Generali Gewerbe Gebäudeversicherung vergleichen und sparen

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Generali Gewerbliche Gebäudeversicherung

Für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude stellen wir Ihnen hier die gewerbliche Gebäudeversicherung in einem Rahmenvertrag mit der Generali Versicherung zur Verfügung. Neben dem günstigen Standardschutz für das Gewerbeobjekt stehen Ihnen der Generali Komfortschutz und die Allgefahren-Deckung für die zu versichernde Gewerbeimmobilie zur Auswahl.

Die Generali Gebäudeversicherung ist für Eigentümer von Gewerbegebäuden unverzichtbar.

Die Generali Gewerbe Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementargefahren und Glasbruch an der Gewerbeimmobilie auf.

Wie in der Gebäudeversicherung allgemein üblich, so kann auch in der Generali Gewerbeversicherung der Versicherungsumfang individuell durch die Auswahl einzelner Tarif-Bausteine vereinbart werden. So können Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) Sturm/Hagel optional mit weiteren Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch), Mietausfall, Glasbruch – bis hin zur Allgefahren Deckung inklusive EC-Versicherung und unbenannten Gefahren bei der Generali versichert werden.

Generali Standardschutz für gewerbliche Gebäude

Versicherungsumfang im Basis Tarif der Generali Gewerbe Gebäudeversicherung

Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Gebäude in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gegen Schäden im beantragten und vereinbarten Versicherungsumfang (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar, Mietausfall, Glasbruch).

Folgende Gefahren und Schäden sind im Rahmen der vereinbarten und gültigen Versicherungssumme der Gebäudeversicherung zusätzlich mitversichert. Soweit Höchstbeträge genannt sind haben diese Gültigkeit.

 

In der Generali Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Elementarversicherung

  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte sind bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme versichert.

 

In der Generali Feuerversicherung

  • Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt sind mitversichert.
  • Schäden durch Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper sind versichert.
  • Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sind ohne Selbstbeteiligung bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.
  • Schäden durch Nutzwärme und Implosionen sind versichert.

 

In der Generali Leitungswasserversicherung

  • Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasserdampf, sowie Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten sind mitversichert.
  • Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser und sonstigen wärmetragenden Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen sind versichert.
  • Schäden durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus innen verlegten Regenabflussrohren sind ebenso mitversichert, wie der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen.

 

In der Generali Sturmversicherung

  • Schäden durch Hagel sind im Rahmen der Sturmversicherung mitversichert.

 

Versicherte Kosten und Sachen

Zusätzlich sind die nachstehenden Kosten und Sachen summarisch in einer Position versichert. Die Entschädigung ist, sofern keine speziellen Höchstbeträge genannt sind, begrenzt auf 5 Prozent der Versicherungssumme und maximal 500.000 Euro.

 

In der Generali Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Elementarversicherung

  • An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen, Gefahrenmelde, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder, Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, Blendläden soweit sich diese im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, so dass er für diese Sachen die Gefahr trägt.
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten.
  • Sachverständigenkosten bis zu 80 Prozent bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 Euro.
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenzversicherung).
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungskosten ohne Restwerte und ohne Selbstbeteiligung.
  • Ein schadenbedingter Mietverlust des Versicherungsnehmers ist bis zu 18 Monate mitversichert.

Folgende Grundstücksbestandteile sind versichert, sofern diese nicht ausschließlich gewerblich genutzt werden:

  • Einfriedungen, Hof-, Parkplatz-, Gehweg- und Terrassenbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer und Masten, Hundezwinger, Müllbehälterboxen und Antennen auf dem Versicherungsgrundstück.
  • Beleuchtungs- und Briefkastenanlagen, freistehende Überdachungen, Pergolen und Spielgeräte sind versichert, soweit sich diese im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, so dass er für diese Sachen die Gefahr trägt.

 

In der Generali Feuerversicherung

  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Versicherungsfall sind mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Schadensumme versichert.

