Basler Standardschutz für gewerbliche
Gebäude
Versicherungsumfang im Basis Tarif der Basler Gewerbe
Gebäudeversicherung
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Gebäude in Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme gegen Schäden im beantragten und vereinbarten
Versicherungsumfang (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar, Mietausfall,
Glasbruch).
Folgende Gefahren und Schäden sind im Rahmen der vereinbarten
und gültigen Versicherungssumme der Gebäudeversicherung zusätzlich
mitversichert. Soweit Höchstbeträge genannt sind haben diese Gültigkeit.
In der Basler Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und
Elementar-Versicherung
Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte sind bis zu 5 Prozent der
Versicherungssumme versichert.
In der Basler Feuer-Versicherung
- Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen
sowie an deren Inhalt sind mitversichert.
- Schäden durch Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper sind versichert.
- Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sind ohne Selbstbeteiligung bis
zu 5 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.
- Schäden durch Nutzwärme und Implosionen sind versichert.
In der Basler Leitungswasser-Versicherung
- Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasserdampf, sowie
Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien und
Wasserbetten sind mitversichert.
- Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser und sonstigen
wärmetragenden Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
sind versichert.
- Schäden durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus innen verlegten
Regenabflussrohren sind ebenso mitversichert, wie der bestimmungswidrige
Austritt von Leitungswasser aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen
Einrichtungen.
In der Basler Sturm-Versicherung
- Schäden durch Hagel sind im Rahmen der Sturmversicherung
mitversichert.
Versicherte Kosten und Sachen
Zusätzlich sind die nachstehenden Kosten und Sachen summarisch in einer
Position versichert. Die Entschädigung ist, sofern keine speziellen
Höchstbeträge genannt sind, begrenzt auf 5 Prozent der Versicherungssumme und
maximal 500.000 Euro.
In der Basler Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und
Elementar-Versicherung
- An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen, Gefahrenmelde,
Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder, Transparente,
Überdachungen, Schutz- und Trennwände, Blendläden soweit sich diese im Besitz
des Versicherungsnehmers befinden, so dass er für diese Sachen die Gefahr
trägt.
- Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten.
- Sachverständigenkosten bis zu 80 Prozent bei entschädigungspflichtigen
Schäden über 25.000 Euro.
- Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des
Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
(Preisdifferenzversicherung).
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungskosten ohne Restwerte und
ohne Selbstbeteiligung.
- Ein schadenbedingter Mietverlust des Versicherungsnehmers ist bis zu 18
Monate mitversichert.
Folgende Grundstücksbestandteile sind versichert, sofern
diese nicht ausschließlich gewerblich genutzt werden:
- Einfriedungen, Hof-, Parkplatz-, Gehweg- und Terrassenbefestigungen,
elektrische Freileitungen, Ständer und Masten, Hundezwinger, Müllbehälterboxen
und Antennen auf dem Versicherungsgrundstück.
- Beleuchtungs- und Briefkastenanlagen, freistehende Überdachungen, Pergolen
und Spielgeräte sind versichert, soweit sich diese im Besitz des
Versicherungsnehmers befinden, so dass er für diese Sachen die Gefahr
trägt.
In der Basler Feuer-Versicherung
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Versicherungsfall
sind mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Schadensumme
versichert.
In der Basler Leitungswasser-Versicherung
- Aufwendungen infolge eines Rohrbruchs für den Austausch von Wasserhähnen,
Geruchsverschlüssen und Wassermessern sind mitversichert, sofern sich diese
Sachen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
- Kosten die dem Versicherungsnehmer infolge eines Rohrbruchs durch
Wasserlust entstehen sind bis zu 5.000 Euro versichert.
Mitversichert sind Aufwendungen für Bruch- und Frostschäden an
Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, Klima-
oder Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen außerhalb versicherter
Gebäude:
- Soweit die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch
nicht der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und soweit
diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr
trägt.
- Soweit die Rohre außerhalb des versicherten Grundstücks verlegt sind und
der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und diese im
Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.
- Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des
Versicherungsgrundstückes sind bis zu 1.000 Euro mitversichert.
