalter.


Wer ist in der Hundehaftpflicht versichert?

In der Hundehaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer als Halter des Hundes versichert.

Mitversichert ist auch die Familie, Freunde, Bekannte oder der Nachbar, der Ihren Hund vorübergehend hütet.


Welche Schäden zahlt eine Hundehaftpflichtversicherung?

Eine Hundehaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Hundes entstehen.

Versichert ist der Hund und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung.


Sind Hunde über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Haustiere wie bspw. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder ähnliche zahme Kleintiere sind im Rahmen einer Privathaftpflicht mitversichert, ausgeschlossen vom Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung bleiben jedoch generell Hunde und Pferde!

So dass Sie für Ihren Hund in jedem Fall eine separate Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen.


Muss jeder Hund einzeln versichert werden?

Ja, Sie müssen immer die Anzahl der zu versichernden Hunde angeben. Kommt ein neuer Hund dazu, so müssen Sie dies dem Versicherer anzeigen.


Wann muss ich für die vom Hund verursachten Schäden haften?

Sie müssen als Hundehalter für alle Schäden haften die auf ein willkürliches, tiertypisches Verhalten zurückzuführen sind.

Es gilt die Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Hundes eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie bspw. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden.

Sie haften aufgrund der geltenden Gefährdungshaftung auch dann für Schäden die Ihr Hund verursacht, wenn Ihnen selbst kein Verschulden vorgeworfen werden kann.


Wo gilt der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht?

Der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht gilt weltweit.

Innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht meistens für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige weltweite Aufenthalte üblicherweise bis zu 1 Jahr.


Sind Hundewelpen mitversichert?

In den meisten Hundehaftpflicht Tarifen sind Hundewelpen vorübergehend mitversichert, sofern die Hündin versichert und im Besitz des Versicherungsnehmers ist.

Der Versicherungsschutz für Welpen gilt je nach Hundehaftpflicht Tarif meistens für 6 bis 12 Monate nach der Geburt und wird in diesem Zeitraum überwiegend kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Sind Eigenschäden in der Hundehaftpflicht mitversichert?

Eigenschäden sind bspw. wenn der Hund den Halter (Versicherungsnehmer) beißt oder auch das zerkratzen der eigenen Couch im Wohnzimmer.

Diese Schäden sind generell nicht versichert und auch nicht versicherbar!


Sind Hundeschlittenrennen mitversichert?

Hundeschlittenrennen sind in einigen Hundehaftpflicht Tarifen mitversichert. Es kommt also im Einzelfall immer darauf an welche Hundehaftpflichtversicherung und welchen Tarif Sie gewählt und abgeschlossen haben.


Besteht Leinenzwang in der Hundehaftpflicht?

Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keinem Hundehaftpflicht Versicherer, da ein Leinenzwang in den Versicherungsbedingungen unzulässig ist.

Daraus ergibt sich das die Hundehaftpflicht auch dann leistet, wenn gegen einen behördlichen Leinenzwang vom Hundehalter verstoßen wird.

Ausnahmen davon können nur für Kampfhunde oder gefährlich eingestufte Hunderassen gelten.


Sind Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht mitversichert?

Unter Mietsachschäden fällt z.B. wenn ein Hund die Tür der gemieteten Wohnung zerkratzt oder das Mobiliar einer angemieteten Ferienwohnung zerlegt.

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten (Gebäudebestandteile eines gemieteten Hauses oder einer gemieteten Wohnung) sind meistens der Höhe nach begrenzt und mit einer Selbstbeteiligung in der Hundehaftpflicht mitversichert.

Für Mietsachschäden an beweglichen Objekten (Ausstattung, Inneneinrichtung, Mobiliar einer Ferienwohnung) wird Versicherungsschutz nicht in allen Hundehaftpflicht Tarifen angeboten.

Es kommt hier im Einzelfall darauf an, welchen Hundehaftpflicht Tarif Sie ausgewählt und abgeschlossen haben.


Sind Personenschäden in der Hundehaftpflicht versichert?

Personen die bspw. durch einen Hundebiss zu Schaden kommen und daraufhin behandelt werden müssen sind in der Hundehaftpflicht versichert, genauso wie andere Schäden bei denen Personen durch das typische Verhalten Ihres Hundes zu Schaden kommen.

Die Hundehaftpflicht kommt für Personenschäden auf und übernimmt bspw. Behandlungskosten, Schmerzensgeldforderungen und den Verdienstausfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.


Sind Sachschäden in der Hundehaftpflicht versichert?

Werden fremde Sachen beschädigt, wie z.B. ein zerrissenes Hosenbein nach einem Hundebiss, so werden diese von der Hundehaftpflichtversicherung reguliert.

Die Hundehaftpflicht leistet für Sachschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Abweichende Regelungen können für Mietsachschäden gelten.


Sind Vermögensschäden in der Hundehaftpflicht gedeckt?

Auch für Vermögensschäden die anderen Personen durch Ihren Hund zugefügt werden besteht Versicherungsschutz im beantragten Umfang der Hundehaftpflicht.

Zum Beispiel wenn Ihr Hund einen Geschäftsmann beißt, der dadurch seinen Flug verpasst. Für die Folgekosten wie etwa Umbuchungsgebühren oder auch für den Schaden aus einem entgangenen Geschäftsgewinn kommt die Hundehaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf.


Können Kampfhunde versichert werden?

Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunderassen sowie Kreuzungen mit gefährlichen Kampfhunden sind nicht bei jeder Gesellschaft versicherbar.

Einige Versicherer lehnen dieses Risiko generell ab, andere nehmen sehr hohe Risikozuschläge und einige verzichten bislang auf Zuschläge und versichern sowohl gefährliche Hunde als auch Kampfhunderassen zum normalen Tarifbeitrag wie bspw. die Haftpflichtkasse Darmstadt.

Zu den Kampfhunden gehören u.a. folgende Rassen sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen: American Pitbullterrier, American Stafford Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka und alle Unterrassen, Pitbullterrier, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Terrier und Tosa Ino.