 

In der Generali Leitungswasserversicherung

  • Aufwendungen infolge eines Rohrbruchs für den Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern sind mitversichert, sofern sich diese Sachen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
  • Kosten die dem Versicherungsnehmer infolge eines Rohrbruchs durch Wasserlust entstehen sind bis zu 5.000 Euro versichert.

Mitversichert sind Aufwendungen für Bruch- und Frostschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, Klima- oder Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen außerhalb versicherter Gebäude:

  • Soweit die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und soweit diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.
  • Soweit die Rohre außerhalb des versicherten Grundstücks verlegt sind und der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.
  • Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstückes sind bis zu 1.000 Euro mitversichert.

 

In der Generali Sturmversicherung

  • Mitversichert sind Aufwendungen für Sturmschäden an der Gebäudeverglasung.
  • Durch Sturmschäden entstehende Aufräumungskosten für Bäume sind bis zu 2.000 Euro versichert, wenn diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.

 

Erweiterungen der Generali Gewerbe Gebäudeversicherung

Erweiterter Versicherungsschutz in der Generali Feuer-, Leitungswasser, Sturm- und Elementarversicherung

  • Erweiterter Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung, wenn der Schaden 1 Prozent der Gesamtversicherungssumme nicht übersteigt.

 

In der Generali Feuerversicherung

  • Beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten bis zur Bezugsfertigkeit, längstens für 6 Monate.
  • Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherer von dem Beginn der Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt worden ist.
  • Für im Bau befindliche Gebäude gelten die zusätzlichen Einschlüsse und Erweiterungen im Basistarif nicht.

 

In der Generali Leitungswasser-, Sturm- und Elementarversicherung

  • Versicherungsbeginn für Neubauten in der Sturm und Elementar-Versicherung ab Gebäudegeschlossenheit, in der Leitungswasser-Versicherung ab Gebäudegeschlossenheit, Frostschäden erst ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes.

 

Umfang der Generali Elementarversicherung

Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen in der Generali Elementarversicherung

In der erweiterten Elementarschadenversicherung gelten folgende Selbstbeteiligungen (SB) je Versicherungsfall und Versicherungsort:

  • Bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben beträgt die SB 2.500 Euro. Bei Schäden durch Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch beträgt die SB 500 Euro.

 

Folgende Höchstentschädigungsgrenzen gelten in der erweiterten Elementarschadenversicherung:

  • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt in der Gebäudeversicherung auf 100 Prozent der Versicherungssumme je versicherten Gebäude.
  • Zusätzliche versicherte Kosten und Sachen bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme.
  • Die Gesamtentschädigung ist auf 1 Million Euro je Versicherungsfall und Versicherungsort begrenzt.

 

Vertragsverwaltende Stelle und Risikoträger

Vertragsverwaltende Stelle des Rahmenvertrages:

AMEXPool AG Versicherungsmakler Service Center

 

Risikotragende Versicherungsgesellschaft:

Als risikozeichnende Versicherungsgesellschaft für die gewerbliche Gebäudeversicherung steht Ihnen die Generali Versicherung zur Verfügung.

Die Angebote der Generali Versicherung finden Sie im Tarifrechner unter der Tarif-Bezeichnung „AMEX-Basis-G“, „AMEX-Komfort-G“ und „AMEX-Allgefahr-G“.

Generali Komfortschutz für gewerbliche Gebäude

Versicherungsumfang im Komfort Tarif der Generali Gewerbe Gebäudeversicherung

Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Gebäude in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gegen Schäden im beantragten und vereinbarten Versicherungsumfang (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar, Mietausfall, Glasbruch, EC).

Folgende Gefahren und Schäden sind im Rahmen der vereinbarten und gültigen Versicherungssumme der Generali Gebäudeversicherung zusätzlich mitversichert. Soweit Höchstbeträge genannt sind haben diese Gültigkeit.

 

In der Generali Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Elementar- und EC-Versicherung

  • Schäden an versicherten Sachen durch radioaktive Isotope sind gedeckt.
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte sind bis zur Versicherungssumme versichert.

 

In der Generali Feuerversicherung

  • Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt sind mitversichert.
  • Schäden durch Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper sind versichert.
  • Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sind ohne Selbstbeteiligung bis zur Versicherungssumme mitversichert.
  • Schäden durch Nutzwärme und Implosionen sind versichert.