In der Basler Sturm-Versicherung
- Mitversichert sind Aufwendungen für Sturmschäden an der Gebäudeverglasung.
- Durch Sturmschäden entstehende Aufräumungskosten für Bäume sind bis zu
2.000 Euro versichert, wenn diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so
dass er dafür die Gefahr trägt.
Erweiterungen der Basler Gewerbe Gebäudeversicherung
Erweiterter Versicherungsschutz in der Basler Feuer-, Leitungswasser, Sturm-
und Elementar-Versicherung
Erweiterter Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung, wenn der Schaden
1 Prozent der Gesamtversicherungssumme nicht übersteigt.
In der Basler Feuer-Versicherung
- Beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten bis zur
Bezugsfertigkeit, längstens für 6 Monate.
- Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherer von dem Beginn der
Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt worden ist.
- Für im Bau befindliche Gebäude gelten die zusätzlichen Einschlüsse und
Erweiterungen im Basistarif nicht.
In der Basler Leitungswasser-, Sturm- und Elementar-Versicherung
Versicherungsbeginn für Neubauten in der Sturm und Elementar-Versicherung ab
Gebäudegeschlossenheit, in der Leitungswasser-Versicherung ab
Gebäudegeschlossenheit, Frostschäden erst ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes.
Umfang der Basler Elementarversicherung
Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen in der Basler
Elementar-Versicherung
In der erweiterten Elementarschadenversicherung gelten folgende
Selbstbeteiligungen (SB) je Versicherungsfall und
Versicherungsort:
Bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und
Erdbeben beträgt die SB 2.500 Euro. Bei Schäden durch Erdfall, Erdrutsch,
Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch beträgt die SB 500 Euro.
Folgende Höchstentschädigungsgrenzen gelten in der erweiterten
Elementarschadenversicherung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt in der
Gebäudeversicherung auf 100 Prozent der Versicherungssumme je versicherten
Gebäude.
- Zusätzliche versicherte Kosten und Sachen bis zu 5 Prozent der
Versicherungssumme.
- Die Gesamtentschädigung ist auf 1 Million Euro je Versicherungsfall und
Versicherungsort begrenzt.
Vertragsverwaltende Stelle und Risikoträger
Vertragsverwaltende Stelle des Rahmenvertrages:
AMEXPool AG Versicherungsmakler Service Center
Risikotragende Versicherungsgesellschaft:
Als risikozeichnende Versicherungsgesellschaft für die gewerbliche
Gebäudeversicherung steht Ihnen die Basler Securitas Versicherungs-AG zur
Verfügung.
Die Angebote der Basler Versicherung finden Sie im
Tarifrechner unter der Tarif-Bezeichnung „AMEX-Basis-B“, „AMEX-Komfort-B“ und
„AMEX-Allgefahr-B“.
Basler Komfortschutz für gewerbliche Gebäude
Versicherungsumfang im Komfort Tarif der Basler Gewerbe
Gebäudeversicherung
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Gebäude in Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme gegen Schäden im beantragten und vereinbarten
Versicherungsumfang (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar, Mietausfall,
Glasbruch, EC).
Folgende Gefahren und Schäden sind im Rahmen der
vereinbarten und gültigen Versicherungssumme der Basler Gebäudeversicherung
zusätzlich mitversichert. Soweit Höchstbeträge genannt sind haben diese
Gültigkeit.
In der Basler Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Elementar- und
EC-Versicherung
- Schäden an versicherten Sachen durch radioaktive Isotope sind gedeckt.
- Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte sind bis zur
Versicherungssumme versichert.
In der Basler Feuer-Versicherung
- Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen
sowie an deren Inhalt sind mitversichert.
- Schäden durch Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper sind versichert.
- Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sind ohne Selbstbeteiligung bis
zur Versicherungssumme mitversichert.
- Schäden durch Nutzwärme und Implosionen sind versichert.
In der Basler Leitungswasser-Versicherung
- Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasserdampf, sowie
Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien und
Wasserbetten sind mitversichert.
- Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser und sonstigen
wärmetragenden Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
sind versichert.
