GVO Hundehaftpflicht vergleichen und sparen

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GVO Hundehaftpflichtversicherung

Die GVO Hundehaftpflichtversicherung wird in einem Tarif für private Hundehalter angeboten.

Als Versicherungssummen stehen in der GVO Hundehaftpflicht wahlweise 3 Mio., 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.

Die bereitgestellte Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht dabei der GVO Hundehaftpflicht Versicherungssumme des Hauptvertrages.

Nur bei Mietsachschäden die durch den Hund verursacht werden gibt es erhebliche Unterschiede in der GVO Hundehaftpflichtversicherung.

Kommen andere Personen durch den Hund des Versicherungsnehmers bspw. durch Hundebisse, Anspringen oder der Verursachung eines Verkehrsunfalls zu Schaden, so stellt die GVO Hundehaftpflichtversicherung den Hundehalter von der Leistung zur Schadenersatzpflicht frei.

Die GVO Hundehaftpflicht übernimmt die Schadenregulierung und trägt die Schadenersatzforderungen für Personen- und Sachschäden nach dem vereinbarten Versicherungsumfang bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.


GVO Hundehaftpflicht

Personen und Sachschäden

Die GVO Hundehaftpflicht stellt dem Hundehalter wahlweise eine Versicherungssumme von 3 Mio., 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro für Personen und Sachschäden zur Verfügung.

 

Vermögensschäden

Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist mit der vereinbarten Versicherungssumme für Personen und Sachschäden identisch.

 

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten

Im GVO Hundehaftpflicht Tarif sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten (z.B. Gebäudebestandteile) bis zu 1.000.000 Euro mitversichert.

 

Mietsachschäden an beweglichen Objekten

Mietsachschäden an beweglichen Objekten (z.B. Mobiliar) sind in allen Tarifen der GVO Hundehaftpflicht bis 30.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schadenfall mitversichert.

 

Selbstbeteiligung im Schadenfall

Die GVO Hundehaftpflicht sieht keine generelle Selbstbeteiligung für Personen und Sachschäden oder Vermögensschäden vor. Ausgenommen hiervon bleiben Mietsachschäden.

 

Auslandsaufenthalte

Aufenthalte im Ausland wie bspw. im Urlaub sind europaweit unbegrenzt und weltweit bis zu 1 Jahr in den Tarifen der GVO Hundehaftpflicht mitversichert.

 

Eigene Schäden

Eigenschäden die der Versicherungsnehmer aus der Hundehaltung selbst erleidet sind in der GVO Hundehaftpflicht nicht versichert und auch bei keinem anderen Versicherer versicherbar.

 

Hundeschlittenrennen

Schäden die bei der Teilnahme an einem Hundeschlittenrennen entstehen sind in allen Tarifen der GVO Hundehaftpflicht versichert.

 

Leinenzwang

In der GVO Hundehaftpflichtversicherung besteht kein Leinenzwang. In der GVO Hundehaftpflicht besteht somit voller Versicherungsschutz auch bei Schadenfällen, die auf einen Verstoß des Hundehalters gegen einen behördlich auferlegten Leinenzwang zurückzuführen sind.

 

Welpen

In der GVO Hundehaftpflicht sind in diesem Tarif Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten mitversichert, wenn sowohl die Hündin als auch die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers gehalten werden.

 

Fremdhüter

Das Fremdhüter Risiko ist in diesem Tarif der GVO Hundehaftpflicht im Versicherungsumfang enthalten, so dass auch andere Personen den Hund unbesorgt ausführen und Gassi gehen können. Ausgenommen hiervon bleibt die gewerbliche Hundehütung.

 

Nebenberufliche Tätigkeiten

Die gewerbliche Hundehaltung ist in diesem Tarif der GVO Hundehaftpflichtversicherung nicht versichert und auch nicht versicherbar. Dies gilt auch für nebenberufliche Tätigkeiten gegen Entgelt für die kein Versicherungsschutz in der GVO Hundehaftpflicht besteht.



GVO Hundehaftpflicht vergleichen

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günstigen Versicherung bis zu 80 Prozent Beitrag sparen.Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der GVO Hundehaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Hundebesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine Hundehalterhaftpflicht ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.

Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer GVO Hundehaftpflichtversicherung, genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

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