 

In der Generali Leitungswasserversicherung

  • Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasserdampf, sowie Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten sind mitversichert.
  • Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser und sonstigen wärmetragenden Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen sind versichert.
  • Schäden durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, sowie aus innen verlegten Regenabflussrohren sind mitversichert.
  • Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen.

 

In der Generali Sturmversicherung

  • Schäden durch Hagel sind im Rahmen der Sturmversicherung mitversichert.

 

In der Generali EC-Versicherung

  • Schäden am Gebäude durch den Anprall von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugladungen sind versichert.
  • Gebäudebeschädigungen durch Graffiti sind bis zu 5.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro mitversichert.

 

Versicherte Kosten und Sachen

Zusätzlich sind die nachstehenden Kosten und Sachen summarisch in einer Position im Rahmen der der Generali Gewerbegebäudeversicherung versichert. Die Entschädigung ist, sofern keine speziellen Höchstbeträge genannt sind, begrenzt auf 100 Prozent der Versicherungssumme und maximal 5.000.000 Euro.

 

In der Generali Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Elementar- und EC-Versicherung

  • An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen, Gefahrenmelde, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder, Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, Blendläden soweit sich diese im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, so dass er für diese Sachen die Gefahr trägt.
  • Mietereinbauten, die der Mieter/Pächter als Gebäudebestandteile in das Gebäude eingebracht/übernommen hat, für die er die Gefahr trägt, die Sachen dem Betrieb dienen und soweit aus keinem anderen Vertrag keine Entschädigung beansprucht werden kann sind bis zu 5.000 Euro versichert.
  • Gebäudetechnik und Zubehör (ohne aufgeständerte Photovoltaikanlagen), soweit die Sachen fest mit dem Gebäude verbunden sind und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt sind bis zu 10.000 Euro versichert.
  • Kosten für Hotel oder sonstige ähnliche Unterbringung im Schadenfall für die vom Versicherungsnehmer genutzte Wohnung sind bis zu 100 Euro je Tag für 150 Tage mitversichert.
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen sind versichert.
  • Sachverständigenkosten bis zu 100 Prozent bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 Euro.
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenzversicherung) sind versichert.
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt sind mitversichert.
  • Aufwendungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund rechtlicher Vorschriften sind bis zu 5.000 Euro mitversichert.
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungskosten ohne Restwerte und ohne Selbstbeteiligung.
  • Ein schadenbedingter Mietverlust des Versicherungsnehmers ist bis zu 18 Monate mitversichert.

Folgende Grundstücksbestandteile sind versichert, sofern diese nicht ausschließlich gewerblich genutzt werden:

  • Einfriedungen, Hof-, Parkplatz-, Gehweg- und Terrassenbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer und Masten, Hundezwinger, Müllbehälterboxen und Antennen auf dem Versicherungsgrundstück. Beleuchtungs- und Briefkastenanlagen, freistehende Überdachungen, Pergolen und Spielgeräte sind versichert, soweit sich diese im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, so dass er für diese Sachen die Gefahr trägt.

 

In der Generali Feuerversicherung

  • Grundstücksbepflanzungen einschließlich der Kosten für die Rekultivierung sind bis zu 5.000 Euro mitversichert.
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Versicherungsfall sind mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Schadensumme versichert.

 

In der Generali Leitungswasserversicherung

  • Aufwendungen infolge eines Rohrbruchs für den Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern sind mitversichert, sofern sich diese Sachen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
  • Sonstige Bruchschäden an Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sind bis zu 5.000 Euro versichert, sofern diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind und er dafür die Gefahr trägt.
  • Kosten die dem Versicherungsnehmer infolge eines Rohrbruchs durch Wasserlust entstehen sind bis zu 5.000 Euro versichert.