- Schäden durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Wasserlösch- und
Berieselungsanlagen, sowie aus innen verlegten Regenabflussrohren sind
mitversichert.
- Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus sonstigen mit dem
Rohrsystem verbundenen Einrichtungen.
In der Basler Sturm-Versicherung
- Schäden durch Hagel sind im Rahmen der Sturmversicherung
mitversichert.
In der Basler EC-Versicherung
- Schäden am Gebäude durch den Anprall von Fahrzeugteilen oder
Fahrzeugladungen sind versichert.
- Gebäudebeschädigungen durch Graffiti sind bis zu 5.000 Euro bei einer
Selbstbeteiligung von 1.000 Euro mitversichert.
Versicherte Kosten und Sachen
Zusätzlich sind die nachstehenden Kosten und Sachen summarisch in einer
Position im Rahmen der der Basler Gewerbegebäudeversicherung versichert. Die
Entschädigung ist, sofern keine speziellen Höchstbeträge genannt sind, begrenzt
auf 100 Prozent der Versicherungssumme und maximal 5.000.000 Euro.
In der Basler Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Elementar- und
EC-Versicherung
- An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen, Gefahrenmelde,
Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder, Transparente,
Überdachungen, Schutz- und Trennwände, Blendläden soweit sich diese im Besitz
des Versicherungsnehmers befinden, so dass er für diese Sachen die Gefahr
trägt.
- Mietereinbauten, die der Mieter/Pächter als Gebäudebestandteile in das
Gebäude eingebracht/übernommen hat, für die er die Gefahr trägt, die Sachen
dem Betrieb dienen und soweit aus keinem anderen Vertrag keine Entschädigung
beansprucht werden kann sind bis zu 5.000 Euro versichert.
- Gebäudetechnik und Zubehör (ohne aufgeständerte Photovoltaikanlagen),
soweit die Sachen fest mit dem Gebäude verbunden sind und der
Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt sind bis zu 10.000 Euro versichert.
- Kosten für Hotel oder sonstige ähnliche Unterbringung im Schadenfall für
die vom Versicherungsnehmer genutzte Wohnung sind bis zu 100 Euro je Tag für
150 Tage mitversichert.
- Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie
Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv
verseuchte Sachen sind versichert.
- Sachverständigenkosten bis zu 100 Prozent bei entschädigungspflichtigen
Schäden über 25.000 Euro.
- Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des
Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
(Preisdifferenzversicherung) sind versichert.
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt sind mitversichert.
- Aufwendungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund rechtlicher
Vorschriften sind bis zu 5.000 Euro mitversichert.
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungskosten ohne Restwerte und
ohne Selbstbeteiligung.
- Ein schadenbedingter Mietverlust des Versicherungsnehmers ist bis zu 18
Monate mitversichert.
Folgende Grundstücksbestandteile sind versichert, sofern diese nicht
ausschließlich gewerblich genutzt werden:
- Einfriedungen, Hof-, Parkplatz-, Gehweg- und Terrassenbefestigungen,
elektrische Freileitungen, Ständer und Masten, Hundezwinger, Müllbehälterboxen
und Antennen auf dem Versicherungsgrundstück. Beleuchtungs- und
Briefkastenanlagen, freistehende Überdachungen, Pergolen und Spielgeräte sind
versichert, soweit sich diese im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, so
dass er für diese Sachen die Gefahr trägt.
In der Basler Feuer-Versicherung
- Grundstücksbepflanzungen einschließlich der Kosten für die Rekultivierung
sind bis zu 5.000 Euro mitversichert.
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Versicherungsfall
sind mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Schadensumme
versichert.
In der Basler Leitungswasser-Versicherung
- Aufwendungen infolge eines Rohrbruchs für den Austausch von Wasserhähnen,
Geruchsverschlüssen und Wassermessern sind mitversichert, sofern sich diese
Sachen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
- Sonstige Bruchschäden an Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
sind bis zu 5.000 Euro versichert, sofern diese im Besitz des
Versicherungsnehmers sind und er dafür die Gefahr trägt.
- Kosten die dem Versicherungsnehmer infolge eines Rohrbruchs durch
Wasserlust entstehen sind bis zu 5.000 Euro versichert.
Mitversichert sind Aufwendungen für Bruch- und Frostschäden an
Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, Klima-
oder Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen außerhalb versicherter
Gebäude:
- Soweit die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch
nicht der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und soweit
diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr
trägt.
- Soweit die Rohre außerhalb des versicherten Grundstücks verlegt sind und
der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und diese im
Besitz des Versicherungsnehmers sind, so dass er dafür die Gefahr trägt.
- Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des
Versicherungsgrundstückes sind bis zu 1.000 Euro mitversichert.
- Versichert sind Aufwendungen für Bruchschäden an innenliegenden
Regenabflussrohren, soweit sich diese im Besitz des Versicherungsnehmers
befinden und er hierfür die Gefahr trägt.
In der Basler Sturm-Versicherung
- Mitversichert sind Aufwendungen für Sturmschäden an der Gebäudeverglasung.
- Durch Sturmschäden entstehende Aufräumungskosten für Bäume sind bis zu
5.000 Euro versichert, wenn diese im Besitz des Versicherungsnehmers sind, so
dass er dafür die Gefahr trägt.
Erweiterungen der Basler Gewerbe Gebäudeversicherung
Erweiterter Versicherungsschutz in der Basler Feuer-, Leitungswasser,
Sturm-, Elementar- und EC-Versicherung
Erweiterter Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung, wenn der Schaden
5 Prozent der Gesamtversicherungssumme nicht übersteigt und nicht mehr als
50.000 Euro beträgt.
Beitragsfrei mitversichert sind neu hinzukommende
Betriebsgrundstücke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu 50Prozent
der Versicherungssumme bis zu maximal einem Monat ab Eigentumsübergang.
In der Basler Feuer-Versicherung
- Beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten bis zur
Bezugsfertigkeit, längstens für 18 Monate.
- Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherer von dem Beginn der
Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt worden ist.
- Für im Bau befindliche Gebäude gelten die zusätzlichen Einschlüsse und
Erweiterungen im Komforttarif nicht.
In der Basler Leitungswasser-, Sturm- und Elementar-Versicherung
Versicherungsbeginn für Neubauten in der Sturm und Elementar-Versicherung ab
Gebäudegeschlossenheit, in der Leitungswasser-Versicherung ab
Gebäudegeschlossenheit (Frostschäden erst ab Bezugsfertigkeit), in der EC- und
unbenannte Gefahren Versicherung erst ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes.
Umfang der Basler Elementarversicherung
Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen in der Basler
Elementar-Versicherung
In der erweiterten Elementarschadenversicherung gelten folgende
Selbstbeteiligungen (SB) je Versicherungsfall und Versicherungsort:
- Bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben beträgt die SB
2.500 Euro.
- Bei Schäden durch Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder
Vulkanausbruch beträgt die SB 500 Euro.
Folgende Höchstentschädigungsgrenzen gelten in der erweiterten
Elementarschadenversicherung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt in der
Gebäudeversicherung auf 100 Prozent der Versicherungssumme je versicherten
Gebäude.
- Zusätzliche versicherte Kosten und Sachen bis zu 100 Prozent der
Versicherungssumme.
- Die Gesamtentschädigung ist auf 1 Million Euro je Versicherungsfall und
Versicherungsort begrenzt.
Vertragsverwaltende Stelle und Risikoträger
Vertragsverwaltende Stelle des Rahmenvertrages:
AMEXPool AG Versicherungsmakler Service Center
Risikotragende Versicherungsgesellschaft:
Als risikozeichnende Versicherungsgesellschaft für die gewerbliche
Gebäudeversicherung steht Ihnen die Basler Securitas Versicherungs-AG zur
Verfügung.
Die Angebote der Basler Versicherung finden Sie im
Tarifrechner unter der Tarif-Bezeichnung „AMEX-Basis-B“, „AMEX-Komfort-B“ und
„AMEX-Allgefahr-B“.