Mitversichert sind Aufwendungen für Bruch- und Frostschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, Klima- oder Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen außerhalb versicherter Gebäude:

  • Soweit die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und soweit diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.
  • Soweit die Rohre außerhalb des versicherten Grundstücks verlegt sind und der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.
  • Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstückes sind bis zu 1.000 Euro mitversichert.
  • Versichert sind Aufwendungen für Bruchschäden an innenliegenden Regenabflussrohren, soweit sich diese im Besitz des Versicherungsnehmers befinden und er hierfür die Gefahr trägt.

 

In der Generali Sturmversicherung

  • Mitversichert sind Aufwendungen für Sturmschäden an der Gebäudeverglasung.
  • Durch Sturmschäden entstehende Aufräumungskosten für Bäume sind bis zu 5.000 Euro versichert, wenn diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.

 

Erweiterungen der Generali Gewerbe Gebäudeversicherung

Erweiterter Versicherungsschutz in der Generali Feuer-, Leitungswasser, Sturm-, Elementar- und EC-Versicherung

  • Erweiterter Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung, wenn der Schaden 5 Prozent der Gesamtversicherungssumme nicht übersteigt und nicht mehr als 50.000 Euro beträgt.

    Beitragsfrei mitversichert sind neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu 50Prozent der Versicherungssumme bis zu maximal einem Monat ab Eigentumsübergang.

 

In der Generali Feuerversicherung

  • Beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten bis zur Bezugsfertigkeit, längstens für 18 Monate.
  • Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherer von dem Beginn der Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt worden ist.
  • Für im Bau befindliche Gebäude gelten die zusätzlichen Einschlüsse und Erweiterungen im Komforttarif nicht.

 

In der Generali Leitungswasser-, Sturm- und Elementarversicherung

  • Versicherungsbeginn für Neubauten in der Sturm und Elementar-Versicherung ab Gebäudegeschlossenheit, in der Leitungswasser-Versicherung ab Gebäudegeschlossenheit (Frostschäden erst ab Bezugsfertigkeit), in der EC- und unbenannte Gefahren Versicherung erst ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes.

 

Umfang der Generali Elementarversicherung

Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen in der Generali Elementarversicherung

In der erweiterten Elementarschadenversicherung gelten folgende Selbstbeteiligungen (SB) je Versicherungsfall und Versicherungsort:

  • Bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben beträgt die SB 2.500 Euro.
  • Bei Schäden durch Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch beträgt die SB 500 Euro.

 

Folgende Höchstentschädigungsgrenzen gelten in der erweiterten Elementarschadenversicherung:

  • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt in der Gebäudeversicherung auf 100 Prozent der Versicherungssumme je versicherten Gebäude.
  • Zusätzliche versicherte Kosten und Sachen bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme.
  • Die Gesamtentschädigung ist auf 1 Million Euro je Versicherungsfall und Versicherungsort begrenzt.

 

Vertragsverwaltende Stelle und Risikoträger

Vertragsverwaltende Stelle des Rahmenvertrages:

AMEXPool AG Versicherungsmakler Service Center

 

Risikotragende Versicherungsgesellschaft:

Als risikozeichnende Versicherungsgesellschaft für die gewerbliche Gebäudeversicherung steht Ihnen die Generali Versicherung zur Verfügung.

Die Angebote der Generali Versicherung finden Sie im Tarifrechner unter der Tarif-Bezeichnung „AMEX-Basis-G“, „AMEX-Komfort-G“ und „AMEX-Allgefahr-G“.

Generali Gewerbe Gebäudeversicherung vergleichen

Kostenlos Preise und Leistungen vergleichen und mit einer 
günstigen Versicherung bis zu 80 Prozent Beitrag sparen.Ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen der Generali Gewerbe Gebäudeversicherung lohnt sich für jeden Gewerbeimmobilienbesitzer, denn wie gut oder wie schlecht eine gewerbliche Gebäudeversicherung ist zeigt sich häufig erst im Versicherungsfall.

Daher sollten vor dem Vertragsabschluss einer Generali Gewerbe Gebäudeversicherung,  genauso wie vor einem Tarif oder Versicherungswechsel, nicht nur der Preis sondern auch die vertraglich zugesicherten Leistungen stimmen